Heinrich Fiechtner (Bild: Screenshot)

Corona-und Meinungsverbrechen: Gesundheitsminister als „Verbrecher“ zu bezeichnen kostet bis zu 70.000 Euro

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Das ist Deutschland: Der ehemalige Landtagsabgeordnete und Arzt Heinrich Fiechtner wurde vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe in Höhe von über 70.000 Euro verurteilt. Er hatte unter anderem Gesundheitsminiter als „Verbrecher“ bezeichnet.

Heinrich Fiechtner, ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, wurde in einem Berufungsverfahren vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von über 70.000 Euro verurteilt – für insgesamt 17 voneinander unabhängigen Anklagepunkte. Dabei ist Fiechtner weder vorbestraft noch zuvor jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Der Prozess kann nur als politischer Schauprozess bezeichnet werden, da es nahezu ausschließlich um Meinungsäußerungen und politisch unbequeme Aussagen geht.

Dem Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie sowie Palliativmediziner wurde laut dem Magazin Apollo News, dem die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sowie das Urteil des Amtsgerichts vorliegt, zur Last gelegt, dass er die Gesundheitsminister von Bund und Ländern während des Corona-Terrors als „Verbrecher“ bezeichnete – in einer Zeit, in der Millionen Menschen unter fragwürdigen Verordnungen litten. Hintergrund: ein Text während der Freigabe der Corona-Impfung für 12- bis 17-Jährige, ohne dass die STIKO eine entsprechende Empfehlung herausgegeben hätte. Fiechtner hat den zur Rede stehenden Text jedoch nicht einmal selbst verfasst, sondern dieser wurde lediglich über den Telegram-Kanal weitergeleitet.

Dafür kassiert der engagierte Palliativmediziner nun Tausende Euro Strafe. Dasselbe gilt für die polemische Bezeichnung von Behördenvertretern als „Gesindel“ oder „antidemokratische Ratte“. Für die Gesundheitsminister Jens Spahn, Daniele Behrens, Claudia Bernhard, Heiner Garg, Petra Grimm-Benne, Kai Klose, Melanie Leonhardt sowie Ursula Nonnemacher war dies aber Grund genug, um Strafantrag gegen Fiechtner zu stellen. Amtsrichterin Anna Wegner erklärte im schriftlichen Urteil, dass diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt seien. „Im heutigen Sprachgebrauch“ würden die Worte „Gesindel“ und „Verbrecher“ als „Ausdruck der Missachtung“ gebraucht, hieß es laut dem Magazin in dem Urteil.

Weiterhin wurde ihm Hausfriedensbruch vorgeworfen. Und zwar im Stuttgarter Landtag, in dem er gewählter Abgeordneter war. Fiechtner wurde unter Polizeibegleitung aus dem Plenum getragen – für das Vergehen, zu laut zu widersprechen. Was früher als Parlamentskultur galt, ist heute kriminell, wenn es die „Falschen“ tun.

Auch seine Beteiligung an sogenannten „Querdenker“-Demos wurde ihm angelastet – insbesondere seine Aussagen, die Maskenpflicht mit autoritären Symbolen zu vergleichen.

Am Ende dieses politischen Prozesses wurde Fiechtner mit einer drakonischen Geldstrafe belegt: 485 Tagessätze à 150 Euro, nahe an der Grenze zur Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Hammer: Weil Fiechtner am Ende seines Schlussworts die Nationalhymne anstimmte, wird nun über ein weiteres Verfahren nachgedacht – wegen Beleidigung.

Das alles ist keine Randnotiz. Dieses Urteil macht einmal mehr klar: Wer sich dem politisch-medialen Mainstream widersetzt, wird zum Abschuss freigegeben. Wer in drastischen Worten Missstände benennt, wird kriminalisiert. Der Fall Fiechtner zeigt, wohin sich unser Rechtsstaat entwickelt: zur Bühne der Gesinnungsjustiz.

Fiechtner kündigte an, gegebenenfalls erneut in Revision zu gehen und das Verfahren im Zweifel auch vor dem Bundesverfassungsgericht ausfechten zu wollen.

Wenn jedoch die „Richtigen“ vom Leder ziehen, dann scheint alles erlaubt:

Alena Buyx fand die Hetze gegen Ungeimpfte sexy!:

Und auch das ist deutsche Realität: Piano als Tatmittel? Landfriedensbruch?

(SB)

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