Ryanair Chief Executive Officer Michael O'Leary (Foto/Shutterstosk)

Fehlende geschlechtsneutrale Anrede: „Nonbinäre Person“ verklagt Ryanair

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Die „nonbinäre Person“ René_ Rain Hornstein verklagt erfolgreich die Fluggesellschaft Ryanair und bekommt vor dem Zivilgericht Berlin auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Vorher war die „nonbinäre Person“ mit einer Klage gegen die Bahn erfolgreich. Der Grund: Angebliche Diskriminierung von Personen ohne Geschlecht.

Am Zivilgericht Berlin errang René Hornstein, eine „auffällige Erscheinung mit langen blonden Locken, Bart und knallrotem Lippenstift“ verklagte die irische Billigfluggesellschaft Ryanair. Grund: Bei der Online-Buchung eines Fluges von Berlin nach Gran Canaria im Oktober 2021 konnte sich „die Person“ weder eine geschlechtsneutrale Anrede auswählen, noch gab es eine Möglichkeit, das Geschlecht zu überspringen. Es standen lediglich die Optionen „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ zur Verfügung – und wer keine dieser Anreden auswählte, bekam eine Fehlermeldung.

Die nonbinäre Person Hornstein fühlt sich dermaßen diskriminiert und fordert nun nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch eine Änderung der Buchungsoptionen. „Eine unzutreffende Anrede in einer Buchung ist ein massiver Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht!“, so das Gejammere der nonbinären Person. Es sei für ihn eine „persönliche Belastung“, wenn er gezwungen werde, sich mit einer falschen Anrede ansprechen zu lassen. „Das versaut mir den ganzen Tag“, so das Hornstein weiter.

Der Anwalt von Ryanair erklärten: Es habe keine rechtliche Verletzung gegeben. Schließlich handele es sich bei der Buchung nur um einen zivilrechtlichen Vorgang, bei dem keine personenbezogenen Daten zum Geschlecht gespeichert werden. Die Fluggesellschaft weist darauf hin, dass die Erhebung einer Anrede für Sicherheits- und Abwicklungszwecke notwendig sei. Interessant bei dem ganzen Transgendertheater: Trotz seiner „persönlichen Belastung“ hat Hornstein in den letzten Jahren mehrfach bei Ryanair gebucht – für Flüge nach Gran Canaria im Jahr 2023, 2024 und 2025. Der Anwalt der Fluggesellschaft verwies auf diese Tatsache und stellte infrage, wie belastend die „falsche“ Anrede wirklich sei.

Ryanair zeigt sich gesprächsbereit, betont aber, dass der Fall über Deutschland hinaus rechtliche Konsequenzen haben könnte. Die Fluggesellschaft verteidigt die Notwendigkeit der Anrede für die sichere Abwicklung von Buchungen.

Doch Hornstein ist ein echtes Schwergewicht im Kampf um Anerkennung für nicht-binäre Menschen: Als Gründungs- und Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans* setzt sich die klagewütige nonbinäre Gestalt bereits seit Jahren für die Rechte von „nicht-binären und transgeschlechtlichen Personen“ ein. 2022 hatte Hornstein gegen die Deutsche Bahn geklagt – und auch dort gewonnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach ihm 1000 Euro Schmerzensgeld zu und verpflichtete die Bahn, künftig genderneutrale Tickets anzubieten.

Auf X, der Plattform, die früher als Twitter bekannt war, feiert Hornstein seinen Sieg gegen die Deutsche Bahn: „Ich habe vor dem Bundesgerichtshof gegen die DB gewonnen! Endlich ist die falsche Anrede durch die Bahn rechtswidrig – der BGH hat das Urteil des OLG FFM bestätigt!“, schrieb Hornstein stolz. Und die Forderung bleibt: „Alle Unternehmen müssen künftig auch die Option für nicht-binäre Anreden anbieten!“

(SB)

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