"Ortskräfte": Nächste Station Deutschland (Foto: timsimages.uk/Shutterstock)

Der linke NGO-Staat schirmt sich ab: Bundesregierung und Verfassungsgericht verschleiern Afghanen-Umvolkungsagenda

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Die Agenda des Bevölkerungsaustauschs, den es angeblich ja gar nicht gibt und der nur eine rechte Verschwörungstheorie sein soll, ist weiter Gegenstand staatlicher Vertuschung und Vernebelung:  Die Bundesregierung stuft die Identität der Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die am Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen beteiligt sind, als Geheimsache ein.  Diese Entscheidung wird leider auch noch von der “dritten Gewalt” bestärkt – aktuell mit der jüngsten Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts, die diese Geheimhaltung für rechtens erklärt. Von “Transparenz” oder “demokratischer Kontrolle” über Pläne zur Bevölkerungspolitik kann hier keine Rede mehr sein.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter hatte wissen wollen, welche NGOs Afghanen für die Ausreise vorschlagen dürfen. Die Regierung verweigerte daraufhin die Auskunft mit Verweis auf „Sicherheitsbedenken“. Und dann wies auch noch das Verfassungsgericht wies Keuters Klage als unzulässig ab, da er die Regierungsargumente nicht ausreichend widerlegt habe. Der Vorgang ist ein beispielloser ein Affront gegen das parlamentarische Fragerecht, das essenziell ist, um Regierungshandeln zu kontrollieren.

Glattes Kontrollvakuum

Wenn NGOs, die teilweise ideologisch geprägt sind, über die Vorauswahl von “Sc”hutzsuchenden entscheiden, ohne dass ihre Identität offengelegt wird, entsteht ein Kontrollvakuum. Berichte deuten darauf hin, dass die Auswahlprozesse intransparent und anfällig für Missbrauch sind. So warnte die deutsche Botschaft in Pakistan vor der Aufnahme von Islamisten, da NGOs teilweise unqualifizierte Personen wie Scharia-Gelehrte vorschlugen.

Das Verfassungsgericht hätte hier eigentlich ein Zeichen für mehr Offenheit setzen müssen; stattdessen legitimiert es die Geheimniskrämerei, indem es formalistische Hürden betont, ohne die Substanz der Regierungsargumente zu prüfen. Keuter spricht von einem „politisch motivierten Urteil“, das die Kontrollfunktion des Parlaments aushebelt. Doch die Bürger haben  das unbedingte  Recht zu wissen, wer über die Einreise nach Deutschland entscheidet. Dass dieses Ansinnen mit Füßen getreten wird, ist ein Schritt Richtung Obrigkeitsstaat. (TPL)

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