Der Trend, die staatliche Neutralitätspflicht mit Hilfe politisch orientierter Gerichte zu untergraben, wenn es um die AfD geht, setzt sich auch in Rheinland-Pfalz fort: Der dortige Verfassungsgerichtshof hat nun in einem Skandalurteil die Organklage der AfD abgewiesen, die sich gegen die ehemalige SPD- Ministerpräsidentin Malu Dreyer richtete. Diese hatte am 18. Januar 2024, im Zuge der staatlich orchestrierten Anti-AfD-Hysterie im Zuge der „Correctiv“-Lügengeschichte über das angebliche „rechtsradikale Geheimtreffen von Potsdam“, mit mehreren Kabinettsmitgliedern an einer Kundgebung unter dem Motto „Zeichen gegen Rechts – Kein Platz für Nazis“ teilgenommen und zuvor sowohl auf der Webseite der Landesregierung als auch auf ihrem Instagram-Account eine Erklärung hochladen lassen, in der sie die AfD auf das Übelste diffamierte, unter anderem als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Und weiter: „Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“ Außerdem sei die AfD „ein Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden, die diese Partei genau im Blick haben. In Deutschland haben wir schon einmal die schreckliche Erfahrung gemacht: Rechtsextremisten tun, was sie sagen, und sie sagen, was sie tun“. Dass dies auch auf Linksextremisten zutrifft, erwähnte Dreyer natürlich nicht.
Das Landesverfassungsgericht bewertete dieses Verhalten nun mit einer Rechtsfindung, die man nur noch als bizarr bezeichnen kann: Zwar habe Dreyer gegen das Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit verstoßen, dies sei „aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“. Die AfD sei „durch die amtlichen Verlautbarungen nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt worden. Dieser Grundsatz unterliege nämlich „keinem absoluten Differenzierungsverbot“. Eine Ungleichbehandlung sei zulässig und müsste „durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sein, das dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Waage halten können“. Dies sei bei der AfD der Fall. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie. Deswegen sei „die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegnern“.
Pseudo-Rechtsprechung in Reinform
Die Verfassungsorgane, wie die Ministerpräsidentin, seien „deshalb verpflichtet, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten und vor allem auch dazu befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu befassen“. Die Verlautbarungen Dreyers, so das Gericht weiter, hätten „zwar nicht das Neutralitätsgebot gewahrt“. Der Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Partei sei aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt. Zudem würden Dreyers Äußerungen auch das „Sachlichkeitsgebot wahren“.
Diese zusammen geschwurbelte Argumentation ist in ihrer Dreistigkeit geradezu atemberaubend. Eine legale und im rheinland-pfälzischen Landtag vertretene Partei wird hier durch die Hintertür de facto als rechtsextreme und verfassungsfeindliche Organisation gebrandmarkt, die so gefährlich ist, dass zu deren Bekämpfung das staatliche Neutralitätsgebot außer Kraft gesetzt werden darf oder sogar muss. Wenn dies zuträfe, wäre die AfD verboten. Allein die Tatsache, dass sie es nicht ist, widerlegt die haarsträubenden Behauptungen des Gerichts. Dessen Präsident Lars Brocker war einst Stipendiat der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung und unter anderem in der Staatskanzlei tätig, die seit Jahrzehnten in SPD-Hand ist. Dadurch bekommt dieses unglaubliche Urteil noch eine weitere besondere Note. Es handelt sich hier um politisierte Pseudo-Rechtsprechung in Reinform. Das Urteil zielt ganz offensichtlich einzig darauf ab, Dreyer zu entlasten und ihre völlig haltlosen Diffamierungen, zu rechtfertigen, von denen tatsächlich behauptet wird, sie würden das „Sachlichkeitsgebot wahren“. Zu einer derartigen Pervertierung des Rechts hat sich bislang noch kein deutsches Gericht im Kampf gegen die AfD hinreißen lassen. Es ist ein weiterer Dammbruch, der zeigt, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land nur durch ihre offiziellen Verteidiger bedroht ist. (TPL)























