2022 beging Impffanatikerin Kellermayr Selbstmord (Foto:ScreenshotX/DW)

Selbstmord von Impf-Fanatikerin Kellermayr: Ösi-Gericht spricht deutschen Coronakritiker frei

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Zumindest in Österreich scheint sich die „Hass-und-Hetze“-Unrechtssprechung noch nicht ganz durchgesetzt zu haben. Das Landesgericht Wels sprach gestern einen 61-jährigen Deutschen frei, der beschuldigt wurde, durch angebliche Drohungen mitverantwortlich für den Selbstmord der österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Jahr 2022 zu sein. Diese war während Corona als glühende Propagandistin für Impfungen und andere Corona-Maßnahmen hervorgetreten und hatte jegliche Kritik an zurückgewisen Maßnahmen und Kritiker der Genspritze verunglimpft. Dabei hatte sie sogar eine Falschmeldung über angeblich von Verschwörungstheoretikern blockierte Krankenhauszufahrten in Wels-Grieskirchen verbreitet.

Der Angeklagte aus Bayern hatte daraufhin mehrere wütende Nachrichten an Kellermayr geschickt und ihr unter anderem mit einem „Volkstribunal“ wegen ihrer verbalen Attacken gegen Impfgegner gedroht. Damit soll er, so die Anklage, die Ärztin quasi in den Selbstmord getrieben haben. Tatsächlich litt die Ärztin allerdings erwiesenermaßen schon länger an mehreren psychischen Erkrankungen, unter anderem Depressionen und Verfolgungswahn. So hatte sie über 100.000 Euro für Sicherheitsvorkehrungen aus, was ihre finanziellen Möglichkeiten bei weitem überstieg und sie im Monat vor ihrem Suizid zur Schließung ihrer Praxis zwang. Das Gericht stellte fest, es sei nicht auszuschließen, dass die Nachrichten des Angeklagten möglicherweise zur Verstärkung ihrer Belastungssituation beigetragen habe; ein direkter Zusammenhang mit dem Suizid könne jedoch nicht festgestellt werden. Der Angeklagte habe weder über Kellermayrs psychischen Zustand Bescheid gewusst noch ihren Suizid vorhersehen können.

Strafprozess in Deutschland droht

Dessen Verteidiger Martin Feigl zeigte sich zufrieden und erklärte, schon über die Anklage überrascht gewesen zu sein. Diese hatte den Prozess mit dem für die Post-Corona-Justiz auch in Österreich üblichen Aufwand dimensioniert: 27 Zeugen und zwei Gutachter wurden aufgeboten, die Staatsanwaltschaft trug 15.000 Seiten (!) Prozessakten zusammen. Die „Netz-Expertin“ Ingrid Brodnig, beklagte, das Urteil sei „eine Niederlage für Opfer von Hass im Netz im Allgemeinen“.Allerdings ist der Mann noch nicht aus dem Schneider: Erstens kann die Staatsanwaltschat Berufung einlegen – was sie angesichts der Verbohrtheit und des betriebenen Boheis wohl auch tun wird – ,und zweites droht ihm in Deutschland eine weitere Anklage wegen „Hass und Hetze“.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft will ihre zwischenzeitlich unterbrochenen Ermittlungen offenbar fortsetzen. Vor einem deutschen Gericht ist angesichts der herrschenden politischen Justiz dann allerdings leider sehr wohl  zu erwarten, dass der Mann verurteilt wird – schon allein, um wieder einmal ein “Zeichen” gegen „Hass im Netz“ zu setzen. Zumal solche Phantomstraftaten bekanntlich die Einzigen sind, mit denen die deutsche Justiz noch fertig wird und welche sie daher erbarmungslos verfolgt.

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