Deutschland-Kurier-Chef David Bendels (Foto:ScreenshotYoutube)
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Empörung der wahren Demokraten und Schadenfreude der Linken: Die Reaktionen auf das Urteil gegen Deutschlandkurier-Chef Bendels

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Das Skandalurteil, mit dem der Bamberger Amtsrichter Martin Waschner am Montag David Bendels, den Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilte, weil dieser vor über einem Jahr ein Meme von Innenministerin Nancy Faeser gepostet hatte, auf dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in den Händen hielt, sorgt weiterhin für Fassungslosigkeit. Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel befand: „Das Urteil ist lächerlich, abwegig, grotesk und von einem geradezu totalitären Bestrafungsfieber getragen, das einem um den Rechtsstaat, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist, angst und bange wird.“ Faeser müsste eigentlich über so etwas stehen. Satire dürfe nicht die Menschenwürde verletzten und Politiker dürfen nicht falsch zitiert werden, aber dieses Meme sei absolut harmlos und tausende ähnliche Memes würden täglich verbreitet, kritisierte er weiter. Zum Glück gäbe es noch Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Der nächste Schritt sei das Landgericht, dann gegebenenfalls das Bayrische Oberlandesgericht, zur Not könne man sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Dies könnten sich die meisten Bürger, die auf der untersten Ebene verurteilt wurden, jedoch gar nicht leisten.

Es gäbe etliche Fälle von Übergriffigkeit der unteren Justizebene, die zur Einschüchterung von Bürgern und Journalisten führe. FDP-Vize Wolfgang Kubicki schrieb: „Die Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg lässt sich weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit noch mit der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. März zu § 188 StGB in Einklang bringen. Für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist dies ein wahrlich schandhaftes Urteil.“ Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Joana Cotar erinnerte daran, dass im so vielgeschmähten Russland ebenfalls ein Gesetz zum Schutz der „Ehre und Würde des Präsidenten” gilt, das jedoch wesentlich seltener angewandt wird als im angeblich so freien Deutschland. Wenn man bedenkt, welchen mitunter eindeutig ehrverletzenden Satiren und Beleidigungen sich Politiker wie Helmut Kohl, Franz-Josef Strauß, Norbert Blüm, aber auch Linke wie Willy Brandt und viele andere ganz selbstverständlich ausgesetzt sahen, ohne sich deshalb jemals zu öffentlichem Wehklagen oder gar zu Strafanzeigen herabzulassen, sieht man, welcher fatale Wandel sich in diesem Land vollzogen hat. Das, was das Satiremagazin “Titanic” einst unbehelligt über Kohl & andere Unionspolitiker bringen konnte, zeigt, was hier inzwischen an Meinungsfreiheit verloren gegangen ist; beispielsweise dieses Cover vom Mai 1991:

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(Screenshot:Titanic/X)

Vergleicht man dies mit dem Anlass für Bendels Verurteilung, so ist die bedenkliche Entwicklung der deutschen Justiz unverkennbar. Auch unter Juristen mehrt sich mittlerweile die Besorgnis über die staatliche Übergriffigkeit wegen offensichtlicher Nichtigkeiten. Die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski kritisierte auf dem 46. Strafverteidigertag in Bochum die Entwicklung des Strafrechts hin zu einem „Opferstrafrecht“, das eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ausspare. Im Zentrum des Opferstrafrechts stehe der besonders verletzliche Mensch mit seinem Schutzbedürfnis. Und weil dieser (angeblich) nicht über die nötige Resilienz verfüge, um Konflikte mit anderen unbeschadet zu überstehen, stelle sich der Staat zunehmend schützend vor ihn und dehne Strafnormen bis in den Bereich des Bagatellhaften aus. Es sei klar, „dass in diesem System Eigenverantwortung mehr und mehr verkümmert“, so Rostalski.

Dazu gehöre auch die gewachsene Empfindlichkeit bei den Ehrverletzungsdelikten, die 2021 zum Straftatbestand der „Politikerbeleidigung“ nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB) geführt habe. Während Ex-Kanzlerin Angela Merkel in ihrer 16-jährigen Amtszeit nicht eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet habe, hätte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann innerhalb eines wesentlichen kürzeren Zeitraums 1.500 und der ehemalige grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck 800 Fälle zur Anzeige gebracht. Es könne auch nicht sein, so Rostalski weiter, dass Union und SPD eine weitere Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen 130 Strafgesetzbuch und im Falle mehrfacher Verurteilungen den Entzug des passiven Wahlrechts planten. Es handele sich dabei um eine Sanktion, die gemessen am Unrechtsgewicht eines Äußerungsdelikts unverhältnismäßig sei.
Völlig anders sieht dies natürlich die unsägliche Alt-Grüne Renate Künast: Einen „Welt“-Artikel, der das Urteil gegen Bendels harsch kritisierte und mit den Zuständen in einer Diktatur verglich, kommentierte sie mit der irren Frage, ob die „Welt“ noch „mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz“ stehe? Linke, die von dieser obrigkeitsstaatlichen Justiz profitieren, weil es „Hass und Hetze“ bekanntlich nur ihnen gegenüber geben kann, sehen also keinen Grund zur Besorgnis. Auch das spricht wieder einmal Bände, wer die Macht in diesem Land hat. (TPL)

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