Neuer Anzug für die Show? Foto: Collage

Strafanzeige gegen Böhmermann – sinnvoll oder überflüssig?

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Man weiß wirklich nicht, wem die Horror-Clownsshow im ZDF mehr geholfen hat. Jan Böhmermann selbst, oder den „gedoxxten“ Youtuber. Auf jeden Fall war das DAS Thema gestern in den Sozialen Medien, das sicherlich sehr viele Klicks, Likes und Dislikes generiert hat.

Nun hat ein gewisser Julian Adrat eine Strafanzeige gegen das linksradikale Maskottchen des ZDF gestellt:

Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des Verdachts auf Doxing (§ 201a, § 202a ff. StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 33 KUG), Gefährdung der öffentlichen Ordnung (§ 126 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) und Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Jan Böhmermann,

wohnhaft nach öffentlicher Kenntnis in Köln,

Moderator und Verantwortlicher des „ZDF Magazin Royale“, ausgestrahlt über das öffentlich-rechtliche Fernsehen (ZDF).

Sachverhalt:

Am Freitag, dem [Datum der Sendung, z. B. 9. Mai 2025], wurde im Rahmen der öffentlich ausgestrahlten Fernsehsendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität eines bislang anonymen YouTubers veröffentlicht, der unter dem Namen „Clownswelt“ gesellschaftskritische Inhalte produziert und verbreitet. Böhmermann nannte in dieser Sendung den vollständigen Klarnamen, den Wohnort, die berufliche Vergangenheit sowie weitere identifizierende Merkmaledieser Person.

Die Informationen wurden offenbar in Kooperation mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ recherchiert und öffentlich verbreitet. Die Person war zuvor anonym tätig und hat keinerlei persönlichen Angriff oder Drohungen gegen Böhmermann oder Dritte öffentlich ausgesprochen. Es bestand kein öffentliches Interesse, das die Verletzung seiner Privatsphäre gerechtfertigt hätte.

Die Veröffentlichung erfolgte unter dem Vorwand, der YouTuber habe „sein Recht auf Anonymität verwirkt“, was rechtlich nicht haltbar ist.

Rechtliche Bewertung:

Nach meinem Dafürhalten besteht der dringende Verdacht der Begehung mehrerer Straftaten durch Herrn Böhmermann:

1. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB):

Falls Bildmaterial oder persönliche Daten aus dem privaten Lebensbereich des Betroffenen unbefugt verwendet wurden.

2. Verletzung der Vertraulichkeit und unbefugte Datenverarbeitung (§ 202a ff. StGB):

Die Ermittlung und Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne Zustimmung kann als Ausspähen und Missbrauch von Daten gewertet werden.

3. Verstoß gegen § 33 Kunsturhebergesetz (KUG):

Die Veröffentlichung personenbezogener Informationen ohne Einwilligung stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild bzw. der Persönlichkeit dar.

4. Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB):

Die öffentlich suggerierte Nähe des Betroffenen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen bzw. der Rechtsextremismus-Verdacht kann als ehrenrührig und existenzgefährdend betrachtet werden, sofern keine gerichtsfesten Belege vorliegen.

5. Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB, § 126 StGB):

Die gezielte Preisgabe privater Informationen in einem medial hochfrequenten Rahmen kann als mittelbarer Aufruf zur Bedrohung, Nötigung oder gar Körperverletzung gewertet werden, da sie eine Zielmarkierung des Betroffenen durch feindlich gesinnte Dritte ermöglicht.

6. Doxing (noch nicht als eigener Straftatbestand im StGB, aber als Kombination aus o.g. Punkten strafbar):

Die bewusste Veröffentlichung personenbezogener Daten zum Zweck der Diffamierung, Einschüchterung oder beruflichen Schädigung fällt in den Bereich sogenannter „digitaler Gewalt“.

Konsequenzen:

Laut Medienberichten hat sich infolge der Sendung bereits die Band, in der der Betroffene Mitglied war, von ihm distanziert, was als erster realer Schaden durch die Veröffentlichung gilt. Auch im Netz ist von Bedrohungen und öffentlicher Hetze gegen den YouTuber die Rede. Eine Einschüchterungseffekt („chilling effect“) für andere politisch nonkonforme Meinungsäußerungen ist offenkundig.

Beweismittel:

Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom [Datum], ZDF-Mediathek

Onlineartikel diverser Medien (u. a. t-online, Welt, X-Postings)

Instagram-Statement der Band des Betroffenen

Screenshots aus sozialen Netzwerken mit Reaktionen auf die Enttarnung

ggf. Stellungnahme des Betroffenen (sofern vorhanden)

Antrag:

Ich bitte die Staatsanwaltschaft, die strafrechtliche Relevanz des Vorfalls zu prüfen und ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jan Böhmermann einzuleiten. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob durch die Enttarnung eines zuvor anonym auftretenden politischen Kommentators die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten wurden.

