Judenhasser dürfen bleiben: Gericht stoppt Ausweisung von vier Ausländern aus Deutschland – trotz Pro-Hamas-Hetze

Das Deutschland links, Justiz, eine antisemitische Schlagseite aufweist, ist nichts Neues, doch selten wurde diese so offensichtlich und kaltschnäuzig zum Ausdruck gebracht, wie nun bei einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts: Dieses stoppte die Ausweisung eines 29-jährigen Iren und seiner Freundin, eines Polen und eines US-Amerikanern –  vorerst, wie es hieß, da der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Vorangegangen war eine entsprechende Verfügung des Berliner Ausländeramts, das dem Quartett die Teilnahme an teils militanten Demonstrationen mit gewaltsamen Aktionen unter anderem an der Freien Universität Berlin vorwarf und bei der nicht nur antisemitische Anti-Israel-Hetze, sondern auch Verherrlichung des palästinensischen “Freiheitskampfs” und Hamas-Propaganda für Entsetzen unter (nicht nur jüdischen) Studenten sorgten.

Wenn sogar die Berliner Ausländerbehörde zu einer solch drastischen Maßnahme greift, kann man sich leicht ausmalen, wie sehr die drei EU–Bürger und der Amerikaner über die Stränge geschlagen und extremistische linksradikale Hetze verbreitet haben müssen, damit so eine Maßnahme in einem Land verfügt wird, das nicht einmal schwerkriminelle Afghanen oder Terror-Syrer abschiebt und in das normalerweise jeder hineinkommt, aber niemand mehr rausgeworfen wird. Diesmal nun vorerst auch nicht – denn die Richter zweifelten an der “Verhältnismäßigkeit der Maßnahme”.

Eigentlich wäre Knast angebracht gewesen

Tatsächlich setzt der Entzug seines EU-Freizügigkeitsrechts, das zumindest im Fall der beiden Iren und des Polen Anwendung findet, in der Tat sehr hohe Hürden und harte Kriterien voraus, die erfüllt sein müssen, bevor eine solche drastische Entscheidung erfolgt. Doch in diesem Fall bestand darin sachlich und materiell-rechtlich kein Zweifel. Außer natürlich für die Gesinnungsrichter am Berliner VG. Im Bestreben, die Entscheidung irgendwie zu torpedieren, behaupteten sie, dass die Behörde nicht ausreichend habe nachweisen können, in welchem Maße der Aktivist an strafbaren Handlungen gewesen seien.

Das ist insofern bemerkenswert, als die Teilnahme der gegen ihre Ausweisung klagenden vier Personen an den “Protesten” außer Frage steht und dabei –  insbesondere durch die Aktion an der FU – enorme Sachschäden von über 100.000 Euro verursacht wurden; die Randale führten zu etwa 20 Strafanzeigen. Dass Gewalt und Sachbeschädigung die Grenzen friedlichen Protests überschreiten, steht wohl außer Frage; eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch, womöglich Terrorunterstützung, Billigung von Straftaten sowie Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt wären eigentlich naheliegender gewesen als eine bloße Ausweisungsverfügung – doch nicht einmal die kommt im deutschen Linksstaat zustande. (TPL)