Überall Verfassungsfeinde? (Foto: GROK)
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AfD-Gutachten: Der Schutz verliert die Fassung

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Jetzt ist es raus. Cicero und nius haben es getan und das „Schlechtachten“ (das ist das Gegenteil von einem Gutachten) des Verassungsschutzes veröffentlicht. Und weil auch diese Behörde mittlerweile von linken Ideologen besetzt ist, sind diese über 1000 Seiten über die AfD an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und werden als fettes Eigentor in die Geschichte der Linksträger dieses Landes eingehen. Jedes Donald Duck Sonderheft hat mehr Substanz als diese Zettel. Konsequenz: Dobrindt müsste hier mal mit dem Besen durchfegen und den VS personell neu aufstellen. So kann er nämlich weg, denn wer die „gesichert rechtsextreme“ Wahrheit, die Realität nicht akzeptiert, macht sich überflüssig in so einer Behörde.

Aber vielleicht war das auch alles nur eine clevere PR-Aktion. Denn mit diesem Gutachten sorgt der VS dafür, dass die AfD die CDU als Volkspartei endgültig ablöst.

nuis schreibt:

Ganz Deutschland diskutiert über das geheime Gutachten des Bundesamtes für Verfasssungsschutz (BfV), das die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ belegen soll. Doch eine inhaltliche Debatte war bislang nicht möglich. Das 1108 Seiten umfassende Gutachten ist unter Verschluss.

„Ich bitte um Verständnis, dass wir das Gutachten nicht zur Verfügung stellen können, da es sich um ein eingestuftes internes Behördendokument handelt“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am 5. Mai auf Anfrage von NIUS mit.

Deutschland kennt also nicht die konkreten Gründe, weshalb die größte Oppositionspartei, die laut Umfragen inzwischen ein Viertel der Deutschen hinter sich versammelt, „gesichert rechtsextremistisch“ sein soll. Das muss sich ändern.

NIUS liegt das komplette Gutachten vor, weshalb wir entschieden haben, ebenso wie das Magazin Cicero das Papier der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im öffentlichen Raum sollte eine intensive inhaltliche Debatte möglich sein: Ist die Einstufung der AfD gerechtfertigt? Überzeugen die vorgelegten Beweise? Hat der Verfassungsschutz seine Grenzen und Befugnisse überschritten?

Und die Debatte geht auch gleich los:

Ben Brechtken schreibt:

Cicero und Nius haben geschafft, was die gesamte Leidmedienlandschaft nicht wollte oder konnte: Die über 1000 Seiten Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD veröffentlichen. Damit die Bürger sich selbst ein Bild machen können. Und der kafkaeske Zustand einer Anklage ohne Begründung ein Ende findet. Kein 10 Milliarden Zwangsfunk, kein Spiegel, keine Zeit, auch kein gigantischer Springer-Konzern (vom Leidvorwurf ausgenommen) hat das fertig gebracht. Gut, dass der Markt jetzt geregelt hat. Nancy Faeser und der Verfassungsschutz wollten ein Gutachten geheim halten, in dem ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen gesammelt sind. Und dieses Gutachten wollten Politiker als Anlass für Berufsverbote und ein Verbotsverfahren nehmen. Was für eine Frechheit. Was für eine Demokratiefeindlichkeit. Was für ein Skandal.

Alle Staatsangestellten, die an diesem Gutachten mitgeschrieben haben, gehören umgehend gefeuert. Diese Zitatesammlung hätte ein Student an einem Tag zusammen mit Chat GPT erstellen können. Ich will gar nicht wissen, wie viele Leute wie lange daran „gearbeitet“ haben.

Björn Harms schreibt:

Seit heute ist klar, dass das Innenministerium die Bevölkerung bewusst getäuscht hat. Nancy Faesers Behörde begründete die Geheimhaltung des AfD-Gutachtens mit dem Schutz „vertraulich eingestufter Informationen“. Doch es gibt keinerlei nachrichtendienstliche Informationen in dem Papier, die beispielsweise mögliche Quellen gefährden würden. Es handelt sich um eine reine Zitatensammlung – auf langgezogenen 1108 Seiten. Selbst im Gutachten wird erwähnt, als Belege lediglich „programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen“ zu haben.

Mit dieser lächerlichen Sammlung spielt sich der Verfassungsschutz nun also als Sprachpolizei auf, indem er Begriffe verdammt, er agiert als Totengräber der Meinungsfreiheit, indem er Kritik an der Masseneinwanderung verunmöglichen will und als traurigem Höhepunkt spricht er den Deutschen auch noch das Recht ab, ihre ethnisch-kulturelle Identität wahren zu wollen. Dieses Gutachten ist nicht nur ein kleiner Skandal. Der Verfassungsschutz handelt mit seiner Sammelwut, die keinerlei gesetzliche Grundlage hat, bewusst verfassungswidrig, während vertuscht werden soll, dass der Inlandsgeheimdienst überhaupt keine Geheimdienstarbeit macht – sondern einfach öffentliche Zitate anhäuft.

