Das Durchstechen des „Gutachtens“ des Verfassungsschutzes, das die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ einstuft, an wenige auserwählte Medien, war der letzte Beitrag, den die scheidende Innenministerin Nancy Faeser “geleistet” hat, um Deutschland noch weiter zu spalten und zu polarisieren und die Union in der Geiselhaft der Linksparteien zu halten. Die Veröffentlichung des kompletten Gutachtens lehnt man dagegen mit fadenscheinigen Vorwänden ab.
Das Portal „Nius“ will dies nicht einfach akzeptieren – und hat deshalb den bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel damit beauftragt, Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einzureichen, nachdem es sich geweigert hatte, das „Gutachten“ zumindest unter Anonymisierung aller „geheimdienstlichen“ oder dem Informantenschutz dienenden Passagen herauszugeben oder wahlweise alle Quellen, Zitate, Beiträge, Tweets, Reden etc. zuzusenden, die ohnehin öffentlich zugänglich sind oder waren und als Belege Eingang in das Gutachten gefunden hätten.
Verschanzen hinter Formalien
Diese Frist ließ die Behörde verstreichen und demonstrierte damit, dass sie in keiner Weise bereit ist, offen mitzuteilen, worauf ihre Einstufung der AfD konkret beruht. Steinhöfel erklärte dazu: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Faktengrundlage der dem Innenministerium gegenüber weisungsgebundene Inlandsgeheimdienst glaubt, die größte Oppositionspartei in den Bereich der Verfassungswidrigkeit manövrieren zu können. Es ist absehbar, dass sich das Amt hinter Formalien verschanzen und die Gefährdung geheimdienstlicher Quellen behaupten und daher das Gesamtgutachten nicht herausgeben wird. Ein großer Teil des Gutachtens wird aber aus öffentlichen Quellen bestehen.
Welche das sind, wollen wir durch die Presseanfrage erfahren. Wenn der Geheimdienst auch diese Auskunft verweigert, also als geheim einstufen will, was öffentlich war oder ist, wird das der Öffentlichkeit nur sehr schwer zu vermitteln sein. Und natürlich sofort gerichtlich überprüft werden.“
Man kann „Nius“ nur viel Erfolg dabei wünschen, denn diese neuerliche, ungeheuerliche Willkürmaßnahme des Linkstaates darf nicht widerstandslos hingenommen werden. (TPL)