Demnächst steuerpflichtig: Trinkwasserverbrauch (Foto:Pixabay)

Nach CO2-Atemluftbesteuerung: Wiesbaden erhebt als erste Stadt Abgaben auf Wasserverbrauch – jetzt brechen alle Dämme

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Der Besteuerungs- und Überwachungswahn der Politik nimmt immer wahnwitzigere Ausmaße an. Und in willfährigen Gerichten, die von ihr abhängig sind, findet sie immer wieder willige Komplizen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte, die hessische Hauptstadt sei befugt, eine Steuer auf Wasser zu erheben. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Wassercent“, der in Wahrheit 90 Cent pro 1.000 Liter Wasser beträgt – zusätzlich zur regulären Wassergebühr, die vor zwei Jahren bereits bei 3,22 Cent pro Kubikmeter lag. Damit war die Klage der Stadt Wiesbaden erfolgreich. Die Einführung des „Wassercents“ war Ende 2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden – natürlich mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt. Das Innenministerium hatte das Vorhaben aber im vergangenen Mai gestoppt. Dieses hatte unter anderem damit argumentiert, dass der „Wassercent“ finanziell schwache Haushalte belaste.

Die Verwaltungsrichter wollten sich dem aber nicht anschließen und erklärten kurzerhand, dass die Steuer zumutbar und auch noch gut für die Umwelt sei, denn schließlich sei deren Ziel ja, Wasser zu sparen, um Trockenheiten infolge des Klimawandels zu verhindern. Der Klima-Irrsinn, der faktisch schon die Luft zum Atmen verteuert hat, greift nun also auch auf das Allgemeingut Wasser über. Der Umstand, dass lebensnotwendige Güter wie Trinkwasser nicht besteuert werden dürften, sei kein geltender Rechtsgrundsatz, wie das Beispiel der Umsatzsteuer zeige. Der „Wassercent“ sei hoch genug für Lenkungseffekte, ohne zu einer „erdrosselnden Wirkung“ zu führen. Dass einkommensschwache Haushalte oberhalb der sogenannten Transfergrenze davon stärker getroffen würden als andere, sei auch bei jeder anderen Besteuerung der Fall, hieß es weiter.

Wahrer Grund: Gegenfinanzierung verantwortungsloser Geldverschwendung – und natürlich des Migrationsirrsinns

Allerdings ist das Sparen von Wasser nur eine vorgeschobene Behauptung für die Einführung der grotesken Sondersteuer. In Wahrheit geht es um das Stopfen des hessischen Haushaltdefizits, wozu der „Wassercent“ mit rund 16 Millionen Euro Mehreinnahmen beitragen soll. Dieses betrug nach der letzten Schätzung 900 Millionen Euro und könnte bis 2028 um ca. 2,8 Milliarden Euro anwachsen. Grund dafür sind neben der hohen Abgaben Hessens im Rahmen des Länderfinanzausgleiches und der Wirtschaftskrise die exorbitanten Personalausgaben des Landes. Diese erhöhten sich zwischen 2017 und 2023 von 16,2 auf 26,6 Milliarden Euro für Entgelte, Bezüge und Pensionen. Die dauerverschwiegene, nicht benannte eigentliche Hauptursache aller kommunalen Finanzkrisen trotz den Bürgern abgepresster geschichtlicher Rekordsummen, die Massenmigration, wird erst gar nicht benannt.

Doch abgesehen vom Asylirrsinn ist die verantwortungslose Geldverschwendung des parteipolitischen Selbstbedienungsladens mit seinen immer neuen, völlig sinnlosen Versorgungsposten, die Kosten der Massenmigration, die Gelder, die Hessen an Pleiteländer wie Berlin bezahlen muss und die politisch verursachte Wirtschaftskrise führen nun also dazu, dass die Einwohner von Wiesbaden noch einmal für Wasser bezahlen sollen, dass sie bereits teuer bezahlt haben!
Dieser ungeheuerliche Vorgang und die arrogante Begründung, mit der das Gericht sie für rechtmäßig erklärte, zeigen einmal mehr, was nicht nur in Wiesbaden schiefläuft. Immerhin wurde eine Berufung am zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen, „weil es sich bei der Zulässigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchssteuer um eine grundlegende Frage handelt, die von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden ist“.

Auch Wohnflächensteuer im Rahmen “kommunaler Wärmeplanung” wird immer öfter erhoben

Aber auch anderswo kennt die Übergriffigkeit dieses völlig außer Kontrolle geratenen Staates keine Grenzen mehr. In Bonn hat ein Subunternehmen der Stadtwerke ein Konzept verbrochen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung die „Prüfung“ einer Wohnflächensteuer vorschlägt. Um das völlig irre Vorhaben zu erreichen, den CO“-Ausstoß zu reduzieren und bis 2045 „klimaneutral“ zu werden, müsse der „Wärmebedarf um 28 Prozent reduziert“ werden, heißt es darin. Dies sei „nur durch eine energetische Sanierung von Gebäuden“ zu erreichen. Dafür brauche es auch „eine Optimierung der genutzten bzw. beheizten Wohnfläche“. Daher wird angeregt zu prüfen, „inwieweit eine Steuer zur Regulierung der Nutzung von Wohnfläche pro Person dienen“ könne. Neben der Steuer sollen „Haushalte mit großer Pro-Kopf-Wohnfläche dabei unterstützt werden, ihre Wohnfläche zu verkleinern“. Nach der „erfolgten Umsetzung/Verkleinerung“ seien die Haushalte „finanziell entlastet, da weniger Unterhalts- und Energiekosten getragen werden müssen“. So stünde der „freigewordene Wohnraum anderen Nutzer*innen zur Verfügung“ und der Neubaubedarf könne verringert werden.

Hinter diesem schauderhaften Geschwurbel verbirgt sich nichts anderes als Enteignungspläne nach sozialistischem Vorbild. Die Menschen sollen mit immer höheren finanziellen Belastungen dazu gezwungen, ihre von der Politik als „zu groß“ eingestuften Häuser oder Wohnungen zu verlassen, damit der Staat sie an andere, vor allem wohl an Migranten, verteilen kann. Die Stadt ist dem offensichtlich nicht abgeneigt: Man wolle „Wohnraum bedarfsgerecht nutzen“ und setze vorrangig auf freiwillige Maßnahmen, teilte die Verwaltung mit. Menschen mit großer Pro-Kopf-Wohnfläche könnten unterstützt werden, sich zu verkleinern – etwa durch Beratung, Umzugsprämien oder Wohnungstausch-Programme. Menschen sollen also im Namen des Klimawahns aus ihren Wohnungen gejagt werden. Es ist die lange erwartete Enteignungs- und Unterdrückungspolitik, die die unvermeidliche Folge dessen ist, was seit Jahren praktiziert wird. Die Freiheit in Deutschland wird auf allen Ebenen mehr und mehr abgeschafft, weil ein Staat seine irren ideologischen Vorhaben nur noch durch den Kampf gegen die eigenen Bürger finanzieren kann. (TPL)

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