Die AfD im Fadenkreuz der roten Verbotsfanatiker (Symbolbild:Grok)

Sie ziehen alle an einem Strang: Geheimes Verfassungsschutz-„Gutachten“ zur pauschalen AfD-Verhetzung wurde ausgewählten Linksmedien zugespielt

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Die gestern urplötzlich bekanntgegebene Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem” (genauer, sie verfolge als Ganzes eine “rechtsextremistische Bestrebung“) durch den Verfassungsschutz ist nur eine Kampfansage an jede echte Demokratie, sie hat auch einen in jeder Hinsicht faden Beigeschmack: Nicht nur dass sie inhaltlich jeder plausiblen Begründung entbehrt und offenkundig rein parteipolitisch gefärbt ist und zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Verfassungsschutz keinen Präsidenten hat und die ihm gegenüber weisungsbefugte Innenministerin aller Wahrscheinlichkeit nur noch drei Tage im Amt sein wird, ist ein Skandal. Sondern vor allem, dass dieses dubiose “Gutachten” wohl vorab an gewisse Medien durchgestochen wurde.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch kritisierte: „Die Welt zitiert aus dem VS-Gutachten gegen die AfD. Das heißt, der WELT liegt das Gutachten vor. Wir, die AfD, müssen hingegen erst klagen, um Einsicht in das Gutachten über uns zu erreichen. Offensichtlich gibt der VS gezielt Informationen an die Presse, um Stimmung zu machen. Das zu der angeblichen Neutralität dieser Behörde.“

Abgekartetes innenpolitisches Manöver

Tatsächlich ist es ein weiterer Skandal innerhalb dieses Skandals, dass das Gutachten Journalisten zugespielt wurde, die man aus irgendeinem Grund für vertrauenswürdig hielt, es der Öffentlichkeit, die es bezahlt hat und ein Anrecht darauf hat, zu wissen, warum der Staat die größte Oppositionspartei des Landes als rechtsextremistisch einstuft, vorenthalten wird. Offenbar meinte man, es Medien des als konservativ geltenden Springer-Verlages zur Verfügung zu stellen, anstatt dezidiert linken Medien wie dem „Spiegel“ oder der „Zeit“, würde dem Ganzen einen Rest von Glaubwürdigkeit verleihen.

Doch auch das ändert nichts daran, dass diese Aktion ein abgekartetes, rein innenpolitisches Manöver ist, das auch noch dem Dümmsten ins Auge springt. Der Rechtsanwalt Markus Haintz hat von Storchs Kritik zum Anlass genommen, Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz „wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353b Strafgesetzbuch“ zu erstatten, da das Gutachten weder der AfD zur Verfügung gestellt und auch nicht veröffentlicht werde, aber „munter an Dritte weitergegeben“ werde. Dies ist die einzig angemessene Reaktion auf diesen permanenten Missbrauch staatlicher Organe durch das Parteienkartell. (TPL)

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