Petr Bystron, AfD - Screenshot Facebook

Lawfare? EU-Parlament entzieht AfD-Politiker Bystron wegen X-Post Immunität

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Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Anscheinend geht es in den Ermittlungen um einen Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnern soll. 

Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München im August einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Die Abstimmung in Straßburg erfolgte mehrheitlich und basiert auf einem Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022. Dieser Beitrag, eine Fotomontage auf seinem X-Profil, zeigt laut Parlamentsdokumenten mehrere Politiker mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand – eine Geste, die an den Hitlergruß erinnert. Bystron wird vorgeworfen, „Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet“ zu haben. Die Ermittler argumentieren, er habe „zumindest stillschweigend in Kauf genommen“, dass die Fotomontage bei einem objektiven Betrachter den Eindruck eines Hitlergrußes erweckt.

Dieser Fall wirft die Frage auf, ob es sich hierbei um einen Akt des sogenannten „Lawfare“ handelt – der strategische Einsatz juristischer Mittel zur politischen Schädigung von Gegnern. Ein Blick auf prominente Persönlichkeiten wie Christine Lagarde oder Ursula von der Leyen zeigt, dass vergleichbare Vorwürfe gegen einflussreiche Akteure des politischen Establishments selten derart konsequent verfolgt werden. Lagarde, ehemalige IWF-Chefin und derzeitige Präsidentin der Europäischen Zentralbank, war etwa 2016 in einen Skandal um eine millionenschwere Auszahlung an den Geschäftsmann Bernard Tapie verwickelt. Obwohl ein französisches Gericht sie der Fahrlässigkeit schuldig sprach, blieben strafrechtliche Konsequenzen aus – ein Kontrast zu Bystrons Fall, wo bereits ein einzelner Online-Beitrag ausreicht, um seine Immunität aufzuheben. Ähnlich verhält es sich mit Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission. Während ihrer Zeit als deutsche Verteidigungsministerin wurde ihr vorgeworfen, Beraterverträge in Millionenhöhe fragwürdig vergeben zu haben. Ein Untersuchungsausschuss deckte Unregelmäßigkeiten auf, doch strafrechtliche Ermittlungen gegen sie wurden nicht eingeleitet.

Diese Beispiele legen nahe, dass die Justiz selektiv agiert: Während Politiker des Mainstreams trotz schwerwiegender Vorwürfe oft unbehelligt bleiben, wird bei oppositionellen Figuren wie Bystron schnell und hart durchgegriffen.

Bystrons Fall könnte – wie der Fall Le Pen – somit als Lawfare interpretiert werden – ein Mittel, um unbequeme Stimmen zu diskreditieren. Die Fotomontage mag provokativ sein, doch die juristische Reaktion erscheint unverhältnismäßig, insbesondere vor dem Hintergrund der Milde gegenüber etablierten Akteuren. Dies deutet auf eine politisch motivierte Anwendung des Rechts hin, die weniger der Strafverfolgung als der Ausschaltung kritischer Stimmen dient, was auf EU-Ebene gerade besonders en vogue zu sein scheint.

(SB)

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