Nicole Höchst MdB; Bild: Nicole Höchst
Nicole Höchst (MdB) vom AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz
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Höchst brisant: Vom mündigen Bürger zur domestizierten Datenmasse

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Wie Nudging und das Reallabore-Gesetz 2025 mit Experimentierklauseln die totale Kontrolle der Bevölkerung weiter perfektionieren / von Nicole Höchst

Die Zukunft, die uns als Fortschritt verkauft wird, ist eine Falle: Smart Cities, vernetzte Technologien und KI werden uns im Zuge der „großen Transformation“ als „alternativlos“ angepriesen – und ja: Es ist fast unmöglich, sich einer weltweiten Entwicklung zu entziehen, besonders in Bezug auf Wettbewerb und Fortschritt. Digitalität und KI sollen unser Leben verbessern, doch in Wahrheit verkommen die Menschen in einer durchdigitalisierten Welt zunehmend zu Objekten, schlimmer noch: zu mehr oder minder freiwilligen Versuchskaninchen in einer globalen Versuchsanordnung. Die ganze Welt wird im Zweifel zur Ansammlung von Reallaboren – also Versuchen mit Menschen. Damit Reallabore stattfinden und Rechte ausgehebelt werden können, braucht es sogenannte Experimentierklauseln.

Aber von vorne: Reallabore sind zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierfelder, in denen neue Regelungen oder Technologien unter realen Bedingungen getestet werden. Und in der Natur der Sache liegt es, dass diese sowohl Chancen wie Risiken für Bürger bergen. Das ist ja immer so. Otto-Hahn wollte mit seiner Erfindung wohl auch eher nicht auf die Atombombe hinaus. Wo viel Licht ist, ist auch immer viel Schatten.

Digitalisierung im Schweinsgallopp

Der Werbefilm für die schöne neue Welt der großen Transformation ist allgegenwärtig. Man kann sich den ständigen Upgrade, die immer weiterreichend in das eigene Leben und ins eigene Hirn hineinreichen, gar nicht ernsthaft entziehen. Besonders interessierte Kreise – zum Beispiel solche, die erkannt haben, dass Daten das Gold der Zukunft sind – lobpreisen von früh bis spät die Segnungen der Digitalität, und schwingen abwechselnd dazu die Angstpeitsche, was passiert, wenn wir Bürger die Digitalisierung im Schweinsgallopp nicht durchwinken. Deshalb möchte ich mich dem widmen, was in der Gefahrenabschätzung immer zu kurz kommt: Die Risiken in den Blick nehmen, und zwar sowohl aus verfassungsrechtlicher, gesellschaftlicher wie auch praktischer Sicht.

Niemand kann ernsthaft eine Einschränkung von Grundrechten wollen. Doch ist genau diese möglich: Reallabore können Grundrechte wie Bewegungsfreiheit (Art. 11 GG), Eigentum (Art. 14 GG) oder den Schutz der Privatsphäre (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) temporär einschränken. Beispielsweise könnten Tests autonomer Fahrzeuge oder Überwachungstechnologien die Privatsphäre der Bürger beeinträchtigen. Wer klärt denn die Verhältnismäßigkeit? Werden Bürger informiert über den Versuch, an dem sie da teilnehmen sollen? Können sie sich dem entziehen? Und wie? Ein Umzug in eine andere Gegend wäre wohl eher nicht zuzumuten; da wird die Freiwillig ganz schnell zum Zwang. Schnell wird aus dem Souverän einer Demokratie, dem Bürger ein „Versuchsobjekt“ ohne Mitspracherecht, qua Wohnsitz zum Beispiel.

Unweigerliche Aushebelung des Rechtsstaats

Hinzu kommt wachsende Rechtsunsicherheit: Experimentierklauseln, die Reallabore ermöglichen, können explizit von bestehenden Gesetzen abweichen – bis hin zu gravierenden Einschränkungen der Grundrechte. Dies führt zu Unsicherheiten, welche Rechte und Pflichten für Bürger gelten, und letztlich zu Verlust jeglichen Vertrauens (sofern noch vorhanden) in den Rechtsstaat. Der Rechtsgrundsatz unseres Staates – “gleiches Recht für alle“ – für alle wird empfindlich berührt, wenn in einem Reallabor anderes Recht herrscht als im Rest des Staates. Schnell wird eine solche Aufweichung des Grundsatzes als Willkür wahrgenommen, was es schlechtestenfalls ja auch ist. Unterschiedliche Experimentierklauseln für eine Vielzahl von Reallaboren führen in letzter Konsequenz unweigerlich zur Aushebelung des Rechtsstaats.

