Im Migrantifa-Antifa-Theater steppt der Bär (Foto: Collage)
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Linksfaschistische Hassgesänge bei Linkspartei-Wahlparty: Berliner Staatsanwaltschaft hat offenbar keine Lust zu ermitteln

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Der Rechtsanwalt Markus Haintz hat wieder einmal auf die absurden Doppelstandards aufmerksam gemacht, die die deutsche Justiz bei der Verfolgung von „Hass und Hetze“ an den Tag legt. Haintz hatte bei der Berliner Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Linke erteilt, weil deren Mitglieder bei der Feier ihres unerwarteten Erfolges bei der Bundestagswahl, bei der sie mit 8,8 Prozent wieder in den Bundestag einzogen war, unter anderem gegrölt hatten: „Hausverbot, schmeiß’ die Nazis raus, schlag’ die Nazi-Sau mach‘ sie kaputt, das ist unser Haus, das ist unser Club.“

In Berlin, wo die Linke mit fast 20 Prozent auch noch stärkste Kraft wurde und im Bezirk Neukölln das Direktmandat gewann, hat man offenbar nicht vor, diese faktischen Mordaufrufe, die sich vor allem gegen AfD-Politiker- und Wähler richteten, zu ahnden.

Das Gegenteil von den Sylt-Reaktionen

Die Staatsanwaltschaft schrieb Haintz jedenfalls allen Ernstes, sie habe das MP4-Video mit den Aufnahmen der Linken-Party nicht öffnen können! Zwar kann man das im völlig maroden Shithole an der Spree noch nicht einmal rundheraus bezweifeln, allerdings ist Haintz zuzustimmen, wenn er anmerkt, dass „die politisch abhängige Staatsanwaltschaft Berlin bei einem „Ausländer raus“-Video aus Sylt ebenso (vermeintlich) „unfähig“ reagiert hätte“.

In einem solchen Fall hätte man sich natürlich alle Mühe gegeben, den Sachverhalt aufzuklären und sich als Kämpfer gegen Rechts inszeniert. Beim enthemmten Gebrüll von Sozialisten hat man es jedoch weniger eilig. Die Anzeige wird man so oder so im Sande verlaufen lassen, der Vorwand, mit dem man seine Unwilligkeit zu handeln, rechtfertigt, ist aber sogar für Berlin außergewöhnlich in seiner Dummdreistigkeit. Es zeigt sich jedenfalls einmal mehr, dass bei „Hass und Hetze“ von linker Seite keinerlei Handlungsbedarf gesehen wird, während „Rechte“ und völlig harmlose Bürger jederzeit mit Polizeibesuch und juristischen Dauerschikanen rechnen müssen, wenn sie auch nur ein vermeintlich falsches Wort gepostet haben. (TPL)

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