Das Oberste Gericht in Großbritannien urteil über eine Tatsache: Transfrauen sind keine Frauen! Mit weitreichenden Konsequenzen und der leisen Hoffung, dass sich der gesunde Menschenverstand langsam wieder durchsetzt.
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat eine wegweisende Entscheidung zur Auslegung des Gleichstellungsgesetzes von 2010 getroffen. Laut dem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, definiert das Gesetz den Begriff „Frau“ ausschließlich auf biologischer Grundlage. Das bedeutet, dass unter „Frau“ im Sinne des Gesetzes eine Person verstanden wird, die bei Geburt als weiblich eingestuft wurde.
Die Richter hatten darüber zu befinden, ob Transgender-Frauen mit einem sogenannten Gender Recognition Certificate (GRC) – also einer offiziellen Anerkennung ihres Geschlechtswechsels – ebenfalls unter diese gesetzliche Definition fallen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall sei. In der Entscheidung wird betont, dass das Gleichstellungsgesetz ein binäres Geschlechterverständnis zugrunde legt, wonach eine Person entweder männlich oder weiblich ist – andere Geschlechtsidentitäten werden in diesem Kontext nicht berücksichtigt.
Hintergrund des Falls war ein Gesetz aus Schottland aus dem Jahr 2018, das eine gleichberechtigte Repräsentation von Frauen in öffentlichen Gremien vorsieht. Dieses Gesetz bezog auch Transfrauen mit GRC in die Definition von „Frau“ ein. Die Organisation „For Women Scotland“ klagte dagegen und argumentierte, dass das schottische Parlament nicht befugt sei, die gesetzliche Definition eigenmächtig zu ändern. Die Behörden in Schottland hatten nach der Einführung des Gesetzes neue Leitlinien veröffentlicht, die diese Auslegung stützten.
Mit dem Urteil des obersten Gerichts wurde nun die Position von „For Women Scotland“ bestätigt. Die Organisation äußerte sich auf der Plattform X hoch erfreut über den Erfolg und wies darauf hin, dass das Urteil weitreichende Folgen für geschlechtsspezifische Regelungen in Bereichen wie Toiletten, Krankenhausstationen oder Haftanstalten in Schottland, England und Wales haben könnte.
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— For Women Scotland (@ForWomenScot) April 16, 2025
In den Kommentarspalten formiert sich neben Jubel über das Urteil auch die leise Hoffung, dass sich der geisteskranke Gendermainstreamingirrsinn seinem wohlverdienten Ende zuneigt.
(SB)























