Foto: GROK

Pakistan zeigt: Afghanen-Abschiebungen sind möglich

392caca93eb246fb861f5c002a8d6ce8

In der Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan herrscht in Deutschland oft der Eindruck vor, Rückführungen seien derzeit unmöglich. Doch dieser Eindruck täuscht – und wird zunehmend von politischen Akteuren wie Petr Bystron (AfD) infrage gestellt. Bei einem Besuch mit einer EU-Delegation an der afghanischen Grenze in Usbekistan zeichnete Bystron ein anderes Bild: Rückführungen sind möglich – wenn man sie politisch will.

Pakistan macht es vor: Rückkehr durch Ankündigung

Wie einfach Rückführungen in der Praxis funktionieren können, zeigt das Beispiel Pakistan. Allein durch die Ankündigung einer Abschiebung durch die Regierung kehrten über 120.000 Afghanen freiwillig in ihr Heimatland zurück. „Man muss die Menschen nicht mal wirklich abschieben – man muss es nur ankündigen“, betont Bystron. Die Botschaft: Klare politische Signale wirken. Auch Deutschland könnte solche Signale setzen – doch stattdessen werden weiterhin tausende Afghanen eingeflogen.

Deutschland handelt gegen die eigene Handlungsfähigkeit

Trotz wachsender Belastung des Sozialsystems und Sicherheitsprobleme setzt das Auswärtige Amt unter der scheidenden Ministerin Annalena Baerbock ihre Aufnahmeoffensive fort. In ihren letzten Amtstagen sollen nochmals rund 500 Afghanen per Charterflug nach Deutschland gebracht werden – obwohl das ursprünglich auf 600 ehemalige Ortskräfte begrenzte Aufnahmeprogramm mittlerweile auf über 60.000 Personen ausgeweitet wurde. Laut Bystron ist das kein Zufall, sondern eine ideologisch motivierte Politik, die den Pull-Faktor für Migration weiter befeuert.

Sicherheit in Afghanistan – differenzierter als dargestellt

Ein weiterer Punkt, der für Rückführungen spricht: Nach Aussagen aus der Bundesregierung gibt es keine belegbaren Fälle, in denen rückgeführte Afghanen von den Taliban verfolgt wurden. Die Sicherheitslage ist zweifellos kritisch – gemessen an westlichen Maßstäben. Doch, so Bystron: „Die Afghanen leben mit dieser Regierung – das ist für sie der normale Alltag.“ Wer nicht individuell gefährdet ist, kann zurückgeführt werden. Das Asylrecht erlaubt dies ausdrücklich.

Rechtliche Grundlage ist vorhanden

Rückführungen nach Afghanistan sind auch rechtlich nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Einzelfall: Wer keinen Schutzgrund mehr vorweisen kann, darf und muss Deutschland wieder verlassen. Alternativ ließen sich auch regionale Auffanglager nutzen – ein Modell, das bereits diskutiert wurde, aber bisher am politischen Willen scheiterte. „Selbstverständlich ist das möglich – nicht nur für Straftäter“, sagt Bystron klar.

Zeit für einen Kurswechsel

Die Reise an die afghanische Grenze war für Bystron auch eine Botschaft an Europa: Deutschland braucht eine realistische Außen- und Migrationspolitik. Keine „feministische Außenpolitik“, keine LGBTQ-Workshops in Kabul, sondern Interessenpolitik – im Sinne der Bürger. Rückführungen müssen nicht nur möglich sein, sie müssen auch gewollt werden. Denn das Grundproblem ist nicht die rechtliche Lage – es ist die ideologische Blockade.

image_printGerne ausdrucken
[hyvor-talk-comments]

Themen