In einer weiteren ungeheuerlichen Machtanmaßung will die EU nun auch noch jährliche TÜV-Überprüfungen für Gebrauchtwagen ab 10 Jahren erzwingen. Davon wären rund 46 Prozent sämtlicher zugelassenen Fahrzeuge betroffen. Es handelt sich dabei um eine neuerliche, völlig sinnlose Schikane, die nichts als überflüssige Kosten verursacht und mit der die EU das Subsidiaritätsprinzip wie immer mit Füßen tritt. Denn selbst wenn die jährlichen Prüfungen sinnvoll wären, läge es nicht im Verantwortungsbereich der EU, sie einzuführen, sondern immer noch bei den Regierungen der Mitgliedstaaten. Dass sie es dennoch tut, unterstreicht einmal mehr ihre grenzenlose Übergriffigkeit und Selbstherrlichkeit, die nichts anderes kann, als sich immer neue Belastungen für die ohnehin bis aufs Blut geschröpften Bürger auszudenken.
Dieser Fall zeigt aber auch wieder einmal, wie der eurokratische Lobbyismus funktioniert: Denn der TÜV-Verband steckte allein 2023 ca. anderthalb Millionen Euro in Lobbyarbeit und hält sich auch mehrere Lobbyisten mit direktem Zugang zum EU-Parlament. Natürlich begrüßte er die geplanten neuen Regelungen in einem ellenlangen Schwurbelstatement dann auch euphorisch: Eine jährliche Hauptuntersuchung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die älter als zehn Jahre seien, trage angeblich „zur Sicherheit im Straßenverkehr bei“, heißt es darin. Das Durchschnittsalter des Pkw-Bestandes in Deutschland steige seit Jahren kontinuierlich und liege aktuell bei 10,3 Jahren. Die alternde Fahrzeugflotte spreche einerseits für eine höhere Langlebigkeit der Fahrzeuge, auf der anderen Seite stelle sie jedoch „eine Herausforderung für die Verkehrssicherheit dar“.
Angeblich steigende “Mängelquoten”
Die Mängelquoten bei der Hauptuntersuchung (HU) würden mit dem Alter der Fahrzeuge erheblich ansteigen. Insbesondere die Halter älterer Autos seien gefordert, „regelmäßig in die Wartung und Pflege ihrer Fahrzeuge zu investieren“ – und natürlich vor allem dazu, dem TÜV möglichst viel Geld in die Taschen zu spülen. Allein für die jährlichen Autochecks fallen zusätzlich rund 150 Euro für Verbrenner und rund 96 Euro für Elektrofahrzeuge an. Hinzu kommen Kosten für eventuelle Reparaturen zur Mängelerhebung.
Damit nicht genug, will der TÜV aber noch einen ganzen Katalog weiterer Überprüfungen: Auch Hochvolt-Komponenten von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie elektronische Sicherheitsfunktionen wie Fahrerassistenzsysteme (ADAS) sollen „systematisch in die Hauptuntersuchung einbezogen werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die ADAS sind in Fahrzeugen mit Neuzulassung ab 2024 und Typzulassung ab 2022 eingebaut. Sollten hier Mängel festgestellt werden, müssen möglicherweise Kameras oder Sensoren ausgetaucht oder neu kalibriert werden, was ungeheure Kosten verursachen würde. „Neben klassischen Labortests werden künftig Partikelanzahlmessungen und NOₓ-Kontrollen im realen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions) verpflichtend in die Hauptuntersuchung integriert“, frohlockte der TÜV weiter. Den immensen Aufwand dafür und selbst noch den Spritverbrauch müssten die Kunden zahlen. Dabei behauptet der Verband fälschlicherweise auch noch, durch diese zusätzlichen Abgastests, werde „sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht nur auf dem Rollenprüfstand, sondern auch auf der Straße sauber bleiben“.
Stichproben als bewährtes Verfahren ausreichend
Durch die verbindliche Nutzung von On-Board-Diagnose-Daten (OBD) und gezielte Remote-Sensing-Kontrollen ließen sich „Manipulationen und technische Defekte frühzeitig erkennen“. Tatsächlich ist es selbst den Experten vom Kraftfahrt-Bundesamt nur mit enormem Aufwand möglich, solche Manipulationen festzustellen. Diese Untersuchungen werden zudem gerade deshalb stichprobenartig durchgeführt, damit eben nicht jeder Wagen geprüft werden muss – ein bewährtes Prozedere. Doch immerhin gibt es auch Widerstand gegen den EU-Irrsinn, dies zugunsten verpflichtender Überprüfungen zu ändern: Der ADAC ließ verlauten, dass er jährliche Pflichtinspektionen für Autos, die älter als zehn Jahre sind, „nicht für notwendig“ halte. Eine Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland, sei nicht angemessen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) schloss sich dem an.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller, der auch Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut ist, erklärte: „Insgesamt nimmt die Verkehrssicherheit in den letzten Jahren stetig zu. Die Verdopplung der Prüfpflicht für Autos ab zehn Jahren stellt daher eine unnötige Erhöhung des Prüf- und Bürokratieaufwandes dar. Solche Maßnahmen wollen wir aber gerade verringern und nicht noch zusätzlich einführen.“ Sollte dieser Weg beschritten werden, sei für ihn klar, dass die jährliche Inspektion auch nur die Hälfte kosten dürfe. Ältere Autos seien in Bauweise und Elektronik weniger komplex, sodass auch die Inspektion weniger Aufwand bedeute. Insofern sei „aus technischer und aus sozialer Sicht eine Gebührenhalbierung nur folgerichtig“. Dieser Fall zeigt, wie die Lobbyarbeit eines Verbandes dazu führt, dass die EU sich mit Dingen befasst, die sie nichts angeht und diesem Verband damit massenhaft neuer Einnahmen durch völlig überflüssige Prüfungen in die Kassen spült. Man kann nur hoffen, dass diese dreiste Abzocke, der das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten noch zustimmen müssen, gestoppt wird. (TPL)