Der Linkstaat hat einen weiteren perfiden Weg gefunden, AfD-Mitglieder zu kriminalisieren. Den Weg dazu hat vergangene Woche das Magdeburger Verwaltungsgericht geebnet, indem es die Klage dreier AfD-Mitglieder abwies, die sich gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis durch die Polizeiinspektion Magdeburg gewehrt hatten. Das Gericht bestätigte die Maßnahme und begründete dies ausschließlich mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ durch den Landeserfassungsschutz. Um den Entzug der Waffenlizenz zu vermeiden, hätten sie sich „von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, zu distanzieren“ müssen, so die Richter.
Das sei jedoch bei den Klägern nicht erkennbar gewesen. Dabei stellten sie eindeutig klar, dass diese seit Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen und bisher nicht auffällig geworden seien. Mit dem Urteil korrigierte das Gericht eine Entscheidung vom vergangenen Sommer, wonach die bloße Mitgliedschaft in der AfD gerade kein Grund für den Entzug der Waffenlizenz sei. Die Richter stellten eindeutig fest, dass keinerlei individuelles Fehlverhalten der Kläger vorlag, was eigentlich die Grundlage für eine rechtstaatliche Handlung wäre, die diese Bezeichnung verdient.
Diskriminierung von Jägern und Sportschützen
Allein die für jeden offenkundig aus rein politischen Gründen erfolgte Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ diente als Grundlage für das Urteil. Damit wird quasi eine Art pauschale Kollektivschuld etabliert, die aus der AfD so etwas wie eine Terrororganisation macht, deren Angehörige tickende Zeitbomben sind, die jederzeit zu den Waffen greifen können.
Sollte dieses Skandalurteil Bestand haben, müssten auch AfD-Mitglieder in Thüringen, Sachsen und Brandenburg mit dem Entzug ihrer Waffenlizenz rechnen. Dies würde Jäger, Sportschützen und jeden treffen, der eigentlich völlig legal eine Waffe besitzt. Auch Polizisten würden dann erst recht davon abgehalten, sich in der AfD zu engagieren, was sie ohnehin bereits den Job kosten kann, sie zumindest aber massivsten Schwierigkeiten aussetzt. Allein aufgrund der Mitgliedschaft in einer legalen Partei, die inzwischen die zweitstärkste des ganzen Landes ist, soll unbescholtenen Menschen, die sich völlig tadellos verhalten, die Befugnis zum Besitzen einer Waffe untersagt bzw. entzogen werden. Hier zeigt sich erneut, dass rechtsstaatliche Prinzipien in diesem Land zunehmend mit Füßen getreten werden und hier endgültig alles aus den Fugen gerät. (TPL)























