Keine zwei Wochen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten in den Drittstaat Griechenland als zulässig eingestuft hatte, stellte das Hamburger Sozialgericht den Wahnsinn in der deutschen Asyljustiz wieder her. In gleich drei Fällen hob es Leistungsausschlüsse für Migranten vorläufig auf. Die Antragsteller haben damit bis auf Weiteres wieder Anspruch auf die normalen Leistungen für Asylbewerber.
Mit den Leistungsausschlüssen sollen Migranten, die über einen anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingereist sind, zur Ausreise bewegt werden. Dass das Hamburger Gericht dies für nicht rechtens ansah, liegt jedoch auch an der Weigerung anderer Staaten, die Migranten zurückzunehmen, die bei ihnen erstmals in die EU eingereist sind. Schweden, Italien, Griechenland, Polen und Bulgarien lehnen dies strikt ab. Migranten, die aus diesen Ländern nach Deutschland gekommen sind, könnten also gar nicht zurückreisen, selbst wenn sie es wollten. „Der Antragsteller wurde auf die Möglichkeit einer freiwilligen Rückreise verwiesen, obwohl der zuständige Mitgliedstaat Schweden eine solche ausgeschlossen hatte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Sozialgerichte in anderen Bundesländern hatten bereits ähnlich entschieden.
Überstellungen scheitern in der Praxis
Selbst da, wo Einigkeit über die Überstellung von Migranten erzielt wurde, scheitern sie in der Praxis mehrheitlich doch: So stimmte etwa Schweden im vergangenen Jahr in 1.311 Fällen einer Überstellung zu, es gab jedoch nur 322 tatsächliche Rückführungen. Immerhin halten die Hamburger Behörden an Konzept des Leistungsausschlusses fest. Eine Sprecherin der Innenbehörde erklärte, man sei von der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung zum Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen überzeugt und prüfe gemeinsam mit der Sozialbehörde nun die Entscheidungen. Dennis Gladiator, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Hamburg, erklärte: „Wenn eine entsprechende Rückführung in sichere Erstaufnahmeländer laut Gericht nicht konkret vorbereitet wurde, muss der rot-grüne Senat endlich seine Hausaufgaben machen, um die Rückführungen rechtlich zulässig durchzuführen.“
Das alles unterstreicht abermals das Totalversagen der EU und der einzelnen Länder im Umgang mit der Massenmigration. Anstatt endlich konsequente und strengstens umgesetzte Regelungen für Einreisen und Abschiebungen einzuführen, herrscht ein einziges Chaos, bei dem niemand mehr einen Überblick hat. Allein das verursacht einen immensen Aufwand an Bürokratie, der völlig unnötig ist. Hier muss endlich angesetzt werden, wenn Europa an diesem Irrsinn nicht zugrunde gehen soll. (TPL)