Krieger des Islamismus: Die Untergrundarmeen stehen bereit (Symbolfoto: Von Anas-Mohammed/Shutterstock)

BKA: Nicht „Rechte“, sondern Islamisten sind die Hauptgefahr – doch Deutschland schiebt nicht mal IS-Unterstützer ab

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Die Meldung sorgte kurz vor Ostern bei denen, die ansonsten fest an das Narrativ vom Rechtsextremismus als “größte Bedrohung der Sicherheit” glauben, für Aufhorchen und partielle Beunruhigung: Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) stellen Islamisten die “überwältigende Mehrheit” der als Gefährder eingestuften Personen in Deutschland dar. Die Brisanz der Meldung, die der scheidenden Nancy Faeser nicht schmecken dürfte, ist in dieser Deutlichkeit so noch von keiner Regierungsbehörde geäußert worden – obwohl sie für Sicherheitsexperten und kritische Medien natürlich nichts Neues ist.

So fallen rund 80 Prozent der 575 erfassten Gefährder in die Kategorie der „religiösen Ideologie“ – was natürlich fast ausschließlich islamistischen Extremismus umfasst, da man christliche, jüdische oder buddhistische Attentäter und Gewalttäter hierzulande mit der Lupe suchen muss. Mit 458 Personen bilden die Islamisten hier die größte Gruppe. Im August 2024 waren es temporär sogar 472 erfasste Islamisten gewesen Hingegen sind sonstige inländische politische Extremisten verschwindend gering in der Statistik angesiedelt; die bisher zugunsten von Muslimen betriebene Verharmlosung und Klitterung ist zwar über die Jahre einer objektiven Erfassung gewichen und wird nicht mehr nach unten manipuliert – doch im Bereich der nichtreligiös motivierten politischen Kriminalität weist die Statistik dafür eine umso offensichtlicher kontrafaktische Schlagseite auf: Angeblich gibt es laut BKA 74 rechtsextreme und nur 10 linksextreme Gefährder.

Ungeschminkte Tragweite

Dass dies intuitiv kaum stimmen kann, die Definition mutmaßlich willkürlich ist und hier offensichtlich weite Teile von Antifa- und linksradikalen Tätern nicht erfasst wurden, kann man sich alleine schon an der Zahl der gewaltsamen linksextremen Ausschreitungen und Aktivitäten von autonomen Gruppen vergegenwärtigen, denen keine rechtsextremen Entsprechungen gegenüber stehen. Ein „Gefährder“ ist für das BKA eine Person, bei der konkrete Anhaltspunkte auf “mögliche schwere politisch motivierte Straftaten” hindeuten. Die hohe Zahl unvollstreckter Haftbefehle deutet auf Herausforderungen bei der Strafverfolgung hin, da sich etwa 97 Prozent der gesuchten Islamisten vermutlich im Ausland aufhalten. Dies erschwert die Festnahme erheblich. Zudem warnt der Verfassungsschutz vor einer Dynamik in der islamistischen Szene, die durch den Nahost-Konflikt angeheizt wird. Propaganda, die antisemitische Inhalte verbreitet und zu Gewalt aufruft, verstärkt das Risiko von Anschlägen.

Immerhin wird wenigstens beim Islam nun die Wahrheit in ihrer ungeschminkten Tragweite nicht mehr geschönt – und wenn doch, dann würde es bedeuten, dass die realen Zahlen nochmals höher lägen und die schon jetzt besorgniserregende Dimension sogar weitaus größer wäre. So oder so: Deutschland wird seines importierten Islamismusproblems nicht Herr.

Tadschikische “Ukraine-Flüchtlinge” und IS-Unterstützer können nicht abgeschoben werden

Dies zeigte ein besonders brisanter Fall gerade wieder diese Woche, der das Ausmaß des Staatsversagens  bei der Abschiebung von verurteilten Extremisten unter dem Brennglas beleuchtete: Im nordrhein-westfälischen Warendorf waren 2023 mehrere Tadschiken festgenommen worden, die als “Flüchtlinge” aus der Ukraine eingereist waren. Sie standen unter Verdacht, als Unterstützer des „Islamischen Staates“ (IS) einen Terroranschlag in Deutschland geplant zu haben.

Nach Ermittlungen des BKA und der GSG-9 wurden daraufhin sieben Haftbefehle erlassen, und die Beschuldigten, darunter Männer im Alter von 20 bis 46 Jahren, wurden als Gefährder eingestuft. Die Gruppe soll eine terroristische Vereinigung gebildet und Anschläge mit automatischen Waffen geplant haben. Trotz ihrer Verurteilung konnte die Abschiebung der Tadschiken nicht vollzogen werden. Grund ist die prekäre Sicherheitslage in Tadschikistan sowie fehlende Rücknahmeabkommen, die eine Rückführung erschweren. Dieser Fall verdeutlicht ein Dilemma: Selbst bei ausreisepflichtigen Gefährdern scheitert die Abschiebung oft an rechtlichen und praktischen Hürden, wie fehlenden Dokumenten oder der Ablehnung durch Herkunftsländer. Die BKA-Zahlen und der Fall in Warendorf unterstreichen, dass der islamistische Extremismus die größte Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands darstellt. Die hohe Zahl offener Haftbefehle und die Schwierigkeiten bei der Abschiebung verdeutlichen die Dringlichkeit, neue Strategien zu entwickeln, um die Sicherheitslage zu verbessern.

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