Beatrix von Storch schreibt:

Das super geheime Geheimgutachten des VS, das so geheim ist, dass es jetzt der Cicero veröffentlicht hat, offenbart: Der VS hat mit copy paste willkürliche Äußerungen zusammengestückelt, kontroverses, polemisches, aber nichts, was die FDGO bedroht. Wenn man auf dieser Grundlage eine Partei als extremistisch brandmarken darf, dann ist davor in Deutschland bald niemand mehr sicher, der rechts von Robert Habeck steht.

Nach dem VS-Gutachten gilt als Verfassungsfeind, wer 1. davon ausgeht, dass die Deutschen eine nationale Identität besitzen, die auf Geschichte, Kultur und Herkunft beruht. 2. Wer einen Zusammenhang zwischen Kriminalität, Gewalt und Einwanderung herstellt. 3. Wer von „Islamisierung“ spricht und vor den Folgen warnt. Wer eine dieser drei, oder sogar alle dieser drei Positionen vertritt, gilt laut Inlandsgeheimdienst als „gesichert rechsextrem“. Danke, für die Veröffentlichung des Gutachtens. Jetzt wissen wir also Bescheid. Nur gut, dass jetzt die ganze Welt dieses Irrsinn selber lesen kann.

Dieter Stein schreibt:

Im jetzt bei der JF veröffentlichten Verfassungsschutz-Gutachten finden sich serienweise absurde Belege. Die Feststellung dass Masseneinwanderung den Wohnraum knapper macht, soll als Anhaltspunkt dafür dienen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei.

Große Chance für Dobrindt. Die ganzen Stümper rauswerfen, die DDR-artige Parteienbeobachtung einstellen und den Verfassungsschutz für echte Bedrohungen sensibilisieren. Dann ist man auch nicht ständig von Auslandsgeheimdiensten abhängig.

Hirnschluckauf schreibt:

Die Leute beim SPIEGEL hatten das Gutachten und haben natürlich auf den 1. Blick gesehen, dass es gequirlte Kacke ist. Trotzdem haben sie es als regelrechte Offenbarung dargestellt. Und auch bei der Lüge des VS, dass Quellen geschützt werden müssen, haben sie mitgespielt.

Ganesha schreibt:

Also du bist Verfassungsfeind wenn: -Du die Statistik des Bundeskriminalamtes lesen kannst -Du polemische Begriffe verwendest -Muster erkennst Kurz jeder über einen IQ von 95 ist potential Verfassungsfeind.

Anabel Schunke schreibt:

Wer die sprachliche Unterscheidung zwischen ethnischen Deutschen und eingebürgerten Deutschen als rechtsextremistisch brandmarkt, will vor allem eines: Das deutsche Volk als solches abschaffen. Das ist zutiefst linke Ideologie. Und sie wird aktiv vom Staat, Parteien und Verfassungsschutz vorangetrieben.

Stellt euch mal vor, der Verfassungsschutz würde mit demselben Engagement, mit dem er Kindergarten-Gutachten über die AfD erstellt, den Islamismus bekämpfen. Vielleicht hätte man dann tatsächlich mal ohne die Hinweise ausländischer Geheimdienste einen Anschlag hier in Deutschland verhindert. Ich weiß, absolut wilde Vorstellung.

Alexander Kissler schreibt:

Gelernt: Wer einen „vermeintlich voranschreitenden Verdrängungsprozess zu Lasten der autochthonen Deutschen“ beschreibt, liefert „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Trompetet der Inlandsgeheimdienst.

Josef Franz Lindner schreibt:

AfD-Gutachten. Es ist ja jetzt dank CICERO und NIUS öffentlich. Ich erlaube mir, zur Lektüre einige verfassungsschutzrechtliche Anmerkungen zu machen: (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) agiert nicht im freien politischen Raum, sondern auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). (2) Dieses Gesetz kennt die Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ gar nicht (genausowenig wie „linksextremistisch“)! Das BfV arbeitet insofern mit einem nicht-rechtlichen, also einem juristisch unzutreffenden Begriff. (3) Die Voraussetzungen, die das BVerfSchG aufstellt, sind vielmehr erheblicher strenger formuliert. Zentral ist § 4 Abs 1 Buchst. c BVerfSchG. Danach ist ein „Personenzusammenschluss“ (also hier die Partei AfD) nur dann eine verfassungsfeindliche „Bestrebung“, wenn sie „ziel- und zweckgerichtet“ darauf abzielt, die freiheitliche-demokratische Ordnung oder einen ihrer tragenden Grundsätze „zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen“. (4) Es genügen demnach nicht bloße Meinungsäußerungen, zugespitzt-polemische oder unappetitliche Äußerungen oder politische Überzeugungen. (5) Das Gutachten (und die Einstufung des BfV) wären also nur dann haltbar, wenn es konkrete Belege dafür enthielte, dass die AfD als Gesamtpartei auf eine Beseitigung tragender Grundsätze des Grundgesetzes ziel- und zweckgerichtet hinarbeitet. (6) Und für ein Parteiverbot durch das BVerfG nach Art. 21 GG, wäre zusätzlich (!) erforderlich, dass die AfD das Ziel der Beseitigung kämpferisch-aggresiv durchsetzen wollte. Nach diesen Maßstäben lese bitte jeder das Gutachten des BfV.

