Wie sehr der Verfassungsschutz mittlerweile parteipolitisch missbraucht wird, um gegen die all zu lästig gewordene Opposition vorzugehen, zeigt der Fall „Hans-Georg Maaßen“, der es damals gewagt hatte, sich kritisch zu Angela Merkels zerstörerische Migrationspolitik zu äußern. Maaßen wurde politisch geteert und gefedert aus dem Amt gejagt und hat nun sogar seine ehemalige Behörde am Hals. Kann es sein, dass Sie als Staatsfeind behandelt werden, weil Sie Merkels Lüge bezüglich der angeblichen „Menschenjagd von Chemnitz“ enttarnt haben? Maaßen wurde sozusagen als Staatsfeind behandelt werden, weil er Merkels Lüge bezüglich der angeblichen „Menschenjagd von Chemnitz“ enttarnt hatte?
Zu diesem Skandal gibt es nun Neuigkeiten. Maaßen schreibt:
Der Verfassungsschutz hat durch die prominente Rechtsanwaltskanzlei Redeker/ Sellner/ Dahs mitteilen lassen, bis zum 13. Mai eine umfassende neue Erkenntnissammlung über mich vorzulegen.
Diese Erkenntnissammlung (Erkenntnisse aus 2024 bis Januar 2025) befinde sich noch in der „Schlussabstimmung“. Da die Bundesregierung bislang nicht in der Lage war zu beweisen, warum ich nachrichtendienstlich von meiner Ex-Behörde überwacht und wie ein rechtsextremistischer Staatsfeind behandelt werde, versucht der Verfassungsschutz, mit Erkennissen aus meiner Überwachung sein rechtswidriges Verhalten zu rechtfertigen.
Ich bin auf die Erkenntnissammlung gespannt, weil ich wissen möchte, wie umfangreich die Bundesinnenministerin mich im letzten Jahr beobachten ließ. Politische Verfolgung und die Überwachung von Regierungskritikern ist kein Kavalliersdelikt. In einer freiheitlichen Demokratie muss dieser Missbrauch des Verfassungsschutzes strafrechtlich geahndet werden.
Und wer war noch mal die Bundesinnenministerin? Stimmt, die hieß Nancy Faeser, die durch ihre vielen politischen Eigentore und Skandale (Compact, AfD; Schönbohm) ja berühmt berüchtigt geworden ist.
Nun ist sie ja weg und Herr Dobrindt hat übernommen. Vielleicht also gibt es noch Hoffnung, dass diese böse Nummer jetzt doch noch im Sand verläuft. Transparenz über die Gründe der Beobachtung einer Person durch den Inlandsgeheimdienst sollte in einem Rechtsstaat das Mindeste sein und nicht nur ausgewählten Linksmedien zur Verfügung stehen.