Die AfD im Fadenkreuz der roten Verbotsfanatiker (Symbolbild:Grok)

Wollen die Linken hier etwa einen Bürgerkrieg provozieren? – Reaktionen auf den neuesten VS-Skandal

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Jeder der jetzt für ein schnelles Verbotsverfahren gegen die #AfDVerbotJetzt plädiert, muss sich klar machen, dass ein solches vor allem im Osten nicht ohne weitreichende Grundrechtseinschränkungen möglich sein wird. Es wird mindestens ein dauerhaftes Versammlungsverbot, in einigen Landkreisen u.U. sogar Ausgangssperren bis hin zum Ausnahmezustand geben müssen, um Unruhen oder gar Aufstände zu verhindern.

Eine Partei zu verbieten, die derzeit 15 Millionen Menschen wählen würden und deren Wählerpotenzial als einziges signifikant wächst, kommt einem Bürgerkrieg gleich. Ich komme aus eine solchen Krieg und würde es nicht drauf ankommen lassen. Die AfD muss politisch, nicht strukturell bekämpft werden. (Ademir Mustic auf X)

Der ewige Kampf Gut gegen Böse, Vernunft gegen Ideologie, oder in einfacher Sprache: Rechts gegen Links eskaliert gerade gewaltig. Der von Linken missbrauchte Verfassungsschutz hat gerade bekannt gegeben, dass jeder Bürger, der es wagt, sich kritisch zur Migrationspolitik zu äußern, als „gesichert rechtsextrem“ bespuckt werden darf. Also mindestens zehn Millionen Bürger können nun politisch geteert und gefedert werden.

War eigentlich zu erwarten gewesen.

Die Linken wissen, dass ihre Macht so ganz langsam aber stetig schwindet und das bürgerliche Gegenmodell immer einflussreicher wird. Aber weil sie nun mal links sind, versuchen sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln (und das sind sehr viele) und mit aller Macht (und die ist gewaltig), ihr wohl verdientes Ende noch ein wenig hinaus zu zögern und kriminalisieren ihre politische Konkurrenz. Dabei machen sie sich und damit Deutschland ziemlich lächerlich – auch international und schießen jede Menge Eigentore.

Allerdings – das muss man einräumen – sind sie gerade ziemlich erfolgreich – wenn man so kurz wie die Linken denkt. Sie schlagen gerade gleichzeitig auf mehreren Ebenen zus Bürger, die auf die Straße gehen, um gegen die katastrophale, suizidale Politik zu demonstrieren, werden von den „Regierungschlägern“ der Antifa gejagt und verprügelt. Diverse Meldestellen und Medienanstalten sowie eine indoktrinierte Justiz verfolgen diejenigen, die sozusagen aus dem „Home Office“ heraus in den Sozialen Medien Kritik äußern.

Und last but not least geht es jetzt der AfD als einzige wirkliche Oppositionspartei an den Kragen. Letztendlich wird eben alles, was sich gegen den sterbenden Linksstaat auflehnt, logischerweise als „gesichert rechtsextrem“ herabgewürdigt und gebrandmarkt.

Man muss sich wirklich fragen, ob hier nicht von linker Seite ein Bürgerkrieg provoziert werden soll. Denn wenn die AfD verboten werden soll – was jetzt sogar die Linksträger in der CDU fordern und forcieren, werden die dann politisch heimatlos gewordenen Wähler nicht wieder zur SPD oder den Grünen zurückkehren, sondern sich etwas anderes überlegen, um ihr Überleben in Freiheit und Demokratie zu schützen.

Die NZZ formuliert das so: „Das Vertrauen weiter Teile der Bevölkerung in die Demokratie dürfte … einen neuen Tiefpunkt erreichen. Diese Entscheidung könnte einen Teil der Wähler dauerhaft vom Staat entfremden.“ Und das ist noch sehr zurückhaltend ausgedrückt. Ein Verbot von Deutschlands beliebtester Partei könnte unabsehbare Folgen haben, die man sich bisher hierzulande bisher nicht hat vorstellen können.“

Mag sein, dass mit mit diesem linken „Staatsstreich“ kurzfristig die Brandmauer, die gerade am bröckeln war, wieder hochzieht und der CDU so weiterhin in Ketten legt. Langfristig aber wird sich auch in Deutschland, wie bereits in anderen westlichen Staaten, einiges ändern. Denn da sind jetzt Millionen von Menschen, die mit einem Schulterzucken sagen „Dann bin ich eben rechtsextrem.“ Das Kartell hat den größten Rechtsruck in der Geschichte beschleunigt.

