Schlägt da im Hintergrund eine iranische Rakete ein? US-Demokraten wünschen sich dies anscheinend... (Symbolbild:Grok)
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Aufruf zum Mord an Präsident Trump – und keinen interessiert’s

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Eine enge Vertraute aus dem Clinton-Lager rief am vergangenen Wochenende den Iran dazu auf, Donald Trump zu töten, – öffentlich, auf Facebook, für jeden sichtbar. Und was passiert in den USA? Nichts. Kein Verfahren. Kein Verhör. Kein Parteiausschluss. Es war Lauren Young, frühere Wahlkampfhelferin der Demokraten, die eine Karte von Florida veröffentlicht hatte; ein roter Kreis darauf markiert die Position von Mar-a-Lago. Darunter kostete sie den Satz: „Lieber Iran: Er ist auf dem Golfplatz.“ Gemeint war Donald Trump.

Das war kein satirischer Seitenhieb. Das war ein gezielter Gewaltaufruf gegen das Staatsoberhaupt. Von einer Insiderin gegenüber einem feindlichen Regime. Und das in einem Land, das sich als Hüter der Demokratie bezeichnet.

In Deutschland würde der Staat sofort eingreifen

In der Bundesrepublik – vorausgesetzt, es hätte sich nicht um den Aufruf eines Linken gegen einen AfD-Politiker gehandelte –hätte solch ein Beitrag zwingend ein Ermittlungsverfahren zur Folge; § 111 Strafgesetzbuch ist da eindeutig: Die öffentliche Aufforderung zu einer Straftat wird als Offizialdelikt verfolgt, ob ironisch gemeint oder nicht. Der Staatsschutz würde sich einschalten – wie gesagt, vorausgesetzt, es hätte sich nicht um einen “Delegitimierer“ oder “Rechtsextremen” gehandelt (als welcher Trump aus linker Sicht natürlich ebenfalls gilt). Die Medien würden tagelang berichten. Und die Justiz hätte keine Gnade. Selbst bei einer Karikatur wird heute geprüft, ob diese „die öffentliche Ordnung gefährdet“.

Man berücksichtige hierbei zur Relation nur das drakonische Durchgreifen des Staates gegen David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“, der zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, weil er ein satirisch bearbeitetes Bild von Innenministerin Nancy Faeser gepostet hatte.

Ein Bild – sieben Monate auf Bewährung

Darauf hatte sie  ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gehalten. Bendels kommentierte: „Faeser hasst Meinungsfreiheit.“ Für das Amtsgericht Bamberg war das keine Satire, sondern Verleumdung. Der unbefangene Bürger hätte nicht erkannt, dass das Bild bearbeitet war. So lautete die Begründung. Urteil: Freiheitsstrafe auf Bewährung. Noch nicht rechtskräftig, aber ein deutliches Zeichen.

In Deutschland reichen also ein Satz und ein Bild, um einen Journalisten vor Gericht zu stellen. In den USA bleibt ein Gewaltaufruf gegen den Präsidenten ohne jede Konsequenz. Und das, obwohl es dort um mehr ging als um Ironie. Die einen schützen ihre Politiker vor Spott. Die anderen lassen sogar Mordaufrufe durchgehen. Was ist das für eine Demokratie, in der politische Gegner offen zur Zielscheibe gemacht werden dürfen? Und was ist das für ein Rechtsstaat? Wenn jemand in Deutschland für ein bearbeitetes Bild verurteilt wird, während in Amerika ein Gewaltaufruf gegen den Präsidenten folgenlos bleibt, dann läuft etwas gewaltig schief.

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