Das klang wie ein Paukenschlag und wurde von den Regierungsmedien dankbar angenommen:
Einer, der sich mit diesem Thema eigentlich ganz gut auskennt, hat sich diese „Anordnung“ mal genauer durchgelesen und hat noch eine herzliche Bitte an den neuen Innenminister. Hans-Georg Maaßen schreibt:
Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
es ist gut, dass Sie heute einen Erlass an den Präsidenten der Bundespolizei zur Zurückweisung von Asylsuchenden in sichere Drittstaaten herausgegeben haben. In dem Erlass verfügen Sie, dass die Anwendung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG dazu führt, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigert werden kann„. I
ch mache darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Norm nicht um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, die der Bundespolizei ein Ermessen einräumt, ob sie die Einreise verweigern will oder nicht, sondern dass Einreiseverweigerungen zwingend auszusprechen sind. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG lautet: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist“.
Eine Korrektur Ihres Erlasses ist deshalb notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Maaßen
Der ehemalige Chef des Bundesverfassungsschutzes stellt die entsprechenden Dokumente auch gleich den X-Usern zur Verfügung:
Vielleicht ist das ja alles nur ein Missverständnis, oder etwas ungenau formuliert. Vielleicht strömen jetzt doch nicht hunderttausende unbegleitete Jugendliche aus aller Welt (die dann ihre Großfamilien nachholen dürfen) ins Land. Die. X-User sind allerdings verständlicherweise skeptisch:
Merz hat ihn doch schon zurückgepfiffen. Die Ampel wird eine stabile Regierung gegen die jetzige gewesen sein.
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Das ist nur ein Teil des „Rückruderns“ der neuen Regierung von den Wahlversprechen. Jetzt sind ja schon wieder „Vulnerable“ davon ausgeschlossen. Wer sich auf den Weg nach D macht, ist prinzipiell nicht vulnerabel. Denn er hat genug Kraft, um Das zu tun. Also: Alles Unsinn.
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Genauso ist es! Leider ist der Minister Dobrindt anscheinend juristisch nicht topfit. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Verwendung dieses linksgruen-woken Kampfbegriff “Schutzsuchende” in dem Erlass fraglich, da dieser in dem einschlaegigen Gesetz nicht verwendet wird aber offensichtlich “feel-good” Gefuehle bei den Sozis ausloesen soll.
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ein Fehler, sondern bewusst so. Neue Weisung. 18 II Nr. 1 als Ermessensvorschrift anwenden. Pure Show
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Danke, Dr. Maaßen! Ein Jurist auf diesem wichtigen Ministerposten, mit fundierten Kenntnissen der Gesetze und Vorschriften ist zwingend notwendig, um auch Rechtssicherheit bei den Bundespolizisten zu schaffen und Verfahren wegen Verfahrensfehlern zu vermeiden.
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Merz hat ihn ja bereits zurück gepfiffen. Es kann und wird nichts passieren. War eigentlich klar.
Vielleicht wäre es sinnvoll, man fragt mal bei Dobrindts Chefin Heidi Reichinnek, oder bei Lars Klingbeil nach, wie das nun wirklich gemeint ist und welche echten Konsequenzen das hat. Nicht, dass hier wieder für Nichts ein Streit zwischen den Regierungspartnern ausbricht.
Vielleicht aber spielen unsere Nachbarländer auch einfach nicht mit. Dann hätte sich die Angelegenheit sowieso von selbst erledigt (was vielleicht auch der Plan war):
Die Autorin Pauline Voss fasst das hervorragend zusammen:
Warum war die SPD den ganzen Tag so still, nachdem Dobrindt angekündigt hatte, Asylbewerber an den Grenzen zurückzuweisen? Möglicherweise ist das Scheitern seiner Anordnung, das sich nun abzuzeichnen beginnt, eingepreist. Es wäre eine einigermaßen gesichtswahrende Lösung für beide Seiten: Die Union könnte behaupten, an Tag 1 tatsächlich geliefert zu haben, aber am Widerstand der Nachbarländer gescheitert zu sein. Und die SPD müsste keine Zurückweisungen in Kauf nehmen. Danach hätte man eine umso bessere Grundlage, um wieder in das „europäusche-Lösungen“-Blabla zu verfallen und nichts zu tun.