An Wahnsinn kaum zu überbieten: Abdulhadi B., ein verurteilter IS-Unterstützer aus Syrien, lebt nicht nur unbehelligt in Deutschland, sondern hat die Frechheit, 144.000 Euro vom deutschen Staat als „Entschädigung“ für seine freiwillige Ausreise zu fordern. In diesem besten Deutschland hat er beste Chancen, die Geldforderung vom deutschen Steuerzahler finanziert zu bekommen.
Abdulhadi B. , aus Syrien B. vor zwölf Jahren über ein Studentenvisum nach Deutschland hereingewandert, ist ein gefährlicher Krimineller, der 2018 zu über fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Der stramme Muslim plante einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge, warb aktiv für den Islamischen Staat und versuchte sogar, den siebenjährigen Sohn seiner Freundin als Kindersoldaten zu rekrutieren. Trotzdem spaziert er in Tirschenreuth herum und stellt nun Forderungen, die an Unverfrorenheit nicht zu überbieten sind.
Seit 2018 ist er ausreisepflichtig, doch aus angeblich „humanitären Gründen“ wird er nicht nach Syrien abgeschoben. Stattdessen lebt er weiter auf Kosten der Steuerzahler. Nun fordert der IS-Unterstützer 144.000 Euro als „Entschädigung“. Nur wenn er 144.000 Euro bekomme, werde er Deutschland freiwillig verlassen“, soll B. vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erklärt haben.
B. scheint verstanden haben, wie Deutschland tickt: Neben seiner skandalösen Forderung nach 144.000 Euro für eine „freiwillige“ Ausreise versucht der verurteilte IS-Terrorist gerichtliche Auflagen aufheben zu lassen. In mehreren Klagen im März und April 2025 verlangte er unter anderem die Aufhebung seiner Residenzpflicht in Tirschenreuth. Er begründet dies mit angeblichen Anfeindungen in der Region, die er unter anderem auf die Anschläge in Solingen und Mannheim zurückführt. Dreist behauptet er , ein Autofahrer habe versucht, ihn absichtlich zu überfahren. Darüber hinaus klagt er gegen das Verbot, ein internetfähiges Mobiltelefon zu nutzen, mit der Begründung, er wolle an Online-Kursen des Bayerischen Roten Kreuzes teilnehmen.
Neben der Flutung dieses Landes mit Massenmigranten unter denen sich unzählige Abdulhadi B.s befindet, kommt die wahnhafte Rechtslage in Deutschland hinzu, bei der er beste Chancen hat, mit seiner Forderung durchzukommen.
Die deutsche Justiz hat bereits unzählige Male bewiesen, dass ihr Befindlichkeiten solcher Gestalten wichtiger sind, als die Sicherheit der hiesigen Bürger. Immer wieder sehen wir, wie schwere Straftäter, insbesondere aus islamischen Kreisen, durch bürokratische Schlupflöcher oder übertriebene „humanitäre“ Rücksichtnahmen geschützt werden.
(SB)