Das, wofür Marine Le Pen teuer bezahlen muss, wurde der EU-Heiligen und Ikone des globalistischen Establishments. der heutigen EZB-Chefin Christine Lagarde gnädig verziehen. Drahtzieher des widerlichen Schmierentheaters rund um Le Pen: der wohl erfolgloseste SPD-Kanzlerkandidat, Genosse Martin Schulz.
Die heilige Christine Lagarde, heute Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) und einstige französische Finanzministerin, stand 2016 vor Gericht. Als Ministerin genehmigte sie 2008 eine Zahlung von 400 Millionen Euro an den Geschäftsmann Bernard Tapie, finanziert aus Steuergeldern, um einen Streit um Adidas-Aktien zu beenden. Irgendwelche Konsequenzen? Das Gericht befand diese Entscheidung für rechtswidrig und verurteilte Lagarde wegen „Fahrlässigkeit“ – sie habe nicht verhindert, dass fast eine halbe Milliarde Staatsgelder in zweifelhafte Kanäle flossen. Ansonsten irgendwelche Konsequenzen? Nein. Das Gericht ließ Milde walten, sprach von ihrem „internationalen Ruf“ und ihrer „Persönlichkeit“. Die 400 Millionen Euro, die französische Steuerzahler aufbrachten, lösten Empörung aus, aber Lagarde blieb unantastbar. 2019 wurde sie dann auf den Sessel der EZB-Chefin gehievt – ohne Bewährung, ohne Einschränkungen.
Ganz anders Marine Le Pen, Chefin des Rassemblement National. Am 31. März 2025 wurde sie wegen Veruntreuung von 4,5 Millionen Euro EU-Geldern verurteilt, die für parlamentarische Assistenten gedacht waren, aber angeblich Parteiarbeit finanzierten. Ihre Strafe: vier Jahre Haft (zwei auf Bewährung), 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Ausschluss von öffentlichen Ämtern – ein Urteil, das ihre politische Karriere, etwa die Präsidentschaftskandidatur 2027, praktisch beendet.
Während Madame Lagarde für 400 Millionen Euro Veruntreuung mit einem milden Tadel davonkam, trifft Le Pen für einen Bruchteil dieser Summe die volle Härte des Gesetzes.
Die Antwort, auf die Frage: Woher der Unterschied?: Lagarde, eine Ikone des globalistischen Establishments, genießt Protektion. Ihre Fahrlässigkeit, die Steuerzahler ein Vermögen kostete, wurde als Ausrutscher abgetan – ein Kavaliersdelikt einer Frau, die in der Finanzkrise 2008 und der Euro-Rettung als unverzichtbar galt. Die schützenden Hände des linken Systems lagen über ihr: Keine Strafe, keine Karrierebremse. Le Pen hingegen, als populistische Rebellin verhasst beim politischen Mainstream, gehört der „falschen“ Richtung an. Ihr Urteil ist kein Zufall, sondern ein politischer Schlag. Mit nur 4,5 Millionen Euro – ein Witz gegenüber Lagardes 400 Millionen – wird sie exemplarisch bestraft, um Rechtsnationale zu schwächen.
Aktuell wird als Held des widerlichen Schmierentheaters der damalige EU-Parlamentspräsident (und später gescheiterte SPD-Kanzlerkandidat) Martin Schulz, gefeiert. Schulz, der sich in Sachen Veruntreuung auskennt, schlug im März 2015 Alarm. Dem Genossen fiel ein Organigramm des „Front national“ in die Hände, in dem zahlreiche Namen farbig hervorgehoben waren, mit Vermerken wie „Abgeordneter“ oder „Assistent“. Im Kern erklärte der emsige Schulz damals, was zehn Jahre später nun auch im Urteil von Paris steht: „Die Abgeordneten erfüllen offensichtlich neben ihrem Mandat hier auch Funktionen in der Partei und weisen ihre parlamentarischen Assistenten als Mitarbeiter in ihren Parteifunktionen aus.“ Schulz damals im Deutschlandfunk: „Das ist rechtlich nicht zulässig. Denn die Assistenten der Abgeordneten werden vom Parlament – und damit vom europäischen Steuerzahler – für ihre Parlamentsarbeit bezahlt“, zitiert die Bild.
Klar ist: Es gibt keine Gleichheit vor dem Recht mehr. Denn ansonsten müssten ganz andere in den Knast: Neben EZB-Präsidentin Lagarde, die unheilvolle Ursula von der Leyen wegen des Milliardenschadens, den sie über dubiose SMS-Geschäfte mit Pfizer angerichtet hat, Jens Spahn für seine Maskendeals, Karl Lauterbach für den Paxlovid-Skandal und seine überteuerten Impfstoffdeals, Olaf Scholz für den Cum-Ex-Skandal usw. usw.
(SB)