Beten, wo andere arbeiten? (Symbolbild:Grok)

Islamisierung der Arbeitswelt: Gebetspausen, Lohnnachzahlungen und Extrawürste für muslimischen Daimler-Mitarbeiter

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Im Netz gehen derzeit Berichte über einen erneuten Abgrund von Islamisierung nunmehr auch der deutsche Arbeitswelt viral, die den deutschen Autokonzern Mercedes-Benz betreffen: Ein muslimischer Mitarbeiter hat dort erfolgreich „Gebetsfreiheit“ und Lohnnachzahlungen eingefordert, was nun in der Öffentlichkeit und innerhalb des Unternehmens für Diskussionen sorgt. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse in der Arbeitswelt und die damit verbundenen Spannungen. Laut Berichten klagte der muslimische Mitarbeiter gegen Mercedes-Benz, weil ihm die Möglichkeit verwehrt wurde, seine täglichen Gebete während der Arbeitszeit auszuüben. Das Gericht gab ihm recht und verpflichtete den Konzern, dem Mitarbeiter “Pausen für das islamische Gebet” zu gewähren.

Zudem wurde Mercedes zur Zahlung von Lohnnachzahlungen verurteilt, da der Mitarbeiter in der Vergangenheit aufgrund von Diskriminierung Nachteile bei der Bezahlung erlitten haben soll. Der genaue Umfang der Nachzahlungen bleibt unklar, doch sie könnten erheblich sein, angesichts der hohen Abfindungen, die Mercedes in anderen Fällen gezahlt hat (bis zu 500.000 Euro pro Mitarbeiter, laut Medienberichten).

Geht es hier wirklich um Religionsfreiheit?

Sogar die “Welt” schreibt mittlerweile von einer „islamischen Unterwerfung“ in deutschen Unternehmen. Die Kritiker sind jedoch breitgefächert – und sie argumentieren, dass solche Zugeständnisse die Arbeitsprozesse stören könnten und eine Sonderbehandlung darstellen. Die Rechtfertigungen der arbeitsrechtlichen Extrawürste für Muslime, die vor allem von Multikulti-Befürwortern kommen, gehen dahin, dass die “Religionsfreiheit” ein Grundrecht sei und Arbeitgeber verpflichtet sind, die “religiösen Bedürfnisse” ihrer Mitarbeiter zu respektieren, solange der Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang drängt sich einmal mehr die Frage auf, inwiefern der Islam tatsächlich als Religion und nicht eher als weltliche Ideologie mit Totalitätsanspruch einzuschätzen ist.

Mercedes-Benz selbst äußerte sich zurückhaltend und betonte, dass man die Gerichtsentscheidung respektiere und umsetze. Der Fall könnte jedoch weitreichende Folgen haben: Andere Unternehmen könnten nun ähnliche Anpassungen vornehmen müssen, um Klagen zu vermeiden. Die Balance zwischen kultureller Integration und “betrieblicher Effizienz” in Deutschland kann so weiter in Schieflage geraten. In allen Bereichen fordert der Islam Sonderrechte, “Sichtbarkeit” und Raum – nun also auch in der Arbeitswelt. (TPL)

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