Proteste in Tiflis: Georgien soll jetzt auch kein “sicheres Herkunftsland“ mehr sein – also alle auf nach Germoney... (Foto:ScreenshotYoutube)

Nach wahnwitzigem Berliner Verwaltungsurteil: Weiterer Ansturm von Migranten aus Georgien befürchtet

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Von der Öffentlichkeit unbemerkt bzw. von den Medien ignoriert, hat die deutsche Justiz einen weiteren Beitrag dafür geleistet, dass noch mehr Migranten nach Deutschland strömen können. „Bild“-Kolumnist Gunnar Schupelius hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Berliner Verwaltungsgericht bereits am 11. März geurteilt hat, Georgien sei angeblich kein sicheres Herkunftsland. Selbst die Ampel-Regierung hatte dies anders gesehen und das Land Ende 2023 als sicher eingestuft. Ein georgisches Ehepaar hatte nun gegen die Ablehnung seiner Asylanträge geklagt. Der Mann erklärte, er sei als Veterinär im öffentlichen Dienst entlassen worden, weil er an Protesten gegen die Regierung teilgenommen habe, die Ehefrau behauptet, wegen der Teilnahme an solchen Protesten von ihrem Arbeitgeber gemaßregelt worden zu sein.

Das Gericht befand nun wahnwitzigerweise wieder amtliche und politische Einschätzung der zuständigen Behörden, die Asylanträge des Ehepaars müssten angenommen und geprüft werden, da die Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Die absurde Begründung lautete, dass die beiden georgischen Provinzen Abchasien und Südossetien abtrünnig seien, unter russischem Einfluss stünden, sich der Kontrolle der Regierung entzögen und die dortige Menschenrechtslage “prekär” sei.

Natürlich wieder unter Berufung auf supranationale Rechtsquellen beim EuGH

Die Richter stützten sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im vergangenen Oktober festgestellt hatte, ein Staat könne nicht als sicheres Herkunftsland gelten, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher im Sinne der Menschenrechte seien. Dass man auch in einem solchen Staat zuerst einmal in den sicheren Teil umsiedeln könnte als einfach in ein tausende Kilometer entferntes Land zu fliehen, kam den Richtern in Luxemburg und Berlin offensichtlich nicht in den Sinn.

Im konkreten Fall wird man die geschilderten Schikanen, sofern die Berichte überhaupt zutreffen, wohl kaum als schwere politische Verfolgung oder gar als Gefahr für Leib und Leben werten können. Zudem droht einem in Deutschland bei Protesten gegen die Regierung mittlerweile ebenfalls die Entlassung. Mit dem unsinnigen und völlig weltfremden Urteil hat das Gericht dafür gesorgt, dass noch mehr Asylanträge aus Georgien auf Deutschland zukommen und zudem auch noch Ausreisewillige aus teilweise instabilen Ländern nun einen Präzedenzfall haben, auf den sie sich jederzeit berufen können. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, welchen Bärendienst eine realitätsentrückte Judikative diesem Land leistet. (TPL)

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