Bild mit Seltenheitswert: Abschiebung (Bild: BMI/Egon Weissheimer (Symbolfoto)

Keine passenden Räume für Abschiebehaft: Gericht stoppt Rückführung von Barbakh-Clan-Mitglied

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Die deutsche Migrationspolitik zeigt erneut ihren ganzen links-woken Wahnsinn, der an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist: Ein Berliner Gericht stoppte die Abschiebung eines Mitglieds des hoch kriminellen, antisemitischen Pali-Barbakh-Clans, weil es an geeigneten Räumen für die Abschiebehaft fehlt.

Der Barbakh-Clan ist für organisierte Kriminalität und antiisraelische Propaganda bekannt. Sicherheitsbehörden warnen seit Jahren vor solchen Gefahrenpotenzialen. Öffentlich bekannt wurde der Clan durch den 17-jährige Spross Mohammed Barbakh, optisch auffällig durch eine Lippenspalte , der längst mehr Polizeiakten als Lebensjahre vorzuweisen hat.

Die Berliner Behörden konnten einige dieser Mitglieder des Barbakh-Clans abschieben, doch auch ein 21-Jähriger kehrte trotz seiner Rückführung nach Griechenland im Februar 2025 im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Berlin zurück und zeigt den ganzen Wahnsinn, der hier tobt, auf. Der Mann, der 2016 über Griechenland aus Gaza einreiste, ist der Polizei durch Alltagskriminalität und den Angriff auf einen Polizisten bei einer Demonstration bekannt. Nach seiner Rückkehr wurde er vor einer Woche festgenommen, doch die Abschiebehaft scheiterte: Über Ostern war kein Justizvollzugs-Ansprechpartner erreichbar, und am vergangenen Freitag lehnte das Amtsgericht Tiergarten die Haft ab. Grund: Die Unterbringung in der JVA Tegel entspricht nicht den EU-Vorgaben, da Abschiebende nicht mit Strafgefangenen zusammen untergebracht werden dürfen und die Bedingungen der Abschiebehaft strengen Standards entsprechen müssen.

Die dafür vorgesehene Einrichtung am Stadtrand ist seit Juni 2024 wegen Sanierungsarbeiten geschlossen und soll erst im Herbst 2025 wieder geöffnet werden. Bis dahin nutzt Berlin die Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel, deren Bedingungen jedoch laut Gericht unzulässig sind. Schon zuvor musste ein zur Abschiebung vorgesehener Kandidat aus ähnlichen Gründen freigelassen werden. Nun ist auch der 21-Jährige wieder frei. Die Innenverwaltung wird vor dem Landgericht gegen die Entscheidung vorgehen, doch in Polizeikreisen befürchtet man, dass der Mann untertauchen könnte.

(SB)

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