Die AfD ist in Umfragen nicht nur stärkste Partei, sondern zieht auch noch immer weiter davon. Alle Versuche, sie durch permanente Dämonisierung kleinzuhalten, sind nicht nur gescheitert, sondern hatten den gegenteiligen Effekt. Spätestens der beispiellose Wählerbetrug der Union seit der Bundestagswahl hat den Menschen endgültig die Augen dafür geöffnet, das vom völlig verkommenen Altparteienkartell nichts Gutes mehr zu erwarten ist. Dort ist die Panik offenbar so groß, dass man nun urplötzlich bekanntgegeben hat, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als „gesichert“ rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hat. Das 1.100 Seiten umfassende „Gutachten“ dazu enthält man der Öffentlichkeit aber weiterhin vor. Es wurden lediglich drei Beispiele daraus veröffentlicht, die belegen sollen, wie der Verfassungsschutz zu seiner Einschätzung gelangt ist – und diese sind so hanebüchen, dass man sofort versteht, warum das gesamte „Gutachten“ nicht freigegeben wird.
Die Aussage des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch: „Vielfalt bedeutet Multikulti. Und was bedeutet Multikulti? Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung“, die er im vergangenen August tätigte, wird ebenso als Beweis für die angeblich rechtsextreme Gesinnung der Partei angeführt, wie ein nicht mehr abrufbarer Tweet des Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt vom November, in dem er schrieb: „Verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch haben zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“ und die Feststellung des Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck in einer Rede ebenfalls vom letzten August: „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur eine Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben.“
Pseudo-Gutachten geheimgehalten
Solche sachlich völlig richtigen Aussagen, die noch vor 20 Jahren eine absolute Selbstverständlichkeit für CDU, CSU und wohl sogar bis tief in die SPD hinein gewesen wären, gelten heute als rechtsextrem. Allein daran zeigt sich, was mit der unseligen Regentschaft von Angela Merkel aus diesem Land geworden ist. Der Verfassungsschutz ist derzeit ohne Führung, die neue Bundesregierung wird erst nächste Woche vom Bundestag gewählt. Und ausgerechnet in dieser Situation werden nun einige Inhalte dieses seit Monaten vorliegenden „Gutachtens“ einer politisch weisungsgebundenen Behörde durchgestochen, dessen Ergebnis natürlich von Anfang an feststand und das eine bloße Auftragsarbeit des taumelden Parteienkartells war. Diese leicht durchschaubare Aktion ist ein weiterer Beweis dafür, für wie dumm das politisch-mediale Kartell die Menschen dieses Landes hält. Die üblichen Verdächtigen fordern nun natürlich die Einleitung eines Verbotsverfahrens und sondern in längst vorbereiteten Statements den üblichen Unsinn ab. Vernünftige Köpfe äußerten sich dagegen entsetzt: „Dass das Gutachten zur AfD im Geheimen bleibt, die Einschätzung selbst aber herausposaunt wird, ist in einem echten Rechtsstaat ein no go“, kritisierte der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner.
„In einem Rechtsstaat gehören Beweise auf den Tisch, nicht in die Schubladen des Geheimdienstes. Jeder Bürger muss sich ein Bild davon machen können, wie das BfV seine politisch und rechtlich weit reichende Einschätzung konkret begründet und mit Tatsachen belegt. Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen“, sagte er weiter. Sein Oldenburger Kollege Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler, erklärte ebenfalls: „Dass man die Begründung für dieses Verdikt geheim hält, geht in einem Rechtsstaat nicht. Man kann in einem Rechtsstaat nicht weitreichende Urteile treffen und die Begründung geheim halten.“ Der emeritierte Verfassungsrechtler Dietrich Murswieck kommentierte, die Presseerklärung des Verfassungsschutzes lasse „nicht erkennen, dass das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse enthält, die den Vorwurf des Verfassungsschutzes beweisen“. Vielmehr scheine es so zu sein, „dass in dem Gutachten eine Vielzahl weiterer Äußerungen zusammengetragen worden ist, die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet sind, den Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen“.
Schwerer Schlag gegen Demokratie
Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heiße – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis sei nicht per se nicht verfassungsfeindlich und verletze insbesondere nicht die Menschenwürde. Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, sei „eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist“. Das Oberverwaltungsgericht Münster habe dies zwar anders gesehen, „aber nur deshalb, weil es selbst mit Unterstellungen argumentiert hat“. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, so Murdwieck weiter. Selbst Martin Debes vom ultralinken „Stern“ übte heftige Kritik: „Das Gutachten wurde erstellt unter Ex-Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldewang, der im November spontan entschied, für die CDU in den Bundestag gehen zu wollen. Die Kandidatur hob die Trennlinie zwischen Parteipolitik und Verfassungsschutz de facto auf. Die Tatsache, dass das Gutachten nicht veröffentlicht werde, mache den ganzen Vorgang „noch undurchsichtiger“, so Debes.
Die beiden AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sprechen zu Recht von einem „schweren Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“. Die AfD werde „öffentlich diskreditiert und kriminalisiert“, und das, obwohl man „in aktuellen Umfragen […] stärkste Kraft“ und die aktuelle Bundesregierung „nur noch vier Tage im Amt“ sei. Der Geheimdienst verfüge „noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten“ und die Einstufung als sogenannter ‚Verdachtsfall‘ sei nicht rechtskräftig abgeschlossen“. Beide kündigten an, dass man sich „gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen“ werde. Diese ungeheuerlichen Vorfälle belegen abermals, dass der Parteienstaat und seine Komplizen einen faktischen Putsch gegen das Grundgesetz durchführen, der seit Jahren im Gange ist. Eine unliebsame Oppositionspartei soll mit haarsträubenden Vorwänden einfach wegverboten werden, wofür man sich der vom Parteienstaat unterwanderten Justiz bedient. Die einzige Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland geht von denen aus, die sie eigentlich schützen müssten. Dies bestätigt sich jeden Tag aufs Neue. (TPL)