Das ergibt sich aus der Tatsache, dass Reallabore oft nur für bestimmte Regionen oder Gruppen gelten. Bürger außerhalb des Testgebiets könnten bevorteilt oder benachteiligt sein (z. B. durch den Ausschluss von Vorteilen wie innovativen Dienstleistungen) Eine ungleiche Verteilung von Chancen und Risiken fördert aber soziale Spannungen und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verstoßen. Bürger müssen sich aber darauf verlassen können, dass in ihrem Staat gleiches Recht für alle gilt! Vor allem, wenn sie zum Beispiel durch ihren Wohnsitz dazu verdammt sind, an diesem Experiment teilnehmen zu müssen, kann ja von einer freiwilligen Unterwerfung unter die neuen Regeln keine Rede sein.

Fragen, die alle umtreiben: Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Viele Reallabore, insbesondere im Bereich Smart Cities oder digitale Technologien, basieren auf der Erhebung und Verarbeitung großer Datenmengen. Wenn die Experimentierklauseln komfortabel ungenau genug gefasst sind, weiß am Ende kein Mensch mehr, wer, im Besitz welcher Daten ist und wofür er sie verwendet. Ich schätze, ich im Leben nicht die einzige, die nach strengen Datenschutzmaßnahmen schreit, denn es besteht die allzu reale Gefahr von Daten- Missbrauch oder Datenlecks. Dass Konzerne mit den gesammelten Daten reich werden oder sie missbrauchen können, ist das eine; doch eine überbordende Kontrolle des Bürgers ist eine nicht minder naheliegende Gefahr: Die Menschen könnten ohne ihr Wissen überwacht werden – und sensible Daten könnten in falsche Hände geraten.

Bei Experimenten besteht prinzipiell immer auch ein gewisses Risiko des Misslingens. Alle Naselang geht etwas schief. Da Reallabore Innovationen im echten Leben und auch an Mensch und Gesellschaft testen, können unerwartete negative Auswirkungen auftreten, z. B. Umweltbelastungen, Sicherheitsrisiken (etwa bei neuen Verkehrssystemen) oder soziale Verwerfungen, die anders als im Labor schlecht eingedämmt werden können. Was ist, wenn mangelnde Risikoabschätzung oder unzureichende Kontrollmechanismen Bürger direkt schädigen? Was ist, wenn durch den Versuch jemand an Leib und Leben zu schaden kommt? Wer haftet? Sind Entschädigungen vorgesehen?

Abmilderung der Gefahren

Und wenn die temporären Regelungen in Reallaboren als “einfach zu geil” und “must have” bewertet werden, werden sie dann ohne ausreichende Prüfung oder demokratische Legitimation in die Ewigkeit übernommen? Entschuldigung, aber ich sehe da eine schleichenden Aushöhlung bestehender Schutzstandards, wenn die Evaluation der Experimente nicht transparent oder objektiv erfolgt! Daher steht für mich außer Frage, dass sich die politische Verantwortung Tragenden verantwortlich um eine Abmilderung der Gefahren bemühen müssen. Und das bedeutet: Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen; strikte Gewährleistung von Freiwilligkeit; Sicherstellung von Transparenz und Partizipation; zeitliche und räumliche Begrenzung; unabhängige Kontrolle der Reallobore; prioritärer Datenschutz. Doch selbst mit diesen Maßnahmen bleiben immer Risiken. Deshalb sollte man alle Beteiligten unbedingt fragen, ob sie diese Veränderungen, die die große Transformation, die hier durchgezogen wird, auch unbedingt wollen.

Es scheint jedoch, als seien die Rechte und Interessen der Bürger Nebensache. Dabei geben alle Daten über sich preis, werden überwacht, gesteuert, domptiert und dominiert. Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle – das ist das Mantra von Projekten wie “Sidewalk Toronto”, deutschen Smart-City-Initiativen und dem Reallabore-Gesetz 2025 (Bundestagsdrucksache 21/218), über das ich am 23. Mai 2025 im Bundestag sprach. Dieses Gesetz macht die Bürger quasi unsichtbar, schweigt sich zu Haftungsfragen aus und beschleunigt den Verlust menschlicher Autonomie. Besonders perfide ist die Rolle der Technik des Nudging, die Menschen subtil manipuliert, um sie zu dressierbaren,  beliebig formbaren Trägern von Datenansammlungen zu machen. In einer Post Voting Society, in der Wahlen durch technologische Übermacht bedeutungslos werden, droht der mündige Bürger zu verschwinden. Lassen Sie uns die Mechanismen dieser Kontrolle, die Lehren aus Toronto, die Risiken deutscher Smart Cities und die Schwächen des Reallabore-Gesetzes einmal kurzanalysieren – und fragen: Können wir diese Entwicklung noch stoppen?