Ferner beantrage ich, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen auch gegen die Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ und die mitwirkenden Personen sowie gegen beteiligte Redakteure der „Zeit“ aufzunehmen.

Ja, oder?

Dazu gibt es eine klare Einordnung von RA Markus Haintz:

#Clownswelt veröffentlicht keine privaten „Katzenvideos“. Er verdient mit seiner Arbeit Geld und das auch nicht schlecht. (Fünfstellige Monatsumsätze sind bei dieser Reichweite normal.)

Spätestens bei gewerblichen Handeln darf man das recherchieren. Gleiches gilt, wenn man sich nachhaltig ins politische Geschehen einmischt. Das kann auch bei 1000 Abonnenten schon der Fall sein.

Wer sich selbst nicht in die Öffentlichkeit begibt, hat ein Recht auf (weitestgehende) Privatsphäre. Dafür gibt es keine genaue Grenze. 

Wer mit über 200.000 Abonnenten die Öffentlichkeit sucht, über den darf man recherchieren und die Ergebnisse darf man (mit gewissen Einschränkungen) auch veröffentlichen.

Der Rechtsanwalt Ralf Höcker hat noch etwas anderes herausgefunden:

Allein das Gehalt von #Böhmermann ist mit 713.000 € im Jahr höher als das von #ZDF-Intendant und Bundeskanzler zusammen. Hinzu kommen die Gewinne aus seiner Produktionsfirma, die seine Sendung im Auftrag des ZDF herstellt. Aus meiner medienanwaltlichen Beratungspraxis weiß ich, dass diese Gewinne i.d.R. noch einmal deutlich höher liegen. Wenn Böhmermann sich nicht total blöde anstellt, verdient er allein beim ZDF über 2 Millionen € im Jahr, der reiche Wichser.

Vielleicht ist das auch der bessere Ansatz. Wenn jemand wie der zwangsfinanzierte Böhmermann gegen die Zwangsfinanzierer herumhetzt und deren Existenz vernichten will, muss es eine Möglichkeit geben, sich von der GEZ-Gebühr zu befreien. Das gilt dann natürlich auch für alle AfD-Funktionäre, Mitglieder und Wähler, überhaupt für alle, die jemals aus dem ÖRR mit der Nazikeule eins über die Rübe gekriegt haben.

Es kann nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn das Opfer seinen Täter auch noch finanziell unter die Arme greift, damit er überhaupt erst seine Tat ausführen kann.

Und wir wissen doch alle: In Deutschland muss es endlich mal wieder mit rechten Dingen zugehen!

Oder Böhmermann wird dazu verurteilt, in einer Zwangsjacke im zwangsfinanzierten ÖRR zu moderieren. Muss ja nicht unbedingt in einer Geschlossenen sein?

Vielleicht aber ist das alles auch nur ein genialer PR-Trick und Böhmermann das Zirkuspferdchen in der Clownswelt.

Der legendäre Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat da noch etwas anderes zu Tage befördert:

Von einem guten Bekannten: „Ich habe ja wie du weißt eine Freundin hier bei uns im Dorf…. Sie arbeitet beim Beitragsservice in…. Und sie hat mir einen Tipp gegeben … Mit folgender Systematik bringt man die Behörde so richtig zum Arbeiten. 1 Cent unregelmäßig auf das Konto einer anderen Landesanstalt überweisen. Also NRWler beispielsweise ins Saarland. Dann im Überweisungszweck die Gebührennummern mit Zeichen wie … oder * oder # garnieren. JEDE dieser Buchungen muss von HAND bearbeitet und dann auf das Konto der ‚richtigen‘ Anstalt gebucht werden. Zeitaufwand pro Eingang etwa 15 Minuten! Mach das gerne über deine Kanäle publik. Ich verbürge mich dafür; es stimmt!“

Wohl eine Reaktion auf einen Eintrag von Julian Reichelt:

ZDF-Chef Norbert Himmler lässt von Zwangsgebühren Jagd machen auf die Eltern von Youtubern, die ihm politisch nicht passen. Er ist der Mann, der die Menschenjagd von Jan Böhmermann politisch und wirtschaftlich ermöglicht, beauftragt und fördert. Jeder Gebührenzahler sollte Norbert Himmler schreiben und ihm sagen, was er von diesen Stasi-Methoden hält.

Irgendeinen Weg wird es schon geben, um das schändliche Tun des Herrn Böhmermann mal in die Schranken zu weisen.

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