Führerschein (Bild: Screenshot)

Neue EU-Regel: Führerschein ist künftig nur noch 15 Jahre gültig

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Die EU zeigt einmal mehr ihre demokratisch nie legitimierte Bürokratiefratze. So soll künftig jeder EU-Führerschein alle 15 Jahre verlängert werden – inklusive einer möglichen ärztlichen Untersuchung.

Der EU-Plan sieht vor, dass künftig alle Führerscheininhaber in der Union eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über ihren Gesundheitszustand vorlegen müssen. Die Einführung des digitalen Führerscheins bis 2030, der über das Smartphone abgerufen werden kann, ist dabei ebenfalls Teil der Reform. Zusätzlich wird eine zweijährige Probezeit für alle Führerscheinneulinge eingeführt. Doch was als Fortschritt und Modernisierung daherkommt, ist in Wirklichkeit ein weiteres Beispiel für die zunehmende Kontrolle der EU über nationale Angelegenheiten.

Die Führerscheinregelungen, die bis jetzt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder fielen, werden durch die EU auf eine zentrale Ebene gehoben. Diese Entscheidung wurde – wie immer – ohne eine echte demokratische Teilhabe der Bürger getroffen. Die EU hat sich längst von einer Wirtschaftsunion zu einer politischen Supermacht entwickelt, die in so gut wie alle  Lebensbereiche ihrer Bürger eingreift.

Die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung für ältere Fahrer wurde indes gestrichen. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, sieht eine Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Mitgliedsländern aus der Nacht zum Dienstag keine solchen Vorschriften mehr vor. Darauf hatten sich die 27 EU-Staaten bereits vor mehr als einem Jahr grundsätzlich geeinigt. Der noch amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) hatte sich in den Verhandlungen in Brüssel gegen Gesundheitstests für ältere Autofahrer eingesetzt. Einer freiwilligen Einführung in Deutschland erteilte er eine Absage.

Mit der Reform soll bis 2030 ein digitaler Führerschein EU-weit verpflichtend werden, der etwa über ein Smartphone abgerufen werden kann. Führerscheininhaber können gnädiger Weise darüber hinaus einen physischen Ausweis beantragen.

Ab dem 18. Lebensjahr bedeutet diese Regelung, dass 4 bis 5 Verlängerungen eines Führerscheins im Laufe des Lebens – eine lukrative Einnahmequelle. Besonders profitabel könnte es werden, wenn man seinen Namen nach einer Heirat oder Scheidung ändert oder gar das Geschlecht anpasst. Zudem wird ein „biometrisches“ Bild verlangt, obwohl der Führerschein keine Ausweisfunktion hat. Die zunehmende Integration von sensiblen Funktionen auf dem Smartphone klingt ebenfalls für das Monster EU verlockend.

(SB)

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