Das belegen auch die Reaktionen aus Amerika:

JD Vance schreibt:

Die AfD ist die beliebteste Partei Deutschlands und mit Abstand die repräsentativste Partei Ostdeutschlands. Nun versuchen die Bürokraten, sie zu zerstören. Der Westen hat die Berliner Mauer gemeinsam niedergerissen. Und sie wurde wieder aufgebaut – nicht von den Sowjets oder den Russen, sondern vom deutschen Establishment.

Elon Musk schreibt:

Ein Verbot der zentristischen AfD, Deutschlands beliebtester Partei, wäre ein extremer Angriff auf die Demokratie-

Marco Rubio schreibt:

Deutschland hat seinem Geheimdienst neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie – es ist verkappte Tyrannei. Der wahre Extremismus liegt nicht in der populären AfD, die bei der jüngsten Wahl den zweiten Platz belegte, sondern in der tödlichen Einwanderungspolitik des Establishments, die die AfD ablehnt und auf offene Grenzen setzt. Deutschland sollte seinen Kurs ändern.

Michael Shellenberger schreibt:

Seit dem Zweiten Weltkrieg hat sich die liberale Demokratie in Deutschland gehalten. Jetzt steht sie am Rande des Abgrunds. Die Regierung zensiert, bespitzelt und verfolgt Kritiker. Und heute hat sie den Grundstein für das Verbot der AfD, der beliebtesten Partei Deutschlands, gelegt.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ergänzt:

Vielleicht wird Frau Faeser ja auch den amerikanischen Vizepräsidenten und Aussenminister noch schnell als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Ich fahre Anfang Juni in die Normandie. Und dann schaue ich aufs Meer, ob die Amis kommen und uns nochmal vor dem Wahnsinn retten. Die BRD ist ein Rechtsstaat, in dem auch politische Rechte in der Verfassung verbrieft sind. Durch Gesetzgebung (Netz-DG, DSA), Strafrecht (§ 188 StGB) und verfassungswidrige NGO-Finanzierung sind diese Grundrechte gefährdet. Dies zeigt auch der Abstieg Deutschlands im Ranking der Pressefreiheit. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wirkt aufgrund von deren Folgen fast wie ein faktisches Oppositionsverbot. Die eigentliche Gefährdung unserer Demokratie kommt von innen. Frau Faeser gibt ihr ein Gesicht.

Weitere Reaktionen aus Deutschland, zuerst die Stellungnahme der AfD:

Zur Erklärung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilen die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla mit: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie: In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft. Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt, der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall ist nicht rechtskräftig abgeschlossen. Trotzdem wird die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.“

Peter Boehringer schreibt:

Nun belegt: Faesers VS bricht Recht

Der gesichert linksextremistische Politprofessor W. Schroeder von der ebenso linksextremistischen Uni Kassel sagte eben (12.15 Uhr) im phoenix-Interview wörtlich:

„Ich konnte das VS-Gutachten jetzt [vor unserem Interview] auf die Schnelle natürlich noch nicht ganz lesen …“

=> Es ist damit belegt, dass der Prof die offenbar 1200 Seiten starke neuerliche Materialschlacht des VS von wie immer aus dem Kontext gerissenen Einzelzitaten von oftmals unwichtigen oder ausgetretenen Nicht-Funktionsträgern der AfD bereits vorliegen hat!

Das ist ein (erneuter) und mE durchaus justiziabler Zusatzskandal, völlig unabhängig vom selbstredend absurden AfD-Verdikt der Noch-IM Faeser als oberster VS-Entscheiderin!

