Der nächste deutsche Bundeskanzler versucht sogar kritische Schweizer einzuschüchtern und Meinungsfreiheit nach deutschem Muster in der Schweiz zu beschränken. JD Vance hat recht!
Friedrich Merz, CDU-Chef und potenzieller Bundeskanzler, hat einen 60-jährigen Schweizer angezeigt, weil dieser ihn auf X im März 2023 als „Nazi“ bezeichnete. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aus dem Kanton Glarus lautet auf: Beschimpfung. Die Strafe für den Glarner: Eine bedingte Geldstrafe von 500 Franken und 650 Franken Gebühren – insgesamt also 1150 Franken für ein einziges Wort! Die Begründung: Der Glarner habe „zumindest in Kauf genommen“, Merz in seiner Ehre zu kränken. Merz scheint ebenso wie Habeck und Co. gewillt zu sein, Kritiker gnadenlos verfolgen zu lassen und dazu auch die schweizer Justiz missbrauchen, um die Meinungsfreiheit zu ersticken.
Merz erstattet nicht zum ersten Mal Anzeige wegen Online-Beleidigungen: Schon im September 2023 nannte eine Deutsche den CDU-Chef auf X „Nazi“, und ein halbes Jahr später durchsuchte die Polizei ihr Haus, wie der „Stern“ im November meldete.
Es wird immer deutlicher, wie recht der US-amerikanische Vizepräsident J.D. Vance hat, als er bei der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz warnend genau das vorausgesagt hat. Der US-Politiker sprach dort am 14. Februar und kritisierte scharf, dass die Meinungsfreiheit in Europa „auf dem Rückzug“ sei. Er nannte die Verfolgung von Meinungsäußerungen als „Desinformation“ und warnte: „Demokratien hängen davon ab, dass die Stimme des Volkes zählt, es gibt keinen Raum für Brandmauern.“
Wie sehr mit zweierlei Maß gemessen wird, zeigt der Umgang mit politischen Akteuren wie Saskia Esken:
#Merz in der Schweiz als Nazi bezeichnen, ist strafbar. Wenn #Esken in Österreich die gesamte AfD als Nazi bezeichnet und Goebbels-Vergleiche anstellt, dann ist das weder Volksverhetzung noch Beleidigung. #Meinungsfreiheit #Deutschland 🇩🇪 pic.twitter.com/FTXlPHS39p
— storymakers (@mz_storymakers) April 12, 2025
(SB)