Sidewalk Toronto: Bürger als Versuchskaninchen

Das Sidewalk Toronto Projekt, 2017 von Sidewalk Labs (Alphabet/Google) gestartet, sollte Torontos Quayside in eine Smart City verwandeln. Sensoren, Kameras und KI versprachen Effizienz; doch der wahre Zweck war die flächendeckende Datensammlung. Bürger wurden zu Versuchskaninchen, deren Bewegungen, Vorlieben und Interaktionen erfasst wurden. Ann Cavoukian trat als Datenschutzbeauftragte zurück, weil Sidewalk Labs keine Garantien gegen nicht-anonymisierte Datensammlung bot (netzpolitik.org, 19. Oktober 2018). Der „Civic Data Trust“ war ein leeres Versprechen (netzpolitik.org, 19. Oktober 2018). Bürgergruppen wie „Block Sidewalk“ kämpften gegen die „Unternehmensübernahme“ öffentlicher Räume, da Sidewalk Labs sogar Bebauungspläne kontrollierte (triplepundit.com, 16. Juni 2020; german-architects.com, 10. Januar 2018). Kritiker warnten vor einem „Überwachungssystem par excellence“ (NZZ, 8. Dezember 2017). 2020 scheiterte das Projekt an Bürgerwiderstand und Datenschutzskandalen – ein Beweis, dass mündige Bürger Kontrolle stoppen können (Blätter für deutsche und internationale Politik).

In Deutschland sehen wir ähnliche Mechanismen: Projekte wie Smart City Köln, Hamburgs HafenCity oder Münchens Digitales Testfeld setzen auf Sensoren, Datenplattformen und KI. In Köln steuert „SmartCity Cologne“ Verkehr und Energie durch Datenanalysen, doch Bürger haben kaum Einfluss auf die Datennutzung.

Deutsche Smart Cities: Nudging als Kontrollwerkzeug

Hamburgs HafenCity testet intelligente Gebäudesysteme, aber die Bürgerbeteiligung bleibt oberflächlich (hafencity.com). Münchens Testfeld für autonomes Fahren sammelt Bewegungsdaten, ohne klare Datenschutzgarantien (muenchen.de). Diese Projekte verwandeln Bürger in Versuchskaninchen, deren Daten preisgegeben werden, während Konzerne wie Siemens oder Telekom profitieren.

Hier kommt das Nudging ins Spiel – jene subtile Manipulation, um Verhalten zu steuern. In Smart Cities wird Nudging eingesetzt, um Bürger zu „freiwilligen“ Datenlieferanten zu machen. Beispiele sind Gamification-Apps, die Belohnungen für datenbasierte Mobilitätslösungen bieten, oder smarte Verkehrsleitsysteme, die Menschen zu bestimmten Routen lenken (smartcitiesworld.net). Bürger glauben, frei zu entscheiden, doch Algorithmen manipulieren ihre Wahl. In Köln könnten Nudging-Techniken etwa dazu führen, dass Bürger „freiwillig“ Daten teilen, um Zugang zu smarter Infrastruktur zu bekommen. Diese Manipulation entmündigt den mündigen Bürger, macht ihn zu einer domptierbaren Datenmenge und verstärkt die Kontrolle in einer Post Voting Society, in der demokratische Mitbestimmung schwindet.

Das Reallabore-Gesetz 2025: Bürger als Datenopfer

Das Reallabore-Gesetz 2025 (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/218), am 13. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen, soll Reallabore für KI, autonome Fahrzeuge oder Smart-City-Konzepte fördern (BMWK, 13. November 2024). Es führt Experimentierklauseln, ein Innovationsportal (seit Mai 2025 aktiv) und „innovationsfreundliche Ermessenslenkung“ ein (BMWK, 19. Mai 2025). Bürger sind offensichtlich schlicht nicht wichtig. Sie kommen in dem Gesetz gar nicht vor. Der Souverän wird unsichtbar: Das Gesetz erwähnt die Bürger nicht explizit und fordert keine verpflichtende Beteiligung. Das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ kritisiert die fehlende Partizipation, die demokratische Kontrolle untergräbt Reallabore-Gesetz: Experimentierräume nachhaltig und partizipativ gestalten“.  Gesellschaftliche Entwicklungen führen auf diese Weise in eine kontrollstaatliche Dystopie: Bürger werden zu Objekten in einer Versuchsanordnung – wie in Toronto.

Während der Bürger still, klammheimlich und leise entmachtet wird, erhalten Behörden übermäßigen Ermessensspielraum: Die Ermessenslenkung gibt Behörden Freiheiten ohne klare Risikobewertungen, was Konzerninteressen Vorrang geben könnte . Und noch etwas sollte uns Kopfzerbrechen bereiten: Es fehlt jegliche Nachhaltigkeitsverpflichtung. Nicht, dass ich plötzlich unter die Nachhaltigkeitsjünger gegangen wäre; bewahre. Nein, die fehlende verbindliche Ausrichtung auf die “Agenda 2030” sorgt dafür, dass Reallabore wirtschaftliche Ziele über Nachhaltigkeit stellen könnten. Und Leute, – genau darum geht es doch letztendlich: Um den schnöden Mammon und wirtschaftliche Interessen. Geld regiert, wie eh und die Welt – und wie es dem Menschen (treffender: dem Versuchkaninchen) dabei geht, interessiert die Gewinnoptimierer eher weniger. So nimmt es nicht wunder, dass die Haftungsfrage schwammig und eher ungeklärt bleibt.