Ausgewählte linke Profs, Publizisten u. Journalisten kennen (teilweise seit Wochen) die letzten Entwürfe des sog. „Gutachtens“. Der AfD dagegen wurde und wird es vorenthalten! Es ist mittelalterlich. Dem Angeklagten wird nicht offengelegt, wessen er eigentlich bezichtigt wird!

PS: Ja, ALLES gegen die AfD wird vom VS vorab durchgestochen. Wäre es aber für JEDEN und KOMPLETT öffentlich, könnten auch wir die Lächerlichkeiten im „Gutachten“ öffentlich zitieren und einordnen und fast alles fiele medial in zwei Tagen in sich zusammen.

So wabern jetzt nur das Ergebnis („AfD ist gesichert rechtsextrem“) und einzelne winzige „Begründungs“-Versatzstücke durch die Medien.

Bis entweder „Netzpolitik“-Portale das Ganze illegal öffentlich machen oder bis wir es selbst vor Gericht freiklagen. 

Und nie vergessen: „Gesichert rechtsextrem“ ist keine belegte Tatsache, sondern eine Meinungsäußerung des gesichert linksextremen (Meinung PB) Amtes der IM Faeser. Eine Meinung allerdings, die nun Dobrindt am Dienstag als neuer Innennminister erben wird.

Hans-Georg Maaßen schreibt:

Die Einwände von Minister Rubio sind berechtigt. Und ich bin dankbar dafür! Der deutsche Verfassungsschutz (BfV) ist keine unabhängige Institution, sondern eine der Bundesregierung unterstellte Behörde. Wer das behauptet, lügt! Als Chef des Verfassungsschutzes habe ich mich stets dafür eingesetzt, dass dieser nicht von der Regierung zur Bekämpfung politischer Gegner missbraucht wird. Leider hat die derzeitige Bundesregierung unter dem linksradikalen Minister Faeser den Verfassungsschutz als Instrument zur Verfolgung politischer Regierungsgegner missbraucht.

Helmut Roewer, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Thüringen, schreibt:

Es ist nicht die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden Etiketten zu verteilen, wie „gesichert oder „ungesichert“ oder weiß der Kuckuck was, rechtsextrem oder linksextrem… weil diese Behörden diese Befugnisse nicht besitzen, handelt es sich um Amtsanmaßung….diese Amtsanmaßung ist nicht nur rechtswidrig, sie ist auch verfassungswidrig…

Sahra Wagenknecht schreibt:

Die Neubewertung der #AfD durch den #Verfassungsschutz ist in der Sache fraglich und politisch kontraproduktiv. Wir brauchen nicht die nächste Verbotsdebatte, sondern endlich eine vernünftige Politik, die die Bürger überzeugt und ihre Lebensverhältnisse verbessert, statt sie durch Unfähigkeit, Bevormundung und Wahlbetrug immer wütender zu machen. Die Einstufungen des Verfassungsschutzes, Brandmauer-Debatten und die Ausgrenzung im Bundestag sind Ohrfeigen für die AfD-Wähler, die ganz sicher keinen von ihnen überzeugen werden, sich anders zu entscheiden. Diese absurde Politik sollte nicht fortgesetzt werden.

Julian Reichelt schreibt:

Das Innenministerium und der Verfassungsschutz wollen ihr Gutachten geheim halten und der AfD nicht zeigen, aber stechen gleichzeitig angeblich belastende Beispiele an die Medien durch (die dann vollkommen absurd sind). Es tut mir leid, aber mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Nancy Faeser und dieser außer Kontrolle geratene Geheimdienst vernichten gerade, was mancher noch an Restvertrauen in diese Institutionen gehabt haben mag.

Nancy Faeser ist die Schlange Kaa der Überwachung. Wir Bürger sollen sanft schlafen und ihr vertrauen. Vielleicht stehen auf den 1100 Seiten des Geheimgutachtens noch härtere und deutlichere Beispiele, um der AfD ihre Gesinnung nachzuweisen. Wir wissen es nicht, weil wir es nicht wissen dürfen. Was bisher bekannt ist, ist schlichtweg lächerlich. Vor allem aber ist es eine gruselige Missachtung der Bürger, wie Nancy Faeser das wichtigste politische Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik im Stile der Schlange Kaa aus dem Dschungelbuch führen will: Schlafe ein, vertrrrraue miiiir. Oder frei nach Faeser: Jeder hat das Recht Nachfragen zu stellen, sie werden bloß nicht beantwortet.

