Deutsche Polizisten (Foto:Shutterstock)

Jetzt wird losgeschlagen: AfD-Mitglieder im Staatsdienst sollen überprüft werden

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AfD-Mitglieder im Staatsdienst müssen nun in einigen Bundesländern mit einer Überprüfung rechnen. Diese Maßnahme folgt auf die skandalöse Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

In Hessen und Bayern sollen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst, insbesondere Polizisten, überprüft werden. Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck und Bayerns CSU-Kollege Joachim Herrmann kündigten an, die Einstufung für Disziplinarmaßnahmen zu nutzen. 193 Polizisten stehen angeblich unter Extremismusverdacht, doch konkrete Belege fehlen.

Diese pauschale Überprüfung ist ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit. Beamte müssen jedoch im besten Deutschland das wir je hatten nun wegen ihre politische Überzeugung mit Repressalien oder Entlassung bezahlen.

Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der „Bild“: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“

Die Einstufung der AfD kurz vor Ende der Legislaturperiode, ist ein unverhohlener Angriff auf die einzige relevante Oppositionspartei in Deutschland. Es handelt sich um einen klaren Versuch, politische Gegner zu kriminalisieren und die Demokratie zu unterminieren.

Das 1.100-seitige Gutachten, das die Grundlage bildet, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. AfD-Vorsitzende Alice Weidel und Tino Chrupalla nennen dies einen „schweren Schlag gegen die Demokratie“. Das Dokument wurde nicht einmal der Partei vorgelegt, sondern direkt an die Presse durchgestochen – ein Vorgehen, das AfD-Vize Beatrix von Storch als „rechtsstaatsunwürdig“ kritisiert.

Die AfD hat rechtliche Schritte angekündigt, da Gerichte frühere Einstufungen bereits geprüft haben. Mit 20,8 Prozent der Stimmen ist die AfD die zweitstärkste Kraft im Bundestag. Ihre Positionen zu Migration, die die Sorgen vieler Bürger widerspiegeln, werden als Extremismus gewertet. Forderungen nach einem Parteiverbot, etwa von SPD und CDU, sind ein Schritt Richtung autoritärer Politik. Die Medien verstärken dies durch regierungsergebene Berichterstattung, die AfD-Wähler marginalisiert.

In den Kommentarspalten zeigt man sich schockiert:

„Jetzt können die Säuberungen im öffentlichen Dienst beginnen. Willkommen in der neuen deutschen Demokratie. Säuberungen beginnen nie mit Gewalt. Sie beginnen mit Überprüfungen. Mit Fragebögen. Mit der Auswahl, wer für den Staat noch tragbar ist. 1933 nannte man es das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Hitler ließ alle „unerwünschten Personen“ – Juden, Kommunisten, Andersdenkende – aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Das nannte man damals ganz offiziell: Säuberung. In der DDR (1949–1990) hieß es „sozialistische Verlässlichkeit“. Nur wer linientreu zur SED stand, durfte bleiben. Wer zu westlich dachte, zu kritisch war, verschwand aus Schule, Gericht und Polizei. Staatliche Gesinnungsprüfung als Systemschutz. Und heute? Man nennt es Demokratieschutz. Doch wieder prüft man Staatsdiener – nicht auf Verbrechen, sondern auf ihre Gedanken. Auf ihre Wahl, ihre Überzeugung, ihr Stimmverhalten. Wenn eine Regierung beginnt, Gedanken zu prüfen statt Taten, dann schützt sie nicht die Demokratie. Dann schützt sie ihre Macht – vor dem eigenen Volk.“

(SB)

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