Das Klima von Hass und Hetze, das die sogenannten “Superdemokraten” der Berliner Blockparteidemokratur seit Jahren schüren, trägt überall im Land Früchte – selbst bei denen, die mit der AfD eigentlich normale Geschäftsbeziehungen unterhalten und bislang gut von ihr gelebt haben: So klagt nun der Vermieter der Räumlichkeiten, in denen die Bundeszentrale der Partei in Berlin-Reinickendorf untergebracht ist, auf Räumung. Wie der “Tagesspiegel” schreibt, wurde eineRäumungsklage beim Landgericht Berlin II eingereicht, nachdem die Mietverträge fristlos gekündigt wurden waren.
Natürlich wurde auch (ob von Seiten des Klägers oder des Gerichts, ist unklar) nicht versäumt, den Fall plakativ an die Öffentlichkeit durchzustechen, nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber – und wer “Nazis” entmietet, der kann sich der Unterstützung (und des künftigen Wohlwollens?) des Linksstaats gewiss sein.
„Nicht genehmigte“ Wahlparty als Vorwand
Als Vorwand für die politisch korrekte Kündigung dient eine “nicht genehmigte Wahlparty” der Partei nach der Bundestagswahl im Februar 2025, die für erhebliche Spannungen sorgte. Zwar ist es in JEDER Partei das normalste der Welt, dass nach einer Bundestagswahl in der jeweiligen Parteizentrale gefeiert wird – und dass es dabei kurzfristig formal für jeden, der in den Krümeln sucht, zu Vertragsübertretungen kommt (etwa durch zugeparkte Gehwege, laute Musik etc.) war schon immer so. Normalerweise müssten solche Banalitäten, zu denen es ja nur alle Schaltjahre kommt, für jeden Vermieter an eine Bundespartei absehbar und “eingepreist” sein, und so ist es auch bei jeder anderen Partei, vermutlich ohne dass dafür eigene Vertragspassi eingebaut sind.
Im Fall der AfD aber wird nun genau wegen einer solchen Wahlparty, bei der die Verdoppelung der Partei gefeiert wurde, die Kündigung ausgesprochen. Der “Vertragsverstoß” der AfD soll dabei darin bestanden haben, so Recherchen der „Bild“-Zeitung, dass das Parteilogo “sichtbar auf die Fassade projiziert” wurde, Zelte im Innenhof (!) aufgestellt und der Zugang für andere Mieter “durch die Feier sowie Gegendemonstrationen blockiert” worden sei. Abgesehen davon, dass die AfD für die gegen sie gerichteten linken Gegendemonstrationen wohl kaum haftbar gemacht werden kann, wirken diese Vorwürfe reichlich kleinlich und konstruiert.
Politisch erzwungene Raumnot der Opposition
Der Vermieter verweist darauf, dass er “politische Werbung am Gebäude ausdrücklich untersagt” habe, was die Partei mit ihrer Feier ignoriert hätte. Die “Haltung”, mit der er nun sogar vor Gericht hausieren geht, lässt sich der Mann etwas kosten: In einem Schreiben an die AfD bezeichnete er ein Angebot der Partei über 10.000 Euro als Wiedergutmachung als „zynisch“ und lehnte es ab. Stattdessen fordert er nun die Räumung der rund 2.400 Quadratmeter großen Räumlichkeiten, für die die AfD monatlich 42.775 Euro (!) Kaltmiete zahlt. Im Shithole an der Spree geht es manchen wohl immer noch wirtschaftlich zu gut. Vielleicht winkt dem Mann ja aber auch eine Mietentschädigung aus dem Steuertopf von “Demokratie leben”, wenn er die verhassten Blauen erfolgreich auf die Straße setzt?
Fakt jedenfalls ist, dass die AfD nun im Bund vor demselben Dilemma steht, das im besten und demokratischsten Deutschland aller Zeiten auch all ihren lokalen Parteiorganisationen bei jeder Wahlveranstaltung, jedem Info-Abend, jedem Bürgerdialog und vor allem jedem Parteitag droht: Sie findet keine Räume, weil Gastronomen oder Veranstalter – notfalls auf Druck und mit Nachhilfe der staatsalimentierten Antifa-Rotfront – nicht an sie vermieten wollen. Und so hat die AfD nun auch in Berlin Schwierigkeiten, alternative Räumlichkeiten zu finden – abgesehen davon, dass ein Auszug nicht nur logistische, sondern auch imagepolitische Probleme mit sich bringt. Diese demonstrative gesellschaftliche Ächtung der größten Oppositionspartei im Land, die in den ersten Umfragen schon bei 30 Prozent gesehen wird, sagt alles aus über den Zustand von Grundrechten und Toleranz in Deutschland. (TPL)