Zara Riffler schreibt:

Ich fasse mal zusammen: Die größte Oppositionspartei in Deutschland – in Umfragen derweil 26 % – wurde von Nancy Faesers unterstehender Behörde BfV auf dem letzten Weg ihrer Amtszeit als gesichert rechtsextrem eingestuft – ohne jegliche Beweise transparent zu machen. Es wäre nicht das erste Mal, wenn Nancy Faeser juristisch an unserer Demokratie bzw. freiheitlichen Rechtsstaat scheitert, man erinnere an das Compact-Verbot. Bei solch einer Einstufung, also die eine in der Bevölkerung beliebte Partei betrifft, hätte der Geheimdienst seine Belege mindestens teilweise offenbaren sollen. In der Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Jeder Jurist weiß, diese bislang präsentierte Erklärung ist juristisch nicht für solch eine schwere Einstufung haltbar. Ich frage mich wie unglaubwürdig sich dieser Staat noch machen will? Man kann nicht eine derart harte Einstufung als Geheimdienst betreiben, und dann die Beweise geheim halten. Wenn diese Einstufung gerichtlich scheitern sollte, wird die AfD voraussichtlich 30 % in den Umfragen erhalten. Die Union sollte sich also ganz genau überlegen, wie vorsichtig sie mit diesem mutmaßlich teils politischen Gutachten umgeht. Sonst schadet die baldige Regierungspartei sich selbst.

Fabio de Masi schreibt:

Verschlusssache Nazi? In der AfD gibt es Rechtsextreme, auch wenn nicht 25 Prozent der Bevölkerung rechtsextrem sind! Wenn aber kurz vor dem Ende der Ampel ein 1100 seitiges Gutachten des Verfassungsschutzes, der (siehe NSU-Skandal) selbst im Verdacht brauner Netzwerke stand, eine gesamte Partei, die zeitweilig in Wahlumfragen führt, als gesichert rechtsextrem einstuft, das Gutachten jedoch unter Verschluss gehalten wird, bekommen wir die selben Debatten wie in Rumänien! Das Zutrauen führender Politiker wie Scholz und Faeser in das Gutachten scheint zumindest nicht besonders ausgeprägt zu sein, wenn man daran zweifelt trotz 1100 Seiten Top Secret Gutachten ein Verfahren vor Gerichten zu bestehen, sich aber beeilt zu versichern es habe keine politische Einflussnahme gegeben. Ich bleibe dabei: Das zentrale Problem in Deutschland ist die Weigerung der Etablierten sich mit der eigenen Politik und den Ursachen des Aufstiegs der AfD zu befassen!

Birgit Kelle schreibt:

2 Tage vor einer neuen Amtsleitung im Innenministerium stuft der Verfassungsschutz, eine Behörde unter Weisung von Nancy Faeser, die derzeit ohne Führung ist, die #AfD als „gesichert“ rechtsextrem ein und damit nicht nur die Mitglieder und Amtsträger sondern auch ihre Wähler. Wir sprechen hier über ein Viertel der Wähler. Das Gutachten mit den Begründungen dazu will man nicht veröffentlichen. Stattdessen sendet man gezielt eine politische Botschaft an alle Sympathisanten, passt auf, sonst seid ihr selbst dran. Der Verfassungsschutz ist längst zum politischen Instrument verkommen im (erfolglosen) Versuch, den politischen Gegner mundtot zu machen. Das genau ist ein gesichert demokratiegefährdendes Verhalten.

Gerd Buurmann schreibt:

Es wirkt wie eine Szene aus einem dystopischen Film: Eine Regierung beauftragt einen Inlandsgeheimdienst mit der Beobachtung einer Oppositionspartei. Daraus entsteht ein Gutachten – ein Dokument, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, auf das sich aber mediale und politische Urteile mit wachsender Vehemenz stützen. Obwohl der Öffentlichkeit das Gutachten vorenthalten wird, verurteilt ein nicht geringer Teil der Öffentlichkeit die Oppositionspartei aufs Schärfste, ruft zur Ausgrenzung auf, fordert ein Ausladen aus politischen Gesprächskreisen, ein Entfernen aus beruflichen Positionen, eine Diskriminierung in Vereinen und sogar ein Verbot der ganzen Partei, einer Partei, von der sich jeder vierte Bürger vorstellen kann, sie zu wählen.

