Anwalt Markus Haintz (Foto: IMAGO)

Jetzt geht es rund: RA Haintz stellt Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz

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Man kann es ja mal versuchen. Der furchtlose Rechtsanwalt Markus Haintz geht mal wieder in die Vollen. Er schreibt auf X:

ch habe gerade eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Bundesamts für Verfassungsschutz wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b StGB erstattet. Während der VS / das @BMI_Bund der AfD das Gutachten nicht zur Verfügung stellt und es auch nicht veröffentlicht hat, es also im Geheimen unter Verschluss hält, wird es munter an Dritte weitergegeben.

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Haintz erhält natürlich Zuspruch zu dieser Aktion, obwohl man ja weiß, wie es mittlerweile um die Justiz in diesem Land bestellt ist:

Danke Herr Haintz, obs was bringt ist egal, Nadelstiche sind auch effektiv. Auch wenn die im Büro wie ein aufgeschreckter Hühnerhaufen rumlaufen, wenn mal „zurückgeschossen“ wird!

Wie lebt es sich mit so schweren Eiern in der Hose?…ich kann garnicht sagen wie sehr ich sie schätze…!!

Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit.

Danke für deinen unermüdlichen Einsatz . Deutschland braucht mehr wie dich ! Weiter so , du wirst in den Geschichtsbüchern stehen ! Den diese irre Zeit wird man nicht vergessen und auch ihre Helden nicht !

Auch Peter Boehringer (AfD( ist aktiv geworden

Diese Abmahnung mit Unterlassungserklärung wurde soeben von der AfD an das BfV (VS, politisch weisungsgebundene Unterbehörde des Faeser’schen Innenministeriums) versendet.
Das pdf mit dem Volltext unten als separater Post. Im Gegensatz zu Faeser hat die AfD nichts intransparent geheimzuhalten. pboehringer.de/wp-content/upl
+++++ A B M A H N U N G
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Doktor Willems, sehr geehrter Herr Vizepräsident Selen, wir kommen zurück auf die bekannte Auseinandersetzung der politischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bundesverband und Ihnen, dem Bundesamt für Ver fassungsschutz. Grund unseres Schreibens ist der Umstand, dass Sie am 02.05.2025 öffentlich bekanntgegeben haben, dass Sie unsere Mandantin nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft haben. Sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands sind offensichtlich rechtswidrig. Gleiches gilt für Ihre abermaligen Indiskretionen, da Medien bereits etwa die Anzahl der Seiten Ihres „Gutachtens“ kennen oder hieraus sogar zitieren. Zur Vermeidung eines (weiteren) Gerichtsverfahrens geben wir Ihnen daher hiermit die Möglichkeit zur außergerichtlichen Bereinigung dieser Angelegenheit. Im Einzelnen: …
[48 Seiten Begründung und Anlagen]

 

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