Janine Beicht schreibt:

Ich habe den Verdacht, dass hier zahlreiche Äußerungen, die ohne Weiteres unter die Meinungsfreiheit fallen, von ideologisch aufgeladenen Akteuren, nennen wir sie ganz brav: »Emotional überengagierte Linke mit Dienstsiegel«, willkürlich umgedeutet und umetikettiert wurden. Offenbar genügt es inzwischen, nicht lückenlos auf Parteilinie von rot-grün zu sein, um als „rechtsextrem“ oder gleich als „Nazi“ einsortiert zu werden. Ein beunruhigender Gradmesser für den Zustand der echten Demokratie, oder vielmehr ihrer Erosion. Wenn »Wehret den Anfängen« plötzlich als verfassungsfeindlich gilt, dann haben wir den Anfang nicht nur verpasst, wir stehen schon knietief im nächsten Kapitel der Geschichte, vor dem uns genau dieser Satz warnen wollte.

Dieses Gutachten ist nichts weniger als die Delegitimierung jeder Kritik an den brutalen Folgen einer krachend gescheiterten Asylpolitik und gleichzeitig die eiskalte Legitimierung von Gewalt, solange die Täter nur den richtigen Migrationshintergrund mitbringen.

Dushan Wegner schreibt:

Das Verfassungsschutz-AfD-Gutachten lässt sich so zusammenfassen: Wer der Propaganda widerspricht, insbesondere bezüglich Soros und Islam, oder wer schlicht Demokratie in Deutschland und die Einhaltung des Amtseids einfordert, wird als »rechtsextrem« vom Staat verfolgt werden.

Don Alphonso schreibt:

Muahahaha.

Anna Nguyễn (AfD) schreibt:

Mein Name taucht nur einmal im VS-Bericht auf. Es geht hierbei um meinen Facebook-Post vom 20.01.2025. Grund: der Hashtag „AlicefürDeutschland“… Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Jan A. Karon schreibt:

Nach der tödlichen Messerattacke eines Asylbewerbers aus Eritrea, der die 14-jährige Ece auf dem Schulweg in Illerkirchberg tötete, schrieb der AfD-Politiker @M_Reichardt_AfD: »Wie oft müssen wir das noch lesen? Es ist ein absolut sinnloses Verbrechen an einem jungen Mädchen, das einfach auf dem Weg zur Schule war. Ece ist nur 14 Jahre alt geworden. Ermordet von einem Mann aus Eritrea. Dem überlebenden Mädchen wurde auch ihr Leben genommen, denn sie wird ihr ganzes Leben mit den Folgen dieses Verbrechens zu kämpfen haben. Das Geschrei bei Politikern und in den Medien war 2018 groß, als Alice Weidel von Messermännern sprach. Der Täter ist einer dieser Messermänner.« Dazu teilte er eine Kachel, in der Fachkräfte durchgestrichen und mit »Messerkräfte« überschrieben ist. Für den Verfassungsschutz ein Beleg für »fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen«.

Max Mannhart schreibt:

Das vom Cicero lobenswerter Weise veröffentlichte AfD-Gutachten zeigt vor allem auch endgültig: Der Verfassungsschutz verfügt über faktisch keinerlei Insider-Quellen oder neue Informationen. Es ist eine reine Sammlung ohnehin bekannter öffentlicher Äußerungen. Damit ist die Bedeutung dieses Gutachtens für die öffentliche Debatte meines Erachtens gleich Null. Es ist lediglich die Meinung einer Regierungsbehörde, deren Einschätzung vollkommen unmaßgeblich ist. Das Ministerium verweigerte die Veröffentlichung immer mit dem Argument von vermeintlichem Geheimschutz – eine reine Schutzbehauptung um zu verdecken, dass man einfach blank ist.

Daniela Seidel schreibt:

Das AfD-Gutachten ist dermaßen blamabel dünne, das hätte ich auch geheim gehalten. Sie haben nichts. Nichts! Und sie wissen es. Es ist alles so unglaublich durchschaubar, dass selbst Oma Kasulke das langsam blickt. Außer sie wird bezahlt, halt.

Aber einen echten Knaller gibt es dann doch in diesem Gutachten:

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