Marine Le Pen, Vorsitzende des rechtspolitischen Rassemblement National (RN), wurde zusammen mit acht weiteren Europaabgeordneten in einem Gerichtsverfahren der Veruntreuung von EU-Mitteln für schuldig befunden. Le Pen ist zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung, und fünf Jahren Nichtwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verurteilt. Das macht ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen 2027 unmöglich.
Der Fall zieht weitreichende politische Konsequenzen nach sich, sowohl für sie als auch für ihre Partei. Es bleibt abzuwarten, ob die Verurteilung mit einer „vorläufigen Vollstreckung“ einhergeht, was möglicherweise sofortige Auswirkungen auf ihre politische Laufbahn hätte.
Im Zentrum der Anklage stand der Vorwurf, dass Le Pen und andere Abgeordnete EU-Gelder missbräuchlich verwendet haben, um ihre Partei finanziell zu stützen. Konkret geht es um die Zahlungen an Assistenten, die nicht den regulären Aufgaben eines Europaabgeordneten zugeordnet waren. Die Staatsanwaltschaft warf Le Pen vor, ein System etabliert zu haben, das von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen initiiert wurde und darauf abzielte, die Gehälter der parlamentarischen Assistenten zur finanziellen Entlastung der Partei zu nutzen. Die Ermittlungen wurden durch ein Organigramm ausgelöst, das die falsche Zuordnung von Assistenten zu Posten im EU-Parlament zeigte. Diese Assistenten hatten angeblich keine tatsächlichen parlamentarischen Aufgaben, sondern wurden zu Zwecken eingesetzt, die eher parteipolitischen Interessen dienten.
Marine Le Pen selbst bestritt in dem Prozess jegliche Schuld. Sie argumentierte, dass die Assistenten nicht einzelnen Abgeordneten zugeordnet gewesen seien, sondern als Teil eines gemeinsamen Pools fungierten. Damit wollte sie darlegen, dass die Angestellten auf mehreren parlamentarischen Ebenen tätig waren und keine Ressourcen verschwendet wurden. Doch die Ermittler stützten sich auf Beweise, die das Gegenteil suggerierten. Besonders problematisch war die finanzielle Situation ihrer Partei zu der Zeit, in der diese Veruntreuung stattfand. Das Rassemblement National befand sich in einer angespannten Lage und hatte offenbar Schwierigkeiten, seine Finanzen zu verwalten.
Neben Le Pen wurden auch andere ehemalige Abgeordnete der Partei angeklagt, darunter insgesamt neun Personen, die zu dieser Zeit im Europäischen Parlament saßen. Zudem wurden zwölf ehemalige Assistenten beschuldigt, an dem System beteiligt gewesen zu sein. Das Verfahren zog viel Aufmerksamkeit auf sich, sowohl national als auch international, da es eine grundlegende Frage zur Verwendung von EU-Mitteln aufwarf. EU-Gelder sollen ausschließlich für die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit genutzt werden, und nicht für parteipolitische Zwecke.
Le Pen ist zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung, und fünf Jahren Nichtwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verurteilt, was ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen 2027 unmöglich macht. Die zweijährige Haftstrafe kann jedoch durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel und einer Zahlung von 100.000 Euro umgangen werden.
In den Kommentarspalten der sozialen Medien gibt es neben Freudesbekundungen zunehmend Besorgnis:
„Die Strategie der EU: Unliebsame politische Gegner vernichten.“
„Rumänien, Frankreich und demnächst auch in diesem Theater!“
(SB)























