Foto: Betonblock

Lego zieht wegen Anti-Terror-Betonklötzen vor Gericht

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In Thüringen wurden bunte Betonblöcke, die aussehen wie Legosteine, aufgestellt, um die Erfurter Domfestspiele zu schützen. Lego möchte anscheinend nicht mit islamischem Terror in Verbindung gebracht werden, und klagt gegen einen Hersteller, der die Formen für die Blöcke vertreibt.

Der dänische Spielwarenriese Lego hat ein Eilverfahren gegen die niederländische Firma „BETONBLOCK“ aus Heerhugowaard eingeleitet. Der Vorwurf lautet Markenrechtsverletzung, da das Unternehmen Stahlformen für tonnenschwere Betonklötze herstellt, die als Anti-Terror-Maßnahme dienen sollen, und diese mit Legosteinen vergleicht.

Die Formen werden Kunden verkauft, die darin massive Betonblöcke gießen, um Veranstaltungen wie Festivals, Volksfeste oder Weihnachtsmärkte vor terroristischen Anschlägen – insbesondere islamistischen – zu schützen. Genau hier liegt der Konflikt: „BETONBLOCK“ wirbt auf seiner Website mit „vielseitigen Formen für Beton-Legoblöcke“ und einem „Noppensystem wie bei Legosteinen“. Dies sieht Lego als Angriff auf seine Marke.

Lego, der weltweit umsatzstärkste Spielwarenkonzern, befürchtet eine Verwässerung seines Markennamens. Der Begriff „Lego“ könnte zu einem generischen Ausdruck für alles mit Noppen werden, was das Unternehmen unbedingt verhindern will. Lego-Anwalt Jeroen Boelens erklärte gegenüber dem Sender NOS: „Die Marke Lego wird in einer Weise genutzt, die ihr schadet.“ Ziel der Klage ist es, zu verhindern, dass sich der Begriff „Lego“ auch auf zusammengesteckte Betonkonstruktionen überträgt.

Die Gegenseite wehrt sich energisch. Sander Tacx, Marketingdirektor von „BETONBLOCK“, hält die Klage für überzogen: „Kein Kind hat je von seinen Eltern einen 2500 Kilogramm schweren Betonblock geschenkt bekommen, weil es sich Lego gewünscht hat. Das ist doch absurd.“ Er sieht darin reine Schikane gegen sein Unternehmen. Auch Anwalt Jesse Hofhuis unterstützt diese Sichtweise und betont, dass Begriffe wie „Beton-Legosteine“ in der Branche seit Langem gebräuchlich seien und keine Verwechslung mit dem Spielzeug drohe.

Ob Lego diesen rechtlichen Streit gewinnt und den „Beton-Klotz“ aus dem Weg räumt, bleibt unklar. Das Gericht hat noch keinen Termin für ein Urteil festgelegt. Die Auseinandersetzung zeigt, wie sensibel Markenrechte in einer Welt behandelt werden, in der Spielzeug und Sicherheitsmaßnahmen unerwartet aufeinandertreffen.

(SB)

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