Evidente Abgründe der Verfassungsschutzbeobachtung (Bild: shutterstock.com/Von B.Forenius)

Beispielloser Anschlag auf die Rede- und Meinungsfreiheit: Fassungslosigkeit über das AfD-„Gutachten“ des BfV wächst

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Nachdem vorgestern das „Gutachten“ des Bundesverfassungsschutzes (BfV), das die AfD als vermeintlich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft, zunächst vom Magazin „Cicero“ und dem Portal „Nius“ in voller Länge veröffentlicht und damit erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist nicht nur die ganze unfassbare Lächerlichkeit dieses Dossiers und seiner Autoren enthüllt; Es ist nun für jeden offensichtlich, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst tatsächlich jahrelang nichts anderes getan hat, als allgemein zugängliche und völlig von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen und Stellungnahmen aus der AfD zu sammeln und sie dann in das Korsett absurder linker Sprachregelungen zu pressen, um seinen politischen Herren -in diesem Fall der linksradikalen Ex-Innenministerin Nancy Faeser- die gewünschte Diffamierung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorweisen zu können. Eigentlich geht es dabei jedoch weniger um die Brandmarkung der AfD, als vielmehr die Kriminalisierung völlig zulässiger Meinungen – und damit um die endgültige Abschaffung der Redefreiheit.

Welche Blüten dies treibt, zeigt unter anderem der Umstand, dass bereits die Kritik an den Corona-Zwangsmaßnahmen durch die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bewertet wird: „Die AfD knüpfte bei der Beschreibung des deutschen Staates als Diktatur oder Regime an das behördliche Agieren während der COVID-19-Pandemie an und versuchte, ihre – das politische Handeln delegitimierenden – Narrative insbesondere durch eine verzerrte Darstellung der COVID-19-Schutzmaßnahmen zu untermauern“, heißt es tatsächlich in dem unsäglichen Machwerk. Einem AfD-Bundestagsabgeordneten wird vorgeworfen, er habe „unterstellt“, die „zurückliegende Maßnahmenpolitik zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie habe auf ‚monströsen Lügen‘ gefußt“ – obwohl es sich dabei um eine mittlerweile längst bewiesene Tatsachenbehauptung handelt. Dass mehrere AfD-Politiker während des Corona-Wahns ihre Angst vor einer Wiederkehr von Nazi-Methoden befürchteten, legt der Verfassungsschutz ihnen allen Ernstes als Hinweis auf eine “rechtsextremistische Gesinnung” aus.

Selbst linke Kommentatoren fassungslos

AfD-Chefin Alice Weidel wird unter anderem vorgeworfen, der Titulierung von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ zugestimmt zu haben – und zwar, weil sie – fraglos völlig zutreffend  erklärt hatte: „Das gehört zur Meinungsfreiheit dazu. Und ich finde, man darf das nicht verbieten. Wenn jemand die Meinung hat, dass ein anderer keine Ahnung hat – wie ein Kinderbuchautor von Wirtschaft und Energie – dann darf er doch ‚Schwachkopf‘ sagen“. Das Ausmaß dieser Groteske ist so ungeheuerlich, dass sich inzwischen selbst manche linke Kommentatoren fassungslos zeigten: „Ist das jetzt schon ‚rechts‘? Ist es schon anrüchig, wenn man das Bundesamt für Verfassungsschutz, diesen derzeit obersten staatlichen Kämpfer gegen völkisches AfD-Denken aus der Sicht vieler Menschen, mit solch einer Aktion verärgert? Kurze Antwort: Nein“, erklärte Ronen Steinke von der „Süddeutschen Zeitung“.

Brisante Spionage-Details fänden sich in dem Gutachten auf den ersten Blick jedenfalls nicht. Warum auf jeder Seite die Einschränkung „Keine Weitergabe außerhalb des Verfassungsschutz-Verbundes“ stehe, bleibe unklar. Überhaupt sei es fragwürdig, dass das Gutachten als geheim eingestuft worden sei – auch vor dem Hintergrund, dass viele den Wunsch geäußert hätten, der Verfassungsschutz möge seine Analyse der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. Dass seine eigene „Süddeutsche Zeitung“ es nicht für nötig hielt, den gesamten Text zu veröffentlichen- ebenso wenig wie die anderen Mitglieder der selbsternannten „Qualitätsmedien“-, erwähnte Steinke nicht. Wie es sonst so in den Köpfen dieser Zeitung aussieht, zeigte dann auch Steinkes Kollege Detlev Esslinger, der am 4. Mai noch befunden hatte, das AfD-Gutachten dürfe keine Geheimsache bleiben, nur um zehn Tage zu faseln, dessen Veröffentlichung sei „fahrlässig“:

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(Screenshots:SZ/Netzfund)

Der als Plagiatsjäger“ bekannte Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber kam nach einer ersten Prüfung zu dem Schluss, es handle sich zudem um ein „Copy-Paste-‚Gutachten‘“. Das 1100-seitige Dokument sei zu mindestens 20 Prozent abgeschrieben: „Seitenweise wurden Gerichtsurteile paraphrasiert, immer nur eines nach dem anderen“, so seine Analyse. Die Lektüre der ersten rund 70 Seiten könne man sich überhaupt schenken, da alle Gerichtsurteile auch online seien. Laut Weber gleicht das Gutachten Gerichtsurteilen, die sich ursprünglich auf andere Organisationen oder Sachverhalte bezogen haben. So werde etwa in der abschließenden Bewertung des Verfassungsschutzes ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.

Auch auf den folgenden Seiten des Gutachtens seien hauptsächlich Zitate aneinandergereiht worden. Da zwischen Analyse und Bewertung nicht unterschieden worden sei, handele es sich nicht um ein Gutachten, sondern lediglich um eine „Sammlung von Gerichtsurteilen und Zitaten mit einer anschließenden subjektiven Bewertung nach einem erneut undurchschaubaren Bewertungssystem“.

“Fall für die Psychiatrie”

Der ehemalige SPD-Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern und heutige „Cicero“-Kolumnist Mathias Brodkorb hält die Veröffentlichung des Gutachtens durch sein Magazin für eine durch das öffentliche Interesse gedeckte Handlung. Es handle sich um einen „tiefen Einschnitt in die Demokratie, einen tiefen Einschnitt in Grundrechte“. Angesichts einer solch folgenreichen Entscheidung dürfe es „nicht sein, dass die Öffentlichkeit die Gründe nicht erfährt. Die seien geheim – und das ist, glaube ich, eine schwere Belastung für Demokratie und Rechtsstaat“. Nur etwa 20 Prozent der angeführten Belege seien substanzvoll, der Rest sei „herbeikonstruiert“, so Bordkorb. Weiter kritisierte er: „Ich finde es wirklich bedenklich, wenn auf diesem Niveau in einer Behörde gearbeitet wird, die eigentlich für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat zuständig ist.“ Die Schlussfolgerungen des Verfassungsschutzes seien keine seriöse Arbeit, sondern näherten „sich eher einem Fall für die Psychiatrie“ an.

Solche Reaktionen von Menschen, die wahrlich nicht dem „rechten“ Spektrum zuzuordnen sind, zeigen, dass der Linkstaat -und der Verfassungsschutz als sein Werkzeug- mit diesem „Gutachten“ den Bogen endgültig überspannt haben. Was hier mit dramatischer Emphase als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, ist so über alle Maßen lächerlich, dass selbst vielen, die der AfD äußerst kritisch gegenüberstehen, keine Argumente mehr einfallen, um solche hirnrissigen Schwurbeleien, wie der Verfassungsschutz sie hier vornimmt, zu rechtfertigen. Möglicherweise hat dieses „Gutachten“ mittelfristig sogar den gegenteiligen Effekt, weil es nicht die AfD, sondern die antidemokratischen Exzesse dieses Staates schonungslos entlarvt.

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