De-facto-Freikarte für Rasen, Falschparken und andere Verkehrssünden? Ukro-Nummernschild (Symbolbild:Imago)

Unfälle mit ukrainischen Fahrzeugen: Unklarer Versicherungsschutz und jede Menge Stress

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Seit so genannte ukrainische “Kriegsflüchtlinge” – darunter auch etliche wehrfähige junge Männer, bei denen es sich eher um Deserteure oder reiche “freigekaufte” Söhnchen handelt – , in Deutschland sesshaft geworden sind, tauchen in den letzten drei Jahren auf den hiesigen Straßen immer mehr ukrainische Autos (darunter auch die berüchtigten Luxuskarossen mit den bekannten blaugelben “UA”–Kennzeichen) auf. Und auch wenn dieses Problem von Medien und Politik bislang entweder geleugnet oder bagatellisiert wird: Regelmäßig kommen es dadurch zu Problemen bei unvermeidlichen Unfallverwicklungen mit solchen Fahrzeugen, vor allem, wenn es um die Versicherungabwicklung geht. Die Behörden nehmen sich dieses Problems nicht nur nicht an, sie verstärken es sogar, indem sie etwa bei der Ummeldung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen zu lasch agieren und auch kaum Nachfragen und Kontrollen durchführen. Eigentlich müssten ukrainische Fahrzeuge regulär hierzulande umgemeldet werden – damit die Halter ihren hiesigen Wohnsitz und hier geltenden Versicherungsschutz vorweisen können. Doch das passiert kaum:  So wurden etwa in Sachsen alleine in den letzten fünf Monaten, seit dem 1. Oktober 2024, nur 156 Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen umgemeldet. Dies ergab nun eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marko Winter.

Besonders problematisch dabei ist, dass – wie die zuständige sächsische Verkehrsministerin Regina Kraushaar unumwunden zugibt – “die Zulassungsbehörden ohne Anhaltspunkte keine Nachfragen oder Kontrollen durchführen, ob eventuell vorhandene Fahrzeuge umgemeldet wurden“. Dementsprechend wurden auch nur neun Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Alleine in Sachsen gab es 2024 zudem insgesamt 169 Unfälle mit ukrainischen Fahrzeugen.

Offene Versicherungsfrage und faktische Straflosigkeit

In wie vielen Fällen kein Versicherungsschutz vorlag und welche Kosten in Folge von Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen entstanden, teilte die Regierung nicht mit. Als einzige Fraktion im Dresdner Landtag hatte – wie auch in anderen Bundesländern – die AfD verstärkte Kontrollen ukrainischer Fahrzeuge gefordert, und zwar bereits im Januar 2023 (Aktenzeichen: Drucksache  7/12167). Sie begründete dies damit, dass es uum einen nur fair sei, wenn Ukrainer in Deutschland Kfz-Steuer bezahlen müssen wie andere Fahrzeughalter auch; zum anderen müsse die Versicherungsfrage geklärt werden: Der Unfallopferfonds, der bei fehlendem oder unvollständigem Schutz einspringt, ist nämlich nur für Ausnahmen konzipiert. Weiterhin besteht das Risiko, dass nach Unfällen mit nicht versicherten ukrainischen Fahrzeuge, dass sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte kein Geld erhalten. “Daraus können existenzbedrohende Szenarien entstehen. Es können ja unter Umständen auch einmal mehrere Lkws mit teurem Transportgut in einen Unfall involviert sein”, so Winter.

Vor allem ist gehen ein auf hier nicht greifbare ukrainische Adressen gemeldete Fahrzeughalter bei Verkehrsverstößen – Blitzer, Strafzettel oder sonstiges – faktisch straffrei aus, was ein Bruch des Rechtsstaatsprinzips und Gleichbehandlungsgrundsatzes bedeutet. Die AfD fordert die Regierung daher nochmals auf, dieses Problem – bei dem die übrigen Parteien anscheinend keinen Handlungsbedarf sehen – “endlich ernst zu nehmen und entsprechende Kontrollen durchzuführen.“ (TPL)

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