Rechtsanwalt Markus Haintz: In seinem Fall erwies sich die politische Justiz als "gnädig"... (Foto:ScreenshotYoutube)

Nach „Schwachkopf“-Feststellung zu Habeck: Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Markus Haintz eingestellt

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Der Rechtsanwalt Markus Haintz, einer der engagiertesten Kämpfer gegen die Freiheitsfeindlichkeit des Linkstaates, ist selbst zum Opfer von dessen Exzessen geworden, wie er nun berichtet. Auch ihn traf der inquisitorische Eifer übereifriger Justizbehörden, in diesem Fall die Kölner Staatsanwaltschaft, die nichts Wichtigeres zu tun hatte, als ihn wegen eines Twitter-Kommentars zu belangen, in dem Haintz in Bezug auf Wirtschaftsminister Robert Habeck feststellte: „In wirtschaftlicher Hinsicht ist Habeck, nach allem, was er die letzten Jahre nicht geleistet und verbrochen hat, ein wirtschaftspolitischer Schwachkopf und eine intellektuelle Zumutung für jeden denkenden Menschen.“ Dies ist nicht nur inhaltlich korrekt, sondern fällt auch eindeutig unter die Meinungsfreiheit.
Natürlich fand sich aber dennoch jemand, der deswegen Anzeige bei einem der staatlich geförderten Denunziantenportale erstattete, wenn auch immerhin nicht Habeck selbst.

Ein Kriminaloberkommissar kam zu der Einschätzung: „Die Bezeichnung ´Schwachkopf´ stellt dabei eine Beleidigung dar. Es wurde in NRW unter dem Aktenzeichen […] eine Strafanzeige gefertigt.“ Bei der Staatsanwaltschafthielt man es für geboten, sich dieser Lächerlichkeit anzunehmen. Grundlage waren wieder einmal die unsäglichen „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ 185 und 188 des Strafgesetzbuches.

Nicht das Briefporto wert

In seiner Stellungnahme erklärte Haintz: „Schon jetzt wird darauf hingewiesen, dass eine erkennbar evident zulässige Meinungsäußerung vorliegt, weshalb angeregt wird, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren schleunigst und halbwegs gesichtswahrend einstellt.“ Dies geschah dann auch mit der von Anfang an offensichtlichen Begründung, dass sein Kommentar eine zulässige Meinungsäußerung darstellte, da im Kern nicht die Persönlichkeit Habecks angegriffen werde, sondern die Äußerung eine „zulässige Kritik“ an dessen politischen Positionen und Handlungen, nicht aber als „strafbewehrte Ehrverletzung“ zu verstehen sei. Der Tweet enthalte eine Meinungsäußerung über die politischen Fähigkeiten Habecks als Bundeswirtschaftsminister. Die sprachliche Äußerung sei „mit einem vergleichsweise geringen negativen Werturteil behaftet“, hieß es in der Einstellungsverfügung.

Dieser unfassbare Vorgang unterstreicht abermals, was in deutschen Strafverfolgungsbehörden vorgeht, während Migrantenkriminalität und Terrorgefahr immer weiter steigen. Haintz weist dann auch darauf hin, dass die Bezeichnung Habecks als „Schwachkopf“ nicht unbedingt immer, sondern nur kontextabhängig zulässig sein könnte. Allein für die Verschwendung des Briefportos, um Haintz über diese Nichtigkeit zu informieren und seine Stellungnahme dazu zu erbeten, müssten die Verantwortlichen ihrer Posten enthoben werden. Aber in diesem Staat ist der Irrsinn längst zur obersten Maxime geworden und auch die neue Regierung will daran bekanntlich nichts ändern, sondern noch schärfer gegen „Hass und Hetze“ vorgehen. (TPL)

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