All das ist heute Realität. Die Rede ist von der aktuellen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Wer nun erwartet, dass diese schwerwiegende Einstufung auf einem transparenten Verfahren mit öffentlicher Beweisführung basiert, wird enttäuscht. Das Gutachten, auf das sich das Bundesinnenministerium beruft, ist geheim. Die Medien zitieren nicht aus dem Bericht – sie paraphrasieren. Die Öffentlichkeit muss glauben, was Regierungsbehörden über eine Oppositionspartei sagen, ohne selbst die Quellen prüfen zu können.

Und genau hier liegt der Skandal. Denn ein solcher Vorgang erinnert in fataler Weise an Mechanismen, wie sie aus der McCarthy-Ära der Vereinigten Staaten bekannt sind: Eine politische Linie wird zur moralischen Wahrheit erklärt, und wer ihr widerspricht, wird verdächtig. Öffentliche Debatten, Talkshows, sogar Rundfunkräte diskutieren mittlerweile offen, ob man Vertreter dieser Partei überhaupt noch einladen dürfe – mit Verweis auf eine Einschätzung, die auf einem geheimen Dokument beruht.

Ob man der AfD politisch zustimmt oder nicht, ist an dieser Stelle zweitrangig. Es war auch in der McCarthy-Ära zweitrangig, ob jemand sich nun wirklich als Kommunist bezeichnet hat oder sich den Prinzipien der Sowjetunion nahegefühlt hat, übrigens ein System, das mit brutaler Unterdrückung, mit Gulags, mit Mord und schwersten Menschenrechtsverletzungen agiert hat. Selbst bei Menschen, die all das gerechtfertigt haben, erkennen wir heute, dass die Methoden McCarthys unangemessen waren.

Wenn politische Etikettierung durch Geheimberichte ersetzt wird, wenn demokratischer Wettbewerb durch exekutive Urteile untergraben wird, dann ist nicht nur eine Partei betroffen – sondern das demokratische Prinzip selbst.

Janine Beicht schreibt:

Das Etikett ist gesetzt, die Debatte beendet, bevor sie begonnen hat. Die größte Oppositionspartei wird neutralisiert, nicht durch Wähler, sondern durch Beamte. Was bleibt, ist eine gefährliche Schieflage der Demokratie. Dieses Vorgehen markiert keinen Fortschritt im Kampf gegen Extremismus, sondern im Gegenteil, die Verabschiedung vom demokratischen Wettbewerb: Wer diesen Weg gutheißt, bricht nicht nur mit dem Respekt vor dem Wählerwillen, sondern legitimiert eine autoritäre Logik, in der nur noch das erlaubt ist, was ideologisch passt. Das wäre dann der Faschismus in administrativer Neuauflage!

Alexander Kissler schreibt:

Die nächste Bundesregierung übernimmt die Verantwortung für ein Land, das international zum Gespött wurde und nur als abschreckendes Beispiel dient.

Peter Borbe schreibt:

Beim neuen AfD-Coup von Faeser/Verfassungsschutz geht es gar nicht um ein Verbotsverfahren. Das ist nur die Ablenkung, denn sie wissen genau, dass das keine Chance hat. Es geht in Wirklichkeit um stumpfe Repression, darum, der größten Oppositionspartei den Geldhahn zuzudrehen, darum, Parteimitglieder im öffentlichen Dienst zu drangsalieren, Sportschützen und Jägern mit Parteibuch den Waffenschein abzunehmen, Gesinnungsschnüffelei zu normalisieren. Das komplette Umfeld der Partei soll eingeschüchtert werden, es soll ein Klima der Angst im Land geschaffen werden, bei dem die bloße Kontaktschuld mit der Partei schon Karrieren und Existenzen gefährdet.

Michael Sander schreibt:

Nach der Einstufung des Verfassungsschutzes wird die SPD absehbar darauf drängen, ein Verbotsverfahren gegen die AFD einzuleiten. Gleichzeitig wird es für die Union auf absehbare Zeit unmöglich, eine parlamentarische Mehrheit ohne die SPD zu bilden. Damit schnappt die Falle für die Union endgültig zu und mit dem möglichen Verbotsverfahren schlittert Deutschland auf eine veritable Staatskrise zu.

Björn Harms schreibt:

Maßgeblich für die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD, wie es in der Begründung heißt. Dieser Vorwurf ist nicht neu, sondern das zentrale Argument gegen die Partei – und das seit Jahren. Schon bei der Einstufung der AfD-Landesverbände in Thüringen (März 2021), Sachsen-Anhalt (November 2023) und Sachsen (Dezember 2023) als rechtsextremistische Bestrebung ging es um den Vorwurf der Nutzung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffes, der gegen die Menschenwürde verstoße. „Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse“, heißt es in den Erläuterungen des Inlandsgeheimdienstes.

Das ist natürlich grober Unfug. Der Verfassungsschutz hat verlernt, sauber nach Ethnos und Demos zu trennen. Denn auch Artikel 116 des Grundgesetzes widerspricht der Einschätzung des Geheimdienstes. Dieser rechnet dem deutschen Staatsvolk neben den Staatsangehörigen auch Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit zu. Damit ist genau jene ethnisch-kulturelle Zugehörigkeit gemeint, die nicht durch den Pass ausgedrückt wird.

Auch die Verfassung des Freistaates Sachsen nutzt den ethnisch-kulturellen Volksbegriff. Dort heißt es: „Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an.“ Besonders seltsam: Selbst der deutsche Inlandsgeheimdienst greift auf einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff zurück, wenn er die Anhänger der „Grauen Wölfe“ als „türkische Rechtsextremisten“ bezeichnet. Denn zahlreiche ihrer Mitglieder besitzen ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie haben keinen türkischen Pass, sondern sind lediglich ethnische Türken.

Und noch eine Einschätzung von Michael Klonovsky:

Der Verfassungsschutz teilt mit, dass es nur Staatsvölker gibt, also kein kurdisches Volk, keine Sorben, keine Deutschstämmigen im Ausland, bis 1948 kein jüdisches Volk, von 1795 bis 1918 kein polnisches Volk etc. pp. Der Verfassungsschutz teilt ferner mit, dass der Begriff „Vielvölkerstaat” demnächst wohl verboten wird. Und dass niemand fürderhin etwa unter den Wallonen wagen soll, einen Flamen scheel anzusehen bzw. andersherum oder kreuzweise!

Ferner wird nach dem Diktum des VS künftig der Lehrplan im Studium der Politikwissenschaften dahingehend geändert, dass die bislang als Standard geltende Definition, das ethnische Volk bzw. die ethnischen Völker sei(en) ein Teil des jeweiligen Staatsvolkes, nunmehr als „menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologie” gilt. Als verfassungsfeindlich ist in Zukunft ferner die Bemerkung von H. Maas, SPD, weiland Außenminister im Kabinett Merkel IV, vom 3. August 2018 zu werten, in Deutschland lebten „drei Millionen türkischstämmige Bürger“. Wenn es kein vom Staatsvolk unterschiedenes deutsches Volk gibt, kann es auch keine deutschen Minderheiten im Ausland geben.

Demzufolge hat sich das Bundesministerium des Innern ebenfalls verfassungsfeindlich geäußert, als es die Broschüre „Deutsche Minderheiten stellen sich vor“ veröffentlichte, in welcher rechtsextreme Behauptungen zu lesen sind wie etwa: „Heute leben etwa 8000 usbekische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit in Usbekistan.“ Gesichert rechtsextrem ist zudem die Behauptung der UN, die „ethnische Identität“ sei ein „integraler Bestandteil der Menschenrechte“. (UN Res 47/135 von 1992)

Und hier noch ein Kommentar, der hoffentlich nicht irgendwann Realität wird:

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