Wer während überall die wehrhafte und selbstbewusste Frau gefordert und gefeiert wird, sind Frauen, die sich tatsächlich einmal erfolgreich gegen ihre Peiniger zur Wehr setzen, noch immer in Gefahr, im Gefängnis zu landen. Dieses Schicksal ersparte das Landgericht Kaiserslautern zwar immerhin der 21-jährigen Amerikanerin Fallyn B., mit seinem Urteil zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung wegen Totschlags, blieb es jedoch genau unterhalb der Haftgrenze.
Im Juni letzten Jahres war B. von einem 64-jährigen Eritreer in einer Unterführung des Hauptbahnhofs von Kaiserslautern sexuell belästigt und am Po begrapscht worden. Nach mehrmaliger Aufforderung, sie in Ruhe zu lassen, packte er sie am Arm, worauf sie ein Klappmesser zog und dem Mann einen tödlichen Stich ins Herz versetzte. Obwohl er bereits mehrfach mit solchem Verhalten aufgefallen war, sowohl die Überwachungskamera als auch eine Zeugin Bs Schilderung des Tathergangs bestätigten und sie sich selbst sofort nach dem Vorfall bei der Polizei gemeldet hatte, wollte die Vorsitzende Richterin hier keine Notwehr erkennen.
Als Totschlag gewerteter Notwehrexzess
„Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer“, lautete die Begründung. Nach dem sexuellen Übergriff sei B. zwar zunächst in einer Verteidigungsposition gewesen, dann aber gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen und habe zugestochen. Die Kammer sah darin eine bewusste Änderung von Verteidigung auf Angriff, den sie als Totschlag wertete. Da B. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt.
Man fragt sich, was noch hätte passieren müssen, damit Bs Verteidigung gegen einen bereits mehrfach übergriffig geworden Mann als Notwehr gelten kann. Diese beginnt offenbar erst nach vollzogener Vergewaltigung und selbst dann sind deutsche Gerichte ja bekanntlich dafür berüchtigt, immer noch „kultursensible“ Rechtfertigungen für die Täter zu finden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kommt B. zumindest mit Bewährung davon, sollte der Fall in die nächste Instanz gehen, kann man jedoch nicht ausschließen, dass sie doch noch hinter Gittern landet – bei migrantischen Vergewaltigern in ihrem Alter kommt dies jedoch nur in den seltensten Fällen und nur für lächerlich kurze Zeit vor. (TPL)