Das Amtsgericht im bayerischen Schweinfurt forderte eine Geldstrafe von 3.500 Euro gegen eine Frau, die ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm verbreitete, um einen Hitlergruß darzustellen. Frage: Warum steht Lauterbach eigentlich nicht vor Gericht wegen zeigen des Hitlergrußes?
Das Amtsgericht Schweinfurt – wieder einmal ein bayerisches Gericht – erließ einen Strafbefehl über 3.500 Euro gegen eine Frau aus Coburg, die ein Bild von SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm verbreitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt stuft dies als Verbreitung eines Hitlergrußes gemäß § 86a StGB ein, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Die Frau nutzte das Bild für eine Gegenüberstellung, indem sie ein Standbild aus Lauterbachs Rede in Magdeburg 2022 neben die Berichterstattung über einen Querdenken-Redner setzte, der zuvor wegen eines Hitlergrußes zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Der Strafbefehl umfasst 70 Tagessätze zu je 50 Euro. Die Beschuldigte lehnte den Strafbefehl ab, weshalb der Fall nun vor Gericht verhandelt wird.
Zu diesem Video fällt mir nur eins ein:
TRETEN SIE ENDLICH ZURÜCK! #LauterbachRuecktrittSofort #LauterbachRausschmissSofort pic.twitter.com/Lzy5Xqn2U2
— Heimatgefühl (@HeimatliebeDE) June 22, 2022
Die hoch emsige bayerische Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Darstellung des Bildes NS-Symbolik suggeriert, obwohl Faktenchecks von Correctiv und AFP klären, dass Lauterbachs Geste 2022 eine normale Armbewegung war.
Mutmaßlich eine ebenso normale Armbewegung wie die des AfD-Politikers Petr Bystron. Bystron wird von der bayerischen Staatsanwaltschaft verfolgt, obwohl die Beweislage wie bei mutmaßlich bei Lauterbach unstrittig ist. Im Gegensatz dazu wurde gegen Lauterbach kein Verfahren eingeleitet, obwohl sein Bild mit erhobener Hand verwendet wurde. Warum wird Lauterbach nicht wie Bystron verfolgt? Liegt es an der Fürsprache der staatsfinanzierten Faktenchecker?
In den Kommentarspalten erkennt man:
„Es wäre nur konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Lauterbach wegen des Hitlergrußes einleiten würde. Ansonsten macht das Verhalten der Staatsanwaltschaft keinen Sinn.“
„Spannend in zweierlei Hinsicht: Warum steht #Lauterbach nicht vor Gericht, wenn das Bild eine verbotene Geste zeigt? Wann gibt’s die Massenanklage gegen vor allem rot-grüne Ampel-Politiker, die sich über das ähnliche Gesten-Bild mit @elonmusk echauffierten und es verbreiteten?“
„Wenn die Frau einen Hitler Gruß verbreitet hat, bedeutet das dann das Lauterbach tatsächlich einen Hitler Gruß gemacht hat?“
(SB)























