Der Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler hat auf einen weiteren ungeheuerlichen Fall aufmerksam gemacht, bei dem Vertreter der deutschen Justizbehörden nicht nur ihre Macht missbrauchen, sondern ihre Opfer auch noch mit unfassbarer Arroganz verhöhnen.
Laut Grubwinkler hat eine nicht vorbestrafte Person, deren Beruf und Einkommen unbekannt waren, eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen wegen Volksverhetzung erhalten. Der Vorwurf lautete, mit einem offensichtlichen Satire-Account mehrfach „Blut und Ehre“ kommentiert zu haben. Dabei schätzte die Staatsanwaltschaft die Tagessatzhöhe auf 88 Euro. Dies ist natürlich eine überdeutliche Anspielung auf den in Neonazi-Kreisen verwendeten Zahlencode, der auf „Heil Hitler“ verweist, da das H der achte Buchstabe des Alphabets ist.
Es ist eine unglaubliche Grenzüberschreitung der Staatsanwaltschaft, dies zur Grundlage für die Festlegung der Tagessätze zu machen, zumal es sich hier offenbar ohnehin um eine abermals völlig unbegründete Strafe für eine offenkundige Satire handelte, die unter die Meinungsfreiheit fällt und daher eigentlich schon grundsätzlich keinerlei strafrechtliche Relevanz hat. „Die Strafverfolgung bei Äußerungsdelikten hat sich mittlerweile komplett verselbständigt. Es wirkt, als wolle die Justiz mit aller Gewalt jedes Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören“, so Grubwinklers Fazit
Köstlich amüsiert über vermeintliche Seitenhieb
Bei der dafür verantwortlichen Staatsanwaltschaft dürfte man sich köstlich über diesen Seitenhieb amüsiert haben. Wie das konkret aussieht, wurde erst kürzlich der ganzen Welt vorgeführt, als die bekannte US-Sendung „60 Minutes“ über den neuen deutschen Verfolgungswahn bei Meinungsäußerungen berichtete. Die drei interviewten Staatsanwälte konnten sich vor diebischer Freude darüber, welche Angst sie den Menschen einjagen, wenn sie frühmorgens ihre Häuser stürmen und ihre Handys beschlagnahmen lassen, kaum beherrschen.
„Es ist eine Art von Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert – es ist sogar schlimmer als die Strafe, die man bezahlen muss“, frohlockte Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue aus Niedersachsen. Ähnlich feixend darf man sich auch die zuständigen Staatsanwälte in diesem Fall vorstellen. Wenn in diesem Staat noch irgendetwas korrekt funktionieren würde, müssten sie umgehend ihrer Ämter enthoben und ihrerseits wegen Amtsmissbrauch belangt werden. (TPL)