Höcke droht im linken Gesinnungsstaat Deutschland dasselbe Schicksal wie Marine Le Pen

Das Skandalurteil, mit dem ein Gericht in Paris die konservative Politikerin Marine Le Pen nicht nur zu vier Jahren Haft verurteilte, sondern ihr auch noch die mehr als aussichtsreiche Kandidatur für die französische Präsidentschaftswahl in zwei Jahren verbot, ist so offenkundig politisch motiviert, dass nun langsam dem Letzten aufgeht, wie das gescheiterte Establishment versucht, sich an der Macht zu halten – nämlich nicht nur durch immer rigidere Einschränkungen der Meinungsfreiheit, sondern zunehmend auch indem es die Opposition mit Hilfe einer willfährigen Justiz unter fadenscheinigsten Vorwänden kaltstellt.
Das gleiche Vorgehen wandte man in Rumänien an, wo der völlig überraschende Sieg des rechten Kandidaten Calin Georgescu im Dezember vom Verfassungsgericht einfach per Federstrich annulliert wurde, nachdem es ihn wenige Tage zuvor noch ausdrücklich bestätigt hatte.

Als Vorwand musste eine angebliche russische Manipulation der Wahl herhalten, was zu einer beliebten Standardlüge geworden ist, die man in den USA und Europa jederzeit in der Hinterhand behält, wenn unliebsame Politiker zu gefährlich werden. Auch Georgescu wurde die Teilnahme an der Neuwahl im Mai verboten, wobei man sich nicht einmal mehr um eine Begründung bemühte. US-Präsident Donald Trump versuchte man mit einer ganzen Prozesslawine zu stoppen, nachdem er seine neuerliche Präsidentschaftskandidatur angekündigt hatte – in diesem Fall jedoch völlig erfolglos. Vor zwei Wochen ließ der türkische Despot Recep Tayyip Erdogan dem Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu zuerst sein Hochschuldiplom entziehen, was die Bedingung für eine Präsidentschaftskandidatur ist und ihn einen Tag später unter hanebüchenen Anschuldigungen verhaften, kurz bevor seine Partei ihm zum Präsidentschaftskandidaten küren konnte.

Lawfare gegen die Opposition

In Deutschland bereitet man auf die gleiche Methode die Kaltstellung von AfD-Politikern vor, vor allem die des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke. Union und SPD planen, den Volksverhetzungsparagraphen, der de facto ohnehin nur noch für „rechte“ Aussagen gilt, so weit zu verschärfen, dass bei mehrfacher Verurteilung der Entzug des passiven Wahlrechts, also das Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, verhängt werden darf. Höcke, der lächerlicherweise bereits zweimal wegen „Volksverhetzung“ verurteilt wurde, weil er die Parole „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die eine politisierte Richterschaft darauf reduziert, dass sie auch der Wahlspruch der SA gewesen sei, ist derzeit erneut wegen „Volksverhetzung“ angeklagt, weil er die Abschlachtung von zwei Menschen in Ludwigshafen durch einen Migranten mit den Worten: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen“ kommentierte.

Mit dieser galligen Feststellung, die völlig von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, brachte Höcke den Irrsinn der deutschen Migrationspolitik und den Umgang mit migrantischen Straftätern, die nahezu unisono umgehend für „psychisch krank“ erklärt werden, pointiert auf den Punkt. Daraus soll ihm nun erneut ein Strick gedreht werden.

Der Trick: Tatbestand “Volksverhetzung” immer weiter verwässern – und dann passives Wahlrecht entziehen

Sollte Höcke abermals verurteilt werden und Union und SPD an ihren Plänen festhalten, droht ihm der baldige Entzug der Wählbarkeit. Zudem wurde seine Immunität vom Thüringer Landtag bereits zehnmal wegen irgendwelcher juristischer Schikanen aufgehoben. Das gleiche tat das EU-Parlament nun auch mit der Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron, weil die Münchner Staatsanwaltschaft wegen einer Foto-Collage auf Twitter gegen ihn ermittelt. Darauf sind mehrere deutsche Spitzenpolitiker zu sehen, von denen einige den rechten Arm nach oben recken. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die offenbar nichts Wichtigeres zu tun hat, entsteht bei einem Nutzer dadurch der Eindruck, die Politiker würden den Hitlergruß zeigen. Bystron soll dies zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet haben.

Es ist ein weiteres Beispiel für den grotesken Missbrauch des Volksverhetzungsparagrafen, der aus völlig nichtigen Anlässen herangezogen wird, um missliebige Politiker zu kriminalisieren. Dies ist offenbar der neue und zutiefst besorgniserregende Trend in einem Europa, dessen taumelnde „Eliten“ sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als die Opposition mit allen Mitteln mundtot zu machen, da sie an der Wahlurne nicht mehr gegen sie ankommen. (TPL)