Angriff auf AfD-Ratsherr Raatz (l.) durch SPD-Proll Lukas Gottschalk (r.) – und letzterer verklagte das Opfer auch noch erfolgreich (Foto:ScreenshotYoutube)
[html5_ad]

Linke Gesinnungsjustiz: Hürther AfD-Ratsherr wurde von SPD-Mann körperlich angegriffen – und muss nun auch noch zahlen

c7a99e181b974c30abc5a0ec66db2715

In Köln zeigt sich derzeit wieder einmal, dass die Gleichheit vor dem Gesetz für AfD-Politiker nicht gilt. Die dortigen Justizbehörden haben es jedenfalls nicht eilig, den SPD-Kommunalpolitiker Lukas Gottschalk zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser hatte kurz vor Weihnachten letzten Jahres den AfD-Ratskollegen Norbert Raatz und einen diesen begleitenden Freund im Lokal „Adlerhof“ in Hürth bei Köln brutal angegriffen und bei als „Nazis“ und „Arschloch“ tituliert. Gottschalk schlug Raatz dabei ins Gesicht und trat auf ihn ein. Der Staatsschutz nahm Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf.
Doch zunächst war es erst einmal Raatz, der bestraft wurde. Nur wenige Tage nach dem Vorfall ließ Gottschalk ihn abmahnen, weil er seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung der Überwachungsaufnahmen verletzt sah, die den Gewaltausbruch dokumentierten.

Bei den Tonaufnahmen würde man das „gesprochene nicht-öffentliche Wort“ Gottschalks hören, machte dieser geltend – und überzeugte damit das Kölner Landgericht, dass die Abmahnung Ende Januar bestätigte, nachdem Raatz dagegen vorgegangen war, für den nach eigenen Angaben ca. 2.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten anfielen. Damit nicht genug, erklärte auch der AfD- Landtagsabgeordnete Sven Tritschler, von Gottschalk wegen der Verbreitung der Tonaufnahme abgemahnt worden zu sein. Was die Tat selbst betrifft, treten die Ermittlungen, sofern man überhaupt davon sprechen kann, auf der Stelle.

Willkürjustiz entsprechen politmedialer Sympathien

Laut Kölner Staatsanwaltschaft wurde zwar ein Verfahren eingeleitet, weitere Angaben wollte man mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte jedoch nicht machen. Raatz erkläre, seit seiner Aussage gegenüber dem Staatsschutz im Januar habe er nichts mehr von den Behörden gehört. Man kann sich leicht vorstellen, wie diese sich im umgekehrten Fall verhalten würden. Hätte ein AfD-Politiker einen linken Kollegen in aller Öffentlichkeit körperlich attackiert und unflätig beleidigt, hätte es Sondersendungen im Fernsehen und zahllose Artikel in den Mainstream-Medien gehagelt, die geschrien hätten, der Vorfall habe der AfD endgültig die Maske vom Gesicht gerissen und all ihre Politiker seien so gestrickt wie der Beschuldigte, der längst zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden wäre. Wenn Linke sich gewaltsam an einem AfD-Mann vergreifen, herrscht jedoch dröhnendes Schweigen.

In Politik und Medien betrachtet man Gottschalks Verhalten mit mehr oder weniger offener Sympathie. Die Staatsanwaltschaft tut so, als müsse hier ein hochkomplexer Sachverhalt mühsam aufgeklärt werden, obwohl alles in Ton und Bild eindeutig dokumentiert ist. Raatz wurde ohne jeden Grund und nur aus politischem Hass von Gottschalk angegriffen, verletzt und übelst beleidigt. Von „Hass und Hetze“ ist hier aber nicht die Rede. Der Fall spielt in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle, die Justiz sieht offensichtlich keine Dringlichkeit und räumt Gottschalks Wunsch, seine Brutalität vor der Öffentlichkeit zu verbergen, einen höheren Rang ein als Raatz` Recht auf körperliche Unversehrtheit. (TPL)

image_printGerne ausdrucken

Themen