Elon Musk und X triumphieren vor Gericht: Das Berliner Landgericht hat einen bedeutenden Sieg für die Plattform X ermöglicht, indem nun festgelegt wurde, dass sensible Nutzerdaten nicht an zwei Denunzierungs- und Schnüffel-NGOs als Vertreter des Tiefen Linksstaats herausgerückt werden müssen, konkret: “Democracy Reporting International” und die “Gesellschaft für Freiheitsrechte”. Die Klage der Organisationen, die Einsicht in die Daten der Plattform forderten, wurde nun abgewiesen. Dieser Erfolg markiert einen wichtigen Moment für den Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung der Privatsphäre von X-Nutzern in Deutschland.
Der beunruhigende Fall hatte bereits im Vorfeld für Kontroversen gesorgt, wie sie ganz typisch für die Berliner Justizeskapaden sind: Ein ursprünglich zuständiger Richter des Landgerichts musste wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde – weil der ehrenwerte Herr Richter zuvor selbst für eine der klagenden NGOs tätig gewesen war (!), was einen klaren Interessenkonflikt darstellte. Dieses Problem wird sich in den nächsten Jahren noch potenzieren, da die Krake des Links ideologischen Milieus mit Staatsgeldern ihre Tentakel um immer mehr institutionelle und auch hoheitliche Organe schlingt.
Linksextreme NGOs abgeschmettert
Am Ende soll so der gesamte Staat unterwandert werden; umso erfreulicher also, dass X mit seinem eingelegten Widerspruch das Glück hatte, noch auf unabhängige Richter zu stoßen, die die beantragte Abberufung des Richters bestätigten. Dieser Schritt erwies sich als entscheidend, da der neue Beschluss die ursprüngliche Anordnung aufhob, die X zur Datenherausgabe verpflichtet hätte.
Die linksextremen NGOs hatten behauptet, dass sie Zugriff auf Nutzerdaten benötigten, um angebliche “Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften auf der Plattform” zu untersuchen. Was damit gemeint war im Deniunziantenstadl Deutschlands mit willkürlichen Etikettierungen und pauschalen Verleumdungen Andersdenkender, kann sich jeder ausmalen. Gut, dass dieser durchschaubare Versuch, die Meinungsfreiheit auf X einzuschränken und Nutzerdaten für politische Zwecke zu missbrauchen, zumindest einstweilen fehlschlug und das erkennende dem Begehren der regierungshörigen freiheitsfeindlichen Meinungswächter diesmal nicht folgte. Stattdessen gab’s eine jusztizielle Bestätigung der Unabhängigkeit der Plattform – und ein starkes Votum für die Notwendigkeit des Datenschutzes und digitaler Freiheitsrechte gerade in diesen Zeiten. (TPL)