Bild: https://joanacotar.de/

Der Fall Joana Cotar: „Nazinutte“ bleibt straffrei, „Schwachkopf“-Habeck aber nicht

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Ein „Schwachkopf“ – Meme bringt eine Hausdurchsuchung, ein Trampolin-Witz einen Strafbefehl und 800 EUR Strafe. „Nazinutte“ bringt dagegen die Einstellung des Verfahrens. Der Fall der Ex-AfD-Politikerin Joana Cotar zeigt, was aus diesem Land geworden ist.

Ein ehrabschneidender Kommentar auf X, eine Anzeige, sieben Monate Wartezeit – und am Ende ein ernüchterndes Ergebnis: Die ehemalige AfD-Politikerin Andrea Cotar hat mit ihrem Versuch, die deutsche Justiz auf die Probe zu stellen, das Schlaglicht auf die politisch gefärbte Gesinnungsjustiz in diesem Land und eine unangenehme Frage geworfen: Wird in Deutschland bei Beleidigungen gegen Politiker mit zweierlei Maß gemessen? Ihr Fall, der nun in einem Artikel der Berliner Zeitung vom 2. April 2025 aufgegriffen wurde, legt nahe, dass die Antwort ein klares „Ja“ sein könnte. Cotars Erfahrung, gepaart mit ihrer eigenen Stellungnahme auf X, zeichnet ein Bild von selektiver Strafverfolgung, das nicht nur sie, sondern auch die Öffentlichkeit ins Grübeln bringt.

Die ehemalige AfD-Politikerin Joana Cotar, die inzwischen parteilos agiert, scrollte durch die Kommentare unter ihren X-Posts und stieß auf eine besonders bösartige Attacke: „Heul leise Nazinutte“, schreibt ihr ein besonders niveauloser Zeitgenosse. Ein Ausdruck, der weit über eine bloße Beleidigung hinausgeht und tief in die persönliche Sphäre eindringt.

Cotar entschied sich für einen Test. „Wie Politik und Behörden mit Usern umgehen, die Habeck, Baerbock und Co beleidigen, wissen wir“, schreibt sie auf X. „Was aber passiert, wenn eine Politikerin beleidigt wird, die nicht zum LinksGrünen Spektrum gehört? Das wollte ich ausprobieren.“ Sie erstattete Anzeige – nicht primär, um den Verfasser zu bestrafen, sondern um die Reaktion der Justiz zu prüfen. Würde der Paragraph, der bei anderen Politikern regelmäßig greift, auch hier angewandt werden?

Die Antwort kam nach sieben Monaten in Form eines Schreibens der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren wird eingestellt. Die Begründung: Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte den Kommentar selbst verfasst habe. Dass der mutmaßliche Täter der Inhaber des X-Profils ist und sogar seine Handynummer hinterlegt hat, spielte für die Ermittler dieses mal keine Rolle. „Dazu schweigt der Beschuldigte, da darf man nichts reininterpretieren“, zitiert Cotar die Behörde sarkastisch. Für sie ist das Ergebnis keine Überraschung: „Sie wissen es. Ich wusste es. Genau deshalb habe ich es versucht.“

Der Kontrast zu anderen Fällen könnte kaum größer sein. Wenn links-grüne Lieblinge wie Robert Habeck mit vergleichsweise harmlosen Beleidigungen wie „Schwachkopf“ konfrontiert werden, greift die Staatsanwaltschaft schnell und entschlossen durch. Hausdurchsuchungen, Ermittlungen, öffentliche Empörung – all das bleibt im Fall Cotar aus. „Trifft es die selbsternannte ‚demokratische Mitte‘, wird die Staatsanwaltschaft aktiv und gibt auch lange keine Ruhe“, schreibt sie auf X. „Trifft es eine Cotar, braucht es weder Hausdurchsuchungen noch Strafe, denn da hat es ja die ‚Richtige‘ getroffen.“ Ihr Fazit: „Nazinutte – schon ok.“

Was Cotars Fall so brisant macht, ist die Botschaft dahinter. Die Staatsanwaltschaft stufte sie in ihrem Schreiben sogar wieder als AfD-Politikerin ein – ein Detail, das sie mit einem Augenzwinkern kommentiert: „Noch dazu packt mich die Staatsanwaltschaft wieder in die AfD ;)“. Cotar zieht ein bitteres Resümee: „Mir ging es nicht darum, den User wirklich zu bestrafen, mir ging es darum, genau das aufzuzeigen, was jetzt passiert ist.“

Ihr Experiment ist gelungen – und zeigt, wo dieses Land und seine politkabhängige Justiz gelandet ist.

(SB)

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