Nudging: Die subtile Domestizierung

Auch das neue Reallabore-Gesetz schweigt sich zu Haftungsfragen bei Schäden oder Todesfällen aus. Allgemeine Regelungen wie § 823 BGB oder das Produkthaftungsgesetz greifen zwar wohl, aber die Komplexität von Reallaboren erschwert die Verantwortungszuordnung, wie “Digi-Sandbox in NRW oder die IHK München bereits warnend betont haben). Bei KI-Reallaboren bleiben Anbieter haftbar, doch Geldbußen können ausgeschlossen werden. die Bürger bleiben de facto schutzlos. All diese Schwächen in kombinierter Form machen das Gesetz zu einem Werkzeug der Kontrolle, das Bürger zu Versuchskaninchen degradiert.

Nudging spielt eine zentrale Rolle bei dieser Kontrollarchitektur: Diese Technik manipuliert, wie gesagt, die Bürger subtil, um sie zu „freiwilligen“ Datenlieferanten zu machen. In Smart Cities werden Nudging-Techniken wie Gamification-Apps oder smarte Verkehrsleitsysteme eingesetzt, die Bürger zu bestimmten Verhaltensweisen lenken (smartcitiesworld.net). In Hamburgs HafenCity könnten Apps Belohnungen für datenbasierte Mobilität bieten, in München könnten Verkehrsleitsysteme Autofahrer „nudgen“, bestimmte Routen zu wählen. Der Bürger glaubt, frei zu entscheiden, doch Algorithmen steuern ihn. Diese Manipulation entmündigt den mündigen Bürger, macht ihn zu einer domptierbaren Datenmenge und untergräbt die Autonomie, die für eine Demokratie essenziell ist. In einer Post Voting Society wird Nudging zur Waffe, um Wahlen und Mitbestimmung zu umgehen.

Kontrolle und Autonomieverlust

Smart Cities und Reallabore verwandeln Bürger somit also in Objekte einer Versuchsanordnung. In Köln, Hamburg oder München werden Daten gesammelt. Haben dort die Bürger die Kontrolle über deren Verwendung? Das Reallabore-Gesetz verschärft dies mit sehr vagen Experimentierklauseln und unklare Haftungsregelungen. Nudging perfektioniert die Kontrolle, indem es Bürger zu „freiwilligen“ Datenlieferanten macht. Der Verlust der Autonomie zeigt sich, wenn Algorithmen Verhalten steuern, Sensoren Bewegungen verfolgen und Wahlen durch Datenmanipulation irrelevant werden. Wie in Toronto droht eine Zukunft, in der Bürger gläsern, entmündigt und dressiert sind, während Konzerne und Behörden die Fäden ziehen.

Doch es gibt Hoffnung: Die totale Kontrolle ist nicht unaufhaltsam. Das Beispiel Toronto zeigt, dass Bürgerwiderstand Konzernpläne durchaus stoppen kann. In Deutschland bräuchte es dazu erst einmal ein öffentliches Problembewusstsein. Zunächst einmal öffnet nun das bedenkliche Reallabore-Gesetz 2025 die Tür für Überwachung und Entmündigung. Ich fordere ein Moratorium, bis Bürgerbeteiligung, Datenschutz, Nachhaltigkeit, klare Haftungsregelungen und Schutz vor Nudging verankert sind – denn wir brauchen Gesetze, die den mündigen Bürger stärken und nicht die Konzerne! Daher meine Bitte: Informieren Sie sich und andere – und bemühen wir uns gemeinsam um eine Zukunft, in der Autonomie und Freiheit Vorrang haben, bevor die Post Voting Society uns verschlingt! Kämpfen wir für eine Welt, in der der Mensch die KI beherrscht und kontrolliert – und nicht umgekehrt!

 

 

 

 

Zur Person:

Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach/Birkenfeld). Dort ist sie unter anderem als ordentliches Mitglied und Obfrau des Bildungsausschusses und als Sprecherin der AfD-Fraktion für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung tätig. Ferner ist sie stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren und Jugend sowie für Digitales. Höchst ist desweiteren Delegierte des Deutschen Bundestages in den Europarat für die AfD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.

Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne „Höchst brisant“ zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Der erste Jahrgang dieser Kolumnen ist auch in Buchform erschienen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.

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