In Berlin-Neukölln spielt sich gerade ein weiterer beispielloser Skandal ab, der die Verkommenheit und den Verfall unseres Rechtssystems drastisch vor Augen führt: Kurz nachdem bei einer Judenhasser-Demo ein Polizist von einem propalästinensischen Lynchmob aus Linksradikalen und Arabern beinahe totgeschlagen wurde und noch um sein Leben kämpfte, stach “ein 28-Jähriger Mann” – der Migrationshintergrund wurde nicht erwähnt, kann somit also als gesichert angenommen werden – einem Polizisten vor einer Polizeiwache in den Hals und verletzte ihn beinahe tödlich. Nur mit Glück überlebte der Beamte. Dann die unfassbare Entscheidung der Justiz: der Angreifer wurde nur wenige Stunden später freigelassen.
In einem Land, wo fußlahme Reichsrollatoren-Rentner wegen angeblicher “Umsturzpläne” jahrelang schwerbewacht im Gefängnis sitzen (und ihnen in eigens für zweistellige Millionensummen errichteten Gerichtssälen der Prozess gemacht wird), wo Youtuber wie Shlomo Finkelstein im Knast verrotten und wo Menschen in Beugehaft genommen werden, weil sie die Rundfunkgebühren für den Propagandarotz von ARD und ZDF nicht länger zu zahlen bereit sind: Da können hergelaufene Messertäter also Vertreter der Staatsgewalt angreifen und lebensgefährlich verletzen – und werden unmittelbar danach gleich wieder freigelassen, damit sie gleich die nächsten Straftaten begehen können, so wie unzählige abschiebungspflichtige Migranten, die – obwohl als Vergewaltiger, Gewaltverbrecher und Kriminelle verurteilt und polizeikundig – weiterhin auf freiem Fuß sind hierzulande.
Nur dank Not-OP überlebt
Dieser Staat verspielt das Restvertrauen seiner Bürger in die eigene Justiz, in die Rechtspflege, in die Handlungsfähigkeit seiner Organe. Das Gewaltmonopol wird schon lange nicht mehr respektiert, doch die Signalwirkung, die von Entscheidungen der Staatsanwaltschaften ausgeht, die solche Messerangreifer kurz nach ihrer Tat freilässt, ist verheerend. In Failed States wie Somalia oder dem Kongo, wo Warlords oder Clans das Recht in die Hand nehmen und die staatlichen Behörden nur Makulatur sind, würde so etwas nicht überraschen; hierzulande schon. Dass solche jede Autorität des Rechtsstaats untergrabenden Entscheidungen bei schweren Gewalttaten in Deutschland zunehmend Alltag sind, ist verheerend.
Auch die Tatumstände hätten eine sofortige Inhaftierung alternativlos erscheinen lassen müssen: Der Angriff geschah am Freitagabend, als der Täter – angeblich “frustriert” über eine zu lange Wartezeit bei einer Anzeigenaufnahme, den 31-jährigen Beamten aus heiterem Himmel mit einem Messer attackierte. Der Polizist überlebte nur dank einer Notoperation. Trotzdem stuften die Ermittler die Tat “nicht als Tötungsversuch” ein –sondern nur als gefährliche Körperverletzung. Ergebnis: Der Verdächtige war gegen 2.15 Uhr morgens wieder frei. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, es gebe „keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz“, klingt wie eine Verhöhnung der Opfers und der Bevölkerung. Ein Stich in den Hals soll kein gezielter Angriff sein? Staatsanwälte, die zu solchen Einschätzungen gelangen, gehören aus dem Dienst entfernt – zumal hier die Zweiklassenjustiz evident wird: Für die eingewanderte Hauptschutzklientel des Linksstaats gelten offenbar andere rechtliche Maßstäbe als für einheimische Täter. (WF)