Laboranalyse (Symbolbild:Pixabay)

Geht ja nur um Menschenleben: DNA-Analysen zur Verbrechensprävention als „ethnifizierend“ und „rassistisch“ abgelehnt

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Baden-Württemberg und Bayern wollen endlich etwas gegen die immer weiter ansteigende Zahl von Sexualverbrechen unternehmen und damit -wenn auch unausgesprochen- gegen die Klientel, die die meisten davon verursacht. Deshalb soll künftig auch die „biogeografische Herkunft“ mittels DNA-Tests ermittelt werden können. Bisher dürfen bei der Auswertung von DNA-Spuren nur Geschlecht und familiäre Abstammung sowie Haut-, Haar- und Augenfarbe und das Alter überprüft werden. Dies löst bei den üblichen Verdächtigen natürlich umgehend Schnappatmung aus, obwohl eine Herkunfts-Analyse in mehreren EU-Ländern bereits erlaubt ist. Dies würde Vorurteile und Diskriminierung von Einwanderern befördern, heißt es reflexartig. „Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen“, befand Lukas Theune, der Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Strafverteidiger Stefan Conen, ebenfalls vom DAV, behauptete, die Gefahr, dass kontinentale Herkunftsanalysen zur Diskriminierung von Gruppen und Ethnien führen, sei gestiegen.

„Es sollte nicht der Einrichtung ethnisierender Datenbanken ohne ermittlungstaktischen Gewinn, aber mit potenzieller Prangerwirkung Vorschub geleistet werden“, meint er. 2019 hatte die damalige SPD-Justizministerin Christine Lambrecht einen entsprechenden Vorstoß mit den Worten: „Die ‚biogeografische Herkunft‘ trifft Aussagen darüber, von welchem Kontinent jemand kommt oder seine Vorfahren stammen. Das hilft ermittlungstaktisch nicht weiter. Es kann aber dazu führen, dass größere Gruppen an den Pranger gestellt werden, etwa alle Afrikaner oder alle Asiaten. Hier fände ich den Vorwurf der Diskriminierung angebracht“, abgelehnt.

Es geht um Verhinderung von tödlichen Straftaten!

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges erklärte: „Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente.“ Ihr bayerischer Amtskollege Georg Eisenreich stellte klar: „Hier geht es nicht darum, jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen.“ Ziel sei es, „den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei schwersten Verbrechen anhand möglichst vieler Indizien so weit einzugrenzen, dass zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen möglich sind“. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Fraktionssprecher der AfD, Rüdiger Klos, unterstützte den Vorschlag: „Dass selbst eine Justizministerin wie Marion Gentges für Selbstverständlichkeiten des Rassismus geziehen wird, zeigt den Linksdrall unseres Gemeinwesens“, kritisierte er.

Dass die Überprüfung der ‘biogeografischen Herkunft’ vor allem die Diskriminierung von ‘Einwanderern’ befördern würde, sei „der ideologische Traum aller Realitätsleugner“, zu denen nun auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) gehöre. Abgesehen von den deutlichen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik würde das Verfahren es erlauben, den Kreis der potenziellen Täter einzuschränken und dadurch die Ermittlungen auf erfolgversprechende Ansätze zu fokussieren, so Klos weiter. Umgekehrt ließe sich die Zugehörigkeit des Täters zu bestimmten Bevölkerungsgruppen ausschließen, was Generalverdächtigungen in der Öffentlichkeit sogar den Boden entziehen könne. Aber soviel Vernunft kann man von den hauptberuflichen Rassismus-Schreiern natürlich nicht erwarten